Hallo "Lightking",

... hier zum Thema kein Buch, sondern eine Film-Empfehlung:

"FÜR DIE LIEBE NOCH ZU MAGER?" 

Dieser ist ein Jugend- und Musikfilm der DEFA aus dem Jahre 1973. 

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Für Bedingungsloses Grundeinkommen

Ein kluger und weitsichtiger Grundgedanke, um drohenden sozialen Spannungen und Konflikten vorzubeugen. Eine Aufforderung an alle demokratischen Parteien in Deutschland und Europa, schon heute darüber ernsthaft nachzudenken, wie die gesellschaftlichen Bedingungen und Verhältnisse in wenigen Jahren sozial und ausgewogen mitgestaltet werden können – selbstbestimmend nicht fremdbestimmt!

Alternativ dazu: Massenhafte Verelendung, steigende Altersarmut, schwächelnde Demokratie, eine sich radikalisierende Gesellschaft, restriktive Gesetzgebung, usw.;

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... gelesen wo?

... gelesen was?

Bitte etwas ausführlicher und präzisere Angaben zu Deiner Quelle! Vielen Dank!

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Nicht unbedingt!

Jedoch haben sich zu diesem Sachverhalt bereits einige andere Mitbürger so ihre Gedanken gemacht. Siehe dazu den Hinweis auf das Buch aus dem Rowohlt-Verlag von dem Autoren-Duo:

Constantin Goschler u. Michael Wala:

Haupttitel: "KEINE NEUE GESTAPO"

Untertitel: Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit;

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Hallo "Aladin",

... das Jobcenter/ARGE wirft Dir keine eheähnliche Beziehung vor. Mutmaßlich gibt es hinreichende Gründe (?) dafür, dass Du (im Erdgeschoss) und Deine Partnerin (im II. Stock) den Tatbestand einer Bedarfsgemeinschaft erfüllst. Dem möchtest Du sicher entschieden widersprechen, – musst dies aber auch glaubhaft begründen!

Das Jobcenter/ARGE stellt also mutmaßlich fest, dass ihr beide füreinander einsteht, z.B. aus einem Topf wirtschaftet oder ein gemeinsames Konto führt, ein gemeinsames Bett nutzt, usw.; 

Du solltest Dir also folgendes gut merken!:

Im ersten Jahr Deines Leistungsbezugs (ALG II) ist jedoch das Jobcenter in der Pflicht, diese Vermutung (Unterstellung) Dir gegenüber plausibel darzustellen (Beweise). Nach einem Jahr dreht sich die Beweispflicht um! Du musst danach glaubhaft darstellen, dass ihr beide  k-e-i-n-e Einstehensgemeinschaft im Sinne von SGB II darstellt. 

Es führt naturgemäß kein Weg daran vorbei, sich in diesen Angelegenheiten immer auf dem Laufenden zu halten, da sich das SGB II mit seinen Anwendungen immer wieder ändert, verfeinert und korrigiert.

Also, bleib' dran!

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Hallo "XXX",

"... Kann man als Atheist in den Himmel kommen?"

Dann frag' IHN doch – GOTT selbst!

Trage IHM Deine Fragen und Bitten vor. ER wird Dir zuvor die Frage stellen, was Du Dir davon erhoffst, in den Himmel zu gelangen. Der Versuch lohnt sich, auch wenn Du Atheist sein solltest.

Übrigens schreibst Du ja auch, dass Du nur ein "bissl" daran zweifelst, dass es IHN überhaupt gibt – oder?

Viel Erfolg auf Deinem künftigen Weg!

- Username durch Support entfernt -

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Tatsache ist, dass DER oder DIE Person, welche als bedürftig anzusehen ist, keinesfalls als KUNDE bei den Jobcentern angesehen wird. Dafür gibt es überhaupt keine Grundlage! Das ist ein Verlegenheits-Terminus der damaligen  Schröders, Steinmeiers, Steinbrücks, Müntefehrings-Clique aus SPD/Grüne im Zusammenhang mit der Einführung der Agenda 2010.

Also was denn nun?

Der o.g. Personenkreis beschreibt sich selbst (umgangssprachlich) als HARTZER und ist zudem von Amts wegen auch:

ALG II-Empfänger, SGB II-Geschädigter, SGB II-Begünstigter, Antragsteller, Bedürftiger, Leistungsempfänger, Bittsteller, Widerspruchsführer, Bewerbender, Sanktionierter usw. – jedoch niemals ein Kunde nach unserem Verständnis!

Soviel dazu.

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Hallo "duedah",

... versuchs doch mal »Someone Like You« von Van Morrison.

Ein wunderbarer Song von ihm – genau nach meinem Geschmack.

Da schmilzt das Eis auf meiner Seel!

Viel Spaß und Freude dabei!

LG

Post scriptum: Sollte ich mit meiner Annahme daneben gelegen haben, kannst Du mir das evtl. mitteilen. Danke

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Hallo "Nostalge1",

... ein heißes Eisen!!!:

"... Sollte"?

"Sollte, sollen" klingt nach einer Forderung, die möglicherweise berechtigt ist, welche jedoch in vielerlei Hinsicht sehr gut zu begründen wäre/werden müsste!

Würdest / könntest Du hier einige Gründe vortragen, welche Deine Forderung untermauern und hinreichend zu einer mehrheitlichen Akzeptanz beitragen?

Soviel dazu.

LG vonn mir

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Hallo "turk61",

" ..., dass ich linksextrem bin"

Dass kann ich so nicht bestätigen! Dazu sind Deine Beweggründe noch zu diffus und unausgegohren. Eher eine temporäre Befindlichkeit in Verbindung mit persönlichem Frust, Unbehagen, Ungeduld und Ärger. Der Begriff "System stürzen" impliziert jedoch die Absicht, dies zu wollen, auch gewaltsam zu erzwingen – oder?

Ich denke auch oft darüber nach, welche Möglichkeiten in Betracht zu ziehen sind, um eine Gesellschaftsform wie die in Deutschland im positiven Sinne weiterzuentwickeln, zu reformieren, zu verändern, zu optimieren.

Aus der Historie wissen wir und haben dies auch so verstanden, dass notwendige Veränderungen zunächst einmal thematisiert, diskutiert, durchdacht und analysiert werden müssen, bevor man damit Politik machen kann u. will!

Da lohnt es sich tatsächlich, wenn man sich der Mühe unterzieht und mal genauer in die Gedankenwelt derjenigen vertieft, die sich viele Jahre mit diesen Themen auseinandergesetzt haben.

Ganz entscheidend ist jedoch die Überlegung, welches Gesellschaftsmodell Du nach dem sogenannten "Sturz" präferierst?

Stichworte dazu: Demokratie, Diktatur, sozialistische Planwirtschaft, soziale Marktwirtschaft, Monarchie, Bündnispolitik mit wem?, usw.;

Wenn Du es ernst damit meinst, und Dich auf den Weg machen solltest, dies alles zuvor auf den Prüfstand zu stellen, brauchst Du einen langen Atem, gute Ideen, loyale Mitstreiter und starke Argumente.

Viel Glück u. Erfolg dabei!

Gruß von mir


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Servus Dana,

inzwischen ist der Tatbestand "Sanierung bei lebendigem Leibe" hoffentlich Geschichte!?

Als ich vor 26 Jahren in Berlin gewohnt habe (1000 Bln. 65, Wedding, Wollankstraße), wurden aus baupolizeilichen Gründen sämtliche Kamine gesperrt;  – "Kamin-Versottung" – Danach mussten die Kaminzüge komplett abgerissen und neu aufgebaut werden. Das bedeutete damals: Lärm, Schmutz, Belästigung, Einschränkung, grenzenloses Verständnis, Überforderung, Gereiztheit, Streit mit der Hausverwaltung, u.v.a,;

Auch meine berufliche Tätigkeit hatte sehr darunter zu leiden. Da ich zeitweise in meiner Wohnung gearbeitet habe – arbeiten wollte – war das mit gravierenden Einschränkungen verbunden. 

Daher mein Mitfühlen/Mitleiden auch im Nachhinein. Hoffentlich ist nun alles gut!?

LG von mir 

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... Woher?

Überall, je nachdem wo Du fragst und suchst. Vor allem jedoch in der ortsnahen Buchhandlung bei Dir in der Nähe oder direkt beim Verlag in Stuttgart. 

Viel Erfolg!

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Hallo "ScoreMagnet",

... es gibt unzählige Beispiele ("Beweise") dafür! Eine Aufzählung dazu würde den Rahmen hier sprengen.

Trotzdem möchte ich Dir eine Brücke bauen und Dir dabei helfen, eine Krücke zu benutzen, welche Dir dazu verhilft, eine grundlegende Erkenntnis für möglich zu halten: Wer hat je bewiesen, dass GOTT  n-i-c-h-t  existiert?

Die direkte Antwort auf Deine Frage: Frage IHN selbst!

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Wie lange darf das Amt kein Geld zahlen?

Seit diesem Monat zahlt mir das Jobcenter kein Geld mehr, ich musste nach 6 Monaten einen Verlängerungsantrag stellen, habe ich gemacht.

Jetzt unterstellt mir das Amt und meinem Freund, Student mit 450 Euro Job, dass wir ein einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Wir leben in einer 4er WG, jedes WG-Mitglied zahlt seine Miete, hat sein Zimmer und seinen Platz in insgesamt 2 Kühlschränken. Mein Freund und ich stellen keine Bedarfsgemeinschaft dar, wir haben noch nie zusammen eingekauft, leben in dieser WG seit 2014, und haben auch seitdem völlig getrennte Wohnräume.

Ich bin nun in der 32ten Woche schwanger. Dass das Amt deswegen nochmal genau nachschauen möchte, bzw den Verdacht der Bedarfsgemeinschaft nachgehen möchte, verstehe ich, obwohl ich seit Monaten meinem Sachbearbeiter über betont habe, dass ein Besuch zur Prüfung der Wohnverhältnisse jederzeit möglich wäre.

Nichts ist passiert, bis auf letzter Woche, ich war auf dringend notwendiger SS-Kur, habe das dem Jobcenter angekündigt, genau dann kam ein Außendienstmitarbeiterin vorbei. Da diese meinem Freund nicht sagen wollte wer sie ist, was sie will, und woher sie kommt, und auch nicht um Eintritt gebeten hat,konnte er sie nicht reinlassen.

Jobcenter unterstellt mir daraufhin ich würde die Ermittlungen behindern, sowie Angabe falscher Tatsachen (Bedarfsgemeinschaft)

Habe daraufhin angerufen, ausgemacht dass sie letzten Dienstag wieder kommen dürfen, worauf eingewilligt wurde. Mein Freund hat sich extra frei genommen an dem Tag von Uni und Arbeit.

Es stand niemand vor der Tür, seitdem niemandem mehr dort erreicht.

Fakt ist, ich bin hochschwanger, Risikoschwangerschaft, habe große Ausgaben an medizinischen Dingen die die Kasse nicht zahlt, bekomme seit Anfang Mai kein Geld mehr, und hätte auch keines mehr auf dem Konto, hätte ich nicht letzen Monat das Geld für Erstaustattung bekommen, was ich jetzt zwangsweise für meinen Lebensunterhalt hernehmen muss.

Wie soll ich mich verhalten?

Ich bin auf das Geld angewiesen, wie sind meine Rechte? Wie lang darf das Jobcenter sich mit seiner Prüfung Zeit lassen, ist es in Ordnung dass der ausgemachte Dienstag nicht eingehalten wurde?

Ich bin im Moment nervlich und körperlich ziemlich am Ende, ich habe wie gesagt starke Schwangerschaftskomplikationen und mittlerweile auch eine schwere Depression, musste einen Großteil der SS im Bett liegen. Ich verstehe dass ein Amt Sachverhalte oder Wohnverhätlnisse prüfen muss, aber habe ich in meiner Lage gar keine Rechte, was weiß ich zwecks Mutteschutz?

Ich will nicht bemitleidet werden, aber ich kann einfahch nicht mehr

Fakt ist ja auch, selbst wenn sie uns fälschlicherweise eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, verdient mein Freund mit 450 Euro trotdzem nicht das Geld um mich zu unterhalten. Für das Kind wird er soweit aufkkommen wie es ihm möglich ist, das hat er vor dem Jobcenter auch schriftlich betont.

Ich beziehe seit Herbst 2016 Hartz Vier, wenn das noch wichtig ist. Danke für jeden Ratschlag.

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Hallo "KerryGoldii",

... um in den oben geschilderten Gesamtkomplex ein wenig Ordnung und Übersichtlichkeit reinzubringen, rate ich Dir folgendes: Greif Dir die entsprechenden Unterlagen für die Beantragung eines BERATUNGSHILFESCHEINs für die Inanspruchnahme eines Anwalts (nur beim Amtsgericht in Deinem Zuständigkeitsbereich). Rufe dort beim Amtsgericht vorher an (welche Öffnungszeiten?) und frage vorher (vor Deinem Besuch dort!!!) nach den erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Scheins. Nach Erhalt des Scheins oder evtl. nebenher einen Anwalt für Sozialrecht konsultieren usw.; Später dann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Klage vor dem Sozialgericht usw.; Wenn Geld knapp oder nichts, dann über einstweiligen Rechtsschutz Zahlungen "erzwingen", möglich auch vorab dahrlensweise usw.;

Glück auf!

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Hallo "Totally64",

Deine Einlassungen möchte ich mit folgendem Hinweis "anreichern":

Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang dankbar und gerne an den Grundkurs Sozialethik: Ein wichtiges Thema auch dort: 

Solidarität und Subsidiarität in unserer Gesellschaft. 

Also die Frage nach der Balance zwischen Eigenverantwortung und solidarischer Absicherung.

Soviel dazu.

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Nichts – keine Chance!

Jedoch planbar und verlässlich!

Begründung: Das war schon immer so, das ist auch heute noch so und wird auch künftig so sein. Es sei denn, das alles so bleibt, wie es kommt.

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