Der Konsum pornographischer Inhalte durch Minderjährige ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar. Das Strafrecht zielt vor allem darauf ab, Minderjährige vor dem Zugang zu solchen Inhalten zu schützen. Anbieter und Verbreiter von pornographischen Materialien, also Personen oder Plattformen, die Inhalte Minderjährigen zugänglich machen, verstoßen gegen § 184 StGB sowie ergänzende Regelungen im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
- § 184 StGB: verbietet es, pornographische Schriften (also Bilder, Filme etc.) an Personen unter 18 Jahren anzubieten oder zugänglich zu machen. Die Strafbarkeit richtet sich hier an diejenigen, die aktiv Inhalte verbreiten oder bereitstellen.
Erziehungsberechtigte haften in Deutschland auch nicht automatisch für den Konsum pornografischer Inhalte durch ihre minderjährigen Kinder. Allerdings wird von ihnen erwartet, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.