Sofern dieses nicht im Abnahmeprotokoll der Wohnung festgehalten worden ist, hat er keine Chance.

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du bist Vertragspartner, also geht es nicht ohne Deine Zustimmung.

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besonders interessant sind hierbei die Frage zur Miethöhe, Mietzeit, Erhöhungsmöglichkeiten (nach Index, Staffel, etc.) und zur Beteiligung an den Nebenkosten. Im Gegensatz zum Wohnraummietvertrag sind diese hier frei verhandelbar (z.B. Kosten für Werbegemeinschaft, Verwaltungskosten,etc.)

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Wenn dir das Geschäft gefällt und du gerne dort arbeiten würdest, würde es auf jedem Fall dort probieren. Nur überlege dir eine ehrliche Antwort auf die Frage warum du dich erst jetzt meldest.

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gute Auswahl an hochwertigen Trainingsgeräten - Computerterminals mit Trainingstipps und Trainingsplänen - wenig Trainerpersonal - abwechslungsreiches Publikum - Duschen mit Bezahlung - durchgehende Öffnungszeiten - keine Sauna

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Man kann sich vor Schimmelbildung durch den Einbau von sog. Klimaplatten oder auch Kalzium-Silikat Platten schützen. Diese haben die Eigenschaft, den Feuchtigkeitsüberschuss der Raumluft aufzunehmen und wieder an die Raumluft abzugeben. Damit dieser Effekt funktioniert dürfen die Platten nur nicht übertapeziert werden.

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Ich empfehle in diesem Fall den Vertrag noch vor dem Termin zur Ansicht anzufordern. Vielleicht geht es ja sogar per e-mail oder fax.

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Die Kündigungsmodalitäten hängen ganz stark davon ab, was im Mietvertrag geregelt worden ist.

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Bei dieser Vorstellung von Preis und Wohnfläche bekommt Ihr kein Fertighaus. Mit spartanischem Innenausbau sind Häuser um die 130qm Wohnfläche für den Preis zu haben.

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Von Liedern mit Musik und Mönchen gibt es reichlich. Kannst Du ein "spezielles Ereignis" im Fernsehen benennen?

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Ich fasse Deine Frage in der Form auf, dass Du es eher nicht machen möchtest, da Du eine ehrliche Haut bist. Tu es besser nicht sonst verfolgt Dich Dein schlechtes Gewissen.LG

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Probieren geht über Studieren. Ich würde beides ausprobieren um zu "sehen", was Dir besser gefällt. Ich trage zum beispiel beim Sport regelmäßig Kontaktlinsen und im Büro und zu Hause ist die Brille dran.

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Ein Zaun ist nicht Pflicht. Jeder der Grundstücksnachbarn hat das Recht, eine Einfriedung auf der Grenze zu erstellen (Grenzzaun). Der Grundstücksnachbar ist dann verpflichtet, sich an den Baukosten zu 50% zu beteiligen. Zuvor sollte man sich gemeinsam auf eine Ausführungsart bzw. auf ein Angebot einer Fachfirma verständigen. (gem. Nachbarrechtsgesetz NW)

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Ich habe 3 Spiegelungen hinter mich bringen müssen. Die letzte vor ca. 3 Jahren. Bezahlen musste ich bislang nichts. Auch ich bin familär vorbelastet. Erkundige dich genau in einem Krankenhaus und bei deiner Krankenkasse.

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