Du wirst einen Strafbefehl mit einer bestimmten Geldstrafe bekommen. Die Geldstrafe bemisst sich in Tagessätzen, 30 Tagessätze entsprechen einem Netto-Monatseinkommen. Eine Hauptverhandlung beim ersten Vergehen findet nicht statt, die Anzahl der Tagessätze wird von der Staatsanwaltschaft festgelegt und dein Einkommen geschätzt. Du kannst gegen den Strafbefehl Einspruch erheben, dann kommt es zu einer Verhandlung vor dem Richter. Es ist aber auch möglich isoliert Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze zu erheben, hier reicht dann ein Einkommensnachweis. Bei weniger als 90 Tagessätzen erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis. Oftmals verlangt das geschädigte Geschäft noch eine Art Vertragsstrafe oder Finderlohn für den Hausdetektiv. Du kannst auch ein Hausverbot für das Geschäft bekommen.
Du musst dich nirgendwo melden, im Gegenteil, sei vorsichtig mit irgendwelchen Äußerungen gegenüber der Polizei. Zu einer möglichen polizeilichen Vorladung musst du nicht erscheinen. Du hast ein Recht die Aussage zu verweigern was dir nicht negativ ausgelegt werden kann. Kooperationsbereitschaft könnte sich jedoch auch positiv auswirken
Bezüglich Jobs in der Zukunft unbedeutend da kein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt.
Wenn du Glück hast wirst du als Heranwachsender eingestuft, dann käme sogar die Anwendung des Jugendstrafrecht in Betracht. In diesem Fall könntest du sogar mit der Ableistung von Sozialstunden davonkommen.
18 bis 20-jährige sind aus juristischer Sicht Heranwachsende. Für Heranwachsende findet das Jugendstrafrecht nur dann Anwendung, wenn sie vom Entwicklungsstand her eher Jugendlichen als Erwachsenen entsprechen (§§ 105 ff. JGG). Es wird also im Einzelfall genau geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er eine „jugendtypische“ Tat begangen hat.
Sprich doch mit deinen Eltern darüber. Eventuell (bei vorhandener Rechtsschutzversicherung) wäre auch ein Anwalt hilfreich
Also kein Weltuntergang