Die zeigen dir an, welche Teile des Systems/welche Programme, wie viel Strom verbraucht haben. Die Zahlen sind aber nur anteilig. Das heißt wenn jetzt dort jetzt z.B. "Display 50%" steht, war das Display für die Hälfte des bisherigen Stromverbrauchs verantwortlich, nicht, dass das Display 50% des ganzen Akkus verbraucht hat.

Rechenbeispiel: "Display 50%"

Dein Akkustand: 80% -> Das Display hat 10% der Akkuladung verbraucht. 40% -> Das Display hat 30% der Akkuladung verbraucht.

Was die einzelnen Einträge bedeuten, also was jetzt der Unterschied zwischen "Android" und "Standby" ist, erfährst du wenn du die Einträge auswählst.

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Wenn du Bilder verschickst, oder bekommst, die pornographisch sein könnten ist §183c Absatz 4 des Strafgesetzbuches für deinen Fall gemacht: http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html Der Absatz besteht aus zwei Sätzen. Der zweite Satz ist der für dich wichtige: So lange du 14, 15, 16 oder 17 bist und die Bilder freiwillig entstanden sind, hast du nichts strafbares gemacht, du kommst also ganz sicher nicht ins Gefängnis.

Du solltest aber immer aufpassen und niemandem deine Bilder zeigen, dem du nicht vertraust, denn sind sie erst mal im Internet, kriegst du die Bilder nie wieder entfernt. Und schon gar nicht solltest du die Bilder selber irgendwo reinstellen, denn dann machst du dich strafbar. Wenn überhaupt übers Internet, dann immer so, dass nur die Person mit der du tauschen willst, an die Bilder kommt.

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Klar, kann man fast immer mitnehmen!

Ich habe zwar für "fast immer" abgestimmt, aber an manchen Plätzen rate ich stark vom Mitnehmen ab. Zoo, Friedrichstraße, Alex, Ostkreuz sind die großen Umschlagplätze, an denen würde ich (im Berufsverkehr mit Fahrrad) weder Ein-, noch Aus- oder Umsteigen. Wenn man dort arbeitet, kann man auch wirklich von der Bahn zu Fuß laufen, oder das letzte Stück mit dem Bus fahren und das Fahrrad nur von der Haustür zur nächsten Station nutzen. Wenn du nicht ganz so zentral arbeitest, sollte es kein Problem werden.

Kurz noch allgemein: Behinderte und Kinderwagen haben Vorrang, immer, auch vor schon mitfahrenden Fahrrädern. Anspruch auf Beförderung hast du keinen. Ausnahme: gefaltetes Faltrad. Details kannst du hier unter §11 Abs. 1 nachlesen: http://www.s-bahn-berlin.de/aboundtickets/befoerderungsbedingungen.htm#anker11

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