Mit relativer Sicherheit gibt es auf diese Frage keine objektiv wahre Antwort...Könnte das eine objektive Wahrheit sein? ;-)

...zur Antwort

Sachwerte die aus einem Nicht-EU Land eingeführt werden und 420 Euro überschreiten, sind zollpflichtig. Wenn das Gerät teurer war; musst du die Mehrwertsteuer nachzahlen. Dann wärst du wahrscheinlich günstiger weg gekommen wenn du es in Deutschland gekauft hättest. Behalten darfst du es jedoch, sofern es kein Plagiat ist.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.