Nein, in Deutschland dürfen Eltern nicht über die Beziehungen ihrer Kinder entscheiden. Das Recht auf persönliche Freiheit und Selbstbestimmung gilt auch für Minderjährige, einschließlich ihrer Entscheidungen bezüglich romantischer Beziehungen.
Eltern haben nicht das Recht, die Entscheidungen ihrer Kinder in Bezug auf ihre Beziehungen zu beeinflussen oder zu bestimmen, unabhängig von Geschlecht, Alter oder Hintergrund. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes schützt das individuelle Recht jedes Kindes, seine eigenen Entscheidungen zu treffen, einschließlich der Entscheidung, mit wem es eine Beziehung führt.
Es ist wichtig zu beachten, dass Zwangsheirat oder erzwungene Beziehungen in Deutschland gesetzlich verboten sind. Jeglicher Versuch von Eltern oder anderen Personen, die Entscheidungen eines Kindes in Bezug auf seine Beziehung zu kontrollieren oder zu erzwingen, ist rechtswidrig.
Es ist auch wichtig zu betonen, dass Beziehungen im Alter von 12 Jahren als kindliche Entwicklung betrachtet werden und unter das Schutzalter für sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland fallen. Sexuelle Handlungen oder Beziehungen mit Kindern unterhalb des Schutzalters sind gesetzlich verboten, unabhängig von der Zustimmung der Eltern oder der Kinder selbst.
In Deutschland gibt es auch die Möglichkeit, sich an das Jugendamt oder andere spezialisierte Einrichtungen zu wenden, wenn man in einer Beziehung ist, die als ungesund oder gefährlich betrachtet wird. Jugendämter und andere Stellen sind dazu da, Kinder und Jugendliche zu unterstützen und zu schützen, wenn sie in solchen Situationen sind.