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Antwort
Es geht da um den absolut untauglichen Versuch. In meiner Vorlesung damals wurde das Beispiel gebracht, dass A, der den B töten will, diesen verflucht. Da es keine Flüche gibt, ist es denkunmöglich, dass eine ausgesprochene Verfluchung zum Tod des B führt, damit ein absolut untauglicher Versuch und damit straflos.