Naja, auftauen in der MW geht bestimmt, die meisten haben ja eine Abtauautomatik.
Und wie du es verhinderst, dass er es wieder macht: Kommunikation ist alles...sprich mit ihm ! :-P
Naja, auftauen in der MW geht bestimmt, die meisten haben ja eine Abtauautomatik.
Und wie du es verhinderst, dass er es wieder macht: Kommunikation ist alles...sprich mit ihm ! :-P
Hallo Kreisel,
ich stehe vor dem gleichen Problem. Konntest Du mittlerweile in Erfahrung bringen, wo der Hund begraben liegt? Mein PC findet das Headset, kann es aber nicht verwenden, weil er keine weiteren Informationen dazu findet.
Viele Grüße
Pikary
wenn es nicht das leibliche Kind oder Adoptivkind des Partners ist, dann nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich daraus was ergeben wird. Die erste Frage, die ihm bei der Polizei gestellt wird, falls er überhaupt hingeht, wird lauten "Fühlen Sie sich in Ihrer Ehre verletzt?"...Diese Frage wird der Herr wohl kaum mit "ja" beantworten, wenn er sich so verhalten hat, wie du oben beschrieben hast. Eine Beleidigung wird hier also nicht wirklich vorliegen, so dass Du Dir keine Gedanken machen musst. Das Hupen und Drängeln scheint aber eine Nötigung darzustellen...
http://www.kurzarbeit-aktuell.de/ratgeber.html#feiertage
Dein Rechenansatz ist schon falsch. Du darfst hier nicht mit einem Nettogehalt rechnen, da dies auch nichts mit dem Kurzarbeitergeld zu tun hat. Das Kurzarbeitergeld basiert auf Leistungssätzen, die sich aus einer Tabelle ergeben, diese findest du hier: http://www.kurzarbeit-aktuell.de/kurzarbeitergeld-berechnung.html
Dein reguläres Gehalt wären also 168 Stunden x 12€ = 2016 € --> Dieser Wert ist das Sollentgelt
Dein verkürztes Gehalt wären 132 Stunden x 12€ = 1584 € --> Istentgelt
Mit diesen beiden Werten gehst du jetzt entweder in die Tabelle und schaust dir die Leistungssätze an, und ziehst den Leistungssatz des Istentgeltes vom Leistungssatz des Sollentgeltes ab und erhälst dein KUG. Alternativ kannst du auch das reguläre Bruttogehalt und dein aktuelles Bruttogehalt in den Rechner eintragen, Lohnsteuerklasse auswählen und erhälst den gleichen Wert.
Was meinst dein neuer Arbeitgeber damit, dass die 40 Stunden "geblockt" sind. Wenn du dich in Kurzarbeit befindest, hast du das Recht und sogar die Pflicht, dir eine weitere Beschäftigung zu suchen: http://www.kurzarbeit-aktuell.de/nebenjob.html
Es ist natürlich darauf zu achten, dass man den Belangen des Betriebes zur Verfügung steht. Die Verfügbarkeit ist aber alles reine Vereinbarungssache mit dem AG.
http://www.kurzarbeit-aktuell.de/sozialversicherung.html
hier findest umfangreiche Informationen zur Sozialversicherung bei Kurzarbeit
Ja, bekommen sie. Der Antrag auf GEZ Befreiung kann direkt bei der ARGE zusammen mit dem HArtz IV Antrag gestellt werden und wird direkt weiter geleitet. Die Befreiung ist zunächst für 6 bzw. 12 Monate gültig und wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind (für Hartz IV), wird der Antrag auf GEZ Befreiung weiter gewährt. Ausführliche Informationen erhälst du hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/gez-befreiung.html
Hier findest du in einer Tabelle das Höchsteinkommen nach Mietstufen sortiert, welchem maximal verdient werden darf, um noch einen Anspruch auf Wohngeld zu haben: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/einkommen.html
Wenn du unter 870€ im Monat bleibst, dürfte das passen.
Hie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle mit den Zahlbeträgen, die sich nach Abzug des Kindergeldes ergeben:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/duesseldorfer-tabelle.html
Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet und bei volljährigen Kindern vollständig. Also wird bei Minderjährigen ein Betrag von 82€ abgezogen und bei Volljährigen ein Betrag von 164€;)Hier nachzulesen: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kindergeldanrechnung.html
Wenn das Kindergeld vorher 154€ war und jetzt 164€ beträgt, dann wird für deine minderjährige Tochter 5€ weniger Unterhalt gezahlt.
BAföG wird in seinem Fall elternabhängig gezahlt. Wichtig ist nur, wenn das Kind auswärtig untergebracht ist, dann hat es einen Anspruch von 640€ auf Unterhalt, der von beiden Eltern im Verhältnis der Einkommen zueinander erbracht werden muss. Der Unterhalt kann sich dann also bei auswärtiger Unterbringung erhöhen und mindert das BAföG. Nachzulesen unter: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kind-im-studium.html
Kinder sind so lange unterhaltsberechtigt, wie sie sich in der Ausbildung befinden. Auch bei Arbeitslosigkeit kann ein Anspruch auf den elterlichen Unterhalt bestehen. Wichtig ist, dass sich die Kinder ab Vollendung des 18. Lebensjahres selbst um den Unterhalt kümmern müssen. Auch ist bei der Ausbildung zu beachten, dass das eigene Einkommen, gekürzt um eine Pauschale von 90€ auf den Unterhalt angerechnet wird. Weitere Informationen: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/
Die Kindergeldanrechnung finden bei Volljährigen in voller Höhe statt, kürzt also den gesamten Unterhalt.
Wenn du 3 Kinder hast und dann eine Ehefrau, die möglicherweise auch von dir unterhalten werden muss, dann wirst du eine Einkommensstufe tiefer gestuft. Dies liegt daran, dass die klassische Familie im Sinne der Düsseldorfer Tabelle bei 2 Kindern und einer Frau liegt.Hier http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/duesseldorfer-tabelle.html ist zwar ein Beispiel mit weniger als 3 Unterhaltsberechtigten, dies kannst du aber analog anwenden, wenn es mehr sind.
Der Unterhalt muss nicht von beiden Eltern je zu Hälfte aufgebracht werden sondern im Verhältnis zu dein Einkommen. Verdient der Vater 2000€ und die Mutter nur 1000€, so ist das Verhältnis 2/3 zu 1/3. Zumindest nach dieser Berechnung hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kind-volljaehrig.html
Es gibt ja so etwas wie einen Mindestunterhalt, siehe hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/minderjaehrige-kinder-mindestunterhalt.html
Grundsätzlich hat der Unterhaltspflichtige alles zu unternehmen, um diesen leisten zu können. Wenn er jetzt aber nicht zahlt jedoch ein Unterhaltstitel besteht, muss er das ja irgendwann zurückzahlen. Wenn kein Unterhaltstitel besteht, kann auch nichts zurückgefordert werden. Die Frage ist natürlich auch, ob er studiert, weil er keine Lust auf Arbeiten hat oder ihm das Studium so schwer fällt und es länger dauert...
Das Kindergeld ist nur bei minderjährigen hälftig auf den Unterhalt anzurechnen. Bei Volljährigen werden die vollen 164€ vom Unterhalt abgezogen. Hier ein paar weitere Infos zur Kindergeldanrechnung: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kindergeldanrechnung.html
Es gibt keine Kriterien für die Mitarbeiter. Es muss sich einfach nur um einen erheblichen Arbeitsausfall handeln, der vorübergehend ist. Dann kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Bedingungen hierfür sind erfüllt, wenn die Arbeitnehmer einen Entgeltausfall von 10% hinnehmen müssen. Hier weitere Infos dazu: http://www.kurzarbeit-aktuell.de/
In erster Linie ist es so, dass die Direktbanken "meist" günstiger Kredite vergeben. Du solltest dir sowohl ein oder mehrere Angebote von Hausbanken einholen und dann noch zusätzliche Angebote im Internet. Dabei solltest du bedenken, dass die Angebote immer mit dem Zusatz versehen sind "Zins ab"...das bedeutet, dass ein im Vergleich, wie z.B. hier http://www.i-kredit.com/kreditvergleich/ angegebenen Zinsen nicht den reellen Zinsen entsprechen müssen, wie du sie auch bekommen würdest.
Besonders empfehlen würde ich die Kredite, die keine bonitätsabhängigen Zinsen enthalten sondern von der Laufzeit sowie der Kreditsumme abhängen. Damit erspart man sich böse Überraschungen.