Ich habe am 18.5.20 mit folgendem Wortlaut schriftlich gekündigt: Hiermit kündige ich mein Mietverhältnis in der Wohnung xxx, fristgerecht mit einer rechtlich festgelegten 3-Monats-Frist zum 1. August 2020.
Der Mietvertrag sieht aber folgendes vor:
Das Mietverhältnis beginnt am 1. Febr. 18. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum 30. November 2020 zulässig. Die Regelung des §545 BGB, wonach sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter nach dem Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt, wird ausgeschlossen. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis als nicht verlängert."
Solange ich Miete zahlen muss, bleibe ich in der Wohnung. Somit bin ich auch nach dem 1. August in der Wohnung geblieben und habe vor, am 30.11. Schlüsselübergabe zu machen. Ist der November der letzte Monat an dem ich Miete zahlen muss? Oder kann sie meine Kündigung nicht akzeptieren und weiterhin Mietzahlungen verlangen auch nach meinem Auszug? Vorab: Man kann mit ihr nicht reden. Sie wird mir auch vor der Schlüsselübergabe nicht sagen, ob sie meine Kündigung akzeptiert oder nicht weil sie schon lange möchte, dass ich aus der Wohnung ausziehe aber weiterhin Miete bezahle. Deswegen möchte ich wissen ob ich besser nochmal eine Kündigung aufsetze, die dann leider erst zum 31.12. gültig ist oder ob meine rechtens ist und ich endlich zum 30.11. raus kann.
Ich danke euch sehr für die Antworten!