Eine Kündigung ist in einem Auszubildendenverhältnis gaaanz schwierig! Du bist besonders geschützt per Gesetz. Eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und nur aus besonderem Grund, zudem NIE fristlos! Und im Krankenschein SCHON GARNICHT! Du bist noch immer angestellt. - Achte darauf dass die Krankenscheine spätestens am dritten Werktag beim Arbeitgeber sind - achte auf Dein Konto! Arbeitgeber muss 6 Wochen lang vollen Lohn zahlen! - Du solltest zu einem Anwalt gehen. Da Du in der Lehre bist, kostet dich der Rat nix. Direkt Kündigungsschutzklage einreichen und Sofort auf der Kammer melden! Lass Dir Deine Zukunft nicht versauen durch so ein Ar...loch Viel Glück

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Alles weg. Insolvenz ist Insolvenz!

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Die Antwort weisst nur Du und ob es eine Fehlentscheidung ist, wird sich herausstellen. Man bedenke, dass Du drei Jahre Mutterschaft hast in der Du finanzielle Unterstützung bekommst und nicht ins Hartz IV rutschst....

Außerdem solltest Du bedenken, dass Dich das nciht ausgetragene Kind unter Umständen Dein Leben lang heimsucht...In Deinem Alter ist man selten finanziell gesichert. Andere haben das auch geschafft. Vielleicht ist das Kind aber auch das Fehlende zu eurem Glück und Du willst mehr und nur Hausfrau und Mutti sein?! Das weiss man in Deinem Alter nicht.... Bedenke die Folgen von beiden Seiten. Einen RAt kann Dir keiner geben, denn Du bist individuell. Aber schön, dass Der Kindesvater zu Dir steht...

Viel Glück

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Ich glaube zwar nicht, dass Du in Deinem Alter viel Erfolg haben wirst, aber wirf mal einen Blick auf www.betreut.de. Da kannst Du Dich anbieten und auch Suchanfragen ersehen.

Viel Erfolg .-)

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Betone einfach, dass Du dich weiträumig beworben hast, jedoch noch nicht klar ist, was Du willst und Du darum zuerst mal etwas "Soziales"machst um noch Bedenkzeit zu haben.

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Werden die Verbesserungen anstatt geschrieben? Vielleicht bis Du auf "einfügen" gekommen? Der Block neben den Zahlen da steht "einfg" und untendrunter "entf". Drück mal "einfg" und probiers nochmal :-)

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Sie sollte es einbeziehen, aber auf keinen Fall mit -tätowieren...das wird Dir auch ein Tätowierer sagen, zumal er es nicht im Knast gelernt hat. Du musst auf jeden Fall in die 3 oder 4 Hautschicht stechen, was bei einem Muttermal sowieso problematisch wird :-)

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Der erste und einzigste Generalstreik in Deutschland...das lieben Sozilehrer :-) (Sog. Kapp-Putsch)

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Die PKH wird komplett zurückgezahlt. BEACHTE: Das festgesetze Honorar ist niedriger als das eines Selbstzahlers. D.h. im Klartext: Da der Staat für Dich in Vorkasse getreten ist, verdient der RA weniger. Wenn Du aber alles abbezahlt hast und Geld verdienst (oder halt mehr) bekommt der RA ein Schreiben vom AG, woraufhin dieser die "Wahlanwaltsgebühren" festsetzt, die Du dann auch noch bezahlen musst. Also mit den 1750 Euro ist es nicht getan. :-(

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Nein, denn Eheleute sind gesamtschuldnerisch veranlagt wenn sie im gesetzlichen Güterstand leben. Die meisten Kreditinstitute wollen beide Unterschriften oder eine Unterschrift und die zweite als Bürgen. Auch wenn er alleine einen Kredit bekäme, könnte man Dich belangen, da das gemeinsame SChulden sind. Wenn Du in Verbraucherinsolvenz bist, mussst Du doch nur 6 (oder 7?) Jahre lang die Füsse still halten, wie lange hast Du noch und ist es so dringend? Außerdem: Mietkauf ist oftmals teuerer als ein Hausdarlehen der Hausbank :-)

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Du bist wie ein Notar, oder Rechtsanwalt kein Kaufmann nach HGB. Du kannst untervermieten, wenn Du mindestens 21 Jahre alt bist, aber keine USt. abziehen (sog. Vorsteuerabzugsberechtigung)

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Hilfe! Die Ex-Frau meines Mannnes gibt sich mit meinem Namen aus.Gewalt in der Ehe

Wir haben ein richtiges Problem. Wir brauchen dringend Hilfe. Mein Mann ist gerade auf dem Amtsgericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seinen Sohn zu beantragen, da er nicht mehr nach Hause zu seiner Mutter möchte, da die nur geschlagen wird. Auch seine Oma und sein Opa wurden schon von dem neuen Mann geschlagen. Sein Sohn möchte bei uns bleiben und weint richtig, weil er Angst hat wieder zu seiner Mutter zu müssen. Er hat panische Angst. Mein Mann jetzt auf dem Amstgericht und aufenmal kam eine Person auf meinen Mann zu und meinte draussen vor der Tür würde eine Frau G...... stehen. Als mein Mann fragte. ob diese Person wirklich die Frau G..... ist, sagte diese ja. Als die Person hereinkam, war es seine Ex-Fau. Diese heisst aber mit Nachnahmen ganz anders. Hat sich also mit einem falschen Nachnamen, nämlich mit meinem, versucht Einritt zu verschaffen. Als die Ex-Frau reinkam sagte mein Mann sofort, nein sie möchte bitte wieder rausgehen, dies wäre nicht Frau Gillen. Ist das nicht Betrug. Sie kann doch nicht einfach meinen Namen benutzen. Bitte die Sachbearbeiterin meinte sie könnte das ganze nicht bestimmen, dass er ds Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen würde. Da einer von beiden lügt.. Die Ex- hat auch vor 4 Tagen meinen Mann geeschlagen. Darauf gab es eine Anzeige. Auch ihr neuer Mann wurde schon angezeigt. Er ist bei der Polizei schon bekannt. Bitte wir brauchen Ra

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Stell einen Antrag auf einstweilige Anordnung mit Dringlichkeit (Durch einen Rechtsanwalt) beim Amtsgericht. DAzu solltest Du bzw ihr eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass alles was Du oben erwähntest, auch dort erwähnst, und dass Du an Eides statt versicherst, dass alles wahr ist.

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Eine RSV kannst Du generell erst in Anspruch nehmen, wenn der Vertrag mindestens 3 Monate besteht. Du solltest vorher eine Deckungsschutzanfrage stellen und mit dieser dann tätig werden durch einen REchtsanwalt oder ähnliches.

Rückwirkend nur, wenn auch da schon eine RSV da war, also wenn Du jetzt erst eine machen würdest, hast Du keine Chance.

Viel Glück

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Wenn Du Domain-umzüge meinst , dann die letzte Schreibweise. :-)

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Der Balkon wurde weder erwähnt, noch zur Gesamtquadratmeterzahl dazugerechnet. Gilt hier nicht das Gewohnheitsrecht?

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