Ich wage zu bezweifeln, dass der Dachboden als Wohnraum genehmigt wurde. Kann man ja aber anhand der Bauakte überprüfen.

Grundsätzlich wäre aber eine Baugenehmigung erforderlich, wenn ein Aufenthaltsraum geschaffen wird. Alleine deshalb, um die Voraussetzungen zu prüfen, die an einen Aufenthaltsraum gestellt werden (2. Rettungsweg, Höhe, Belichtugn, usw.).

Ich würde einen Besuch im Bauamt vornehmen und die Frage konkret klären.

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Der Vermieter ist selbstverständlich berechtigt, die Grundsteuer (welche er als Eigentümer bezahlen muss) und auch die Kanalgebühren auf die Mieter umzulegen. Hat also mit "Abzocke" nichts zu tun.

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Zum einen - Deine Rechtschreibung ist fürchterlich!

Zum anderen - wie definierst Du "rasend zur Wache"...? Darf Dich darauf aufmerksam machen, dass die Geschwindigkeit von großen Fahrzeugen anders als von kleinen Pkw´s wahrgenommen wird. Soll heißen - wenn ein VW Polo mit 50 km/h daherfhährt oder ein Feuerwehr-MAN mit gleicher Geschwindigkeit, wirst Du den Polo viel langsamer empfinden als den Feuerwehrwagen.

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Das ist eine gute Frage. Meinem Kenntnisstand nach ist es nicht möglich. Wobei das auch vom Nachteil ist - eine Kontaktaufnahme sollte stets möglich sein.

Wenn Du was in Erfahrung bringen solltest - bitte Bescheid geben! :)

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Die Russen haben dazu ein Sprichwort aus alten Tagen: "Man muss soweit von den Eltern wohnen, dass man den Schornstein nicht sehen kann...." :)

Soll heißen - als man den Ofen noch von Hand anheizen musste, sahen die Eltern, wann es der Fall war, wann der Ofen angemacht wurde. Daraus resultierte die Schlussfolgerung, wer wie lange geschlafen hat, wann man aufgestanden ist, usw. usf. Und dann bestand die Gefahr, dass die Eltern sich in eine fremde Ehe einmischen könnten...

Ich liebe meine Eltern (und auch die Schwiegereltern!), aber ich würde mit denen nicht in einem Haus leben wollen.

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Lt. Wikipedia wird Immobilienblase wie folgt definiert: "Hierbei kommt es auf einem regional und nutzungsspezifisch abgegrenzten Teilsegment des Immobilienmarktes zu einer deutlichen Überbewertung von Immobilien."

Demnach existiert in manchen Regionen definitiv eine Immobilienblase. Wenn man den Markt länger beobachtet, stellt man eine permanente Preissteigerung für Immobilien fest, zumindest ist es in der Gegend, wo ich wohne, der Fall.

Ein konkretes Beispiel: die heimische Sparkasse hat vor ca. 5-6 Jahren ein Haus für ca. 189.000€ vermarktet. Aus mir nicht bekannten Gründen (ob es nun wg. Trennung, etc. der Fall ist) war die Immobilie vor ein paar Monaten erneut auf dem Markt. Da wurde in der Zwischenzeit nichts dran gemacht - der Zustand entspricht dem Status quo wie vor 5-6 Jahren. Den einzigen Unterschied stellte der Kaufpreis dar: es wurden fast 100.000€ mehr dafür verlangt! Und der Verkaufspreis ist auch erzielt worden - innerhalb kurzer Zeit war das Gebäude verkauft.

Von Mehrfamilienhäusern als Anlagevermögen ist ganz zu schweigen... Die Preisentwicklung ist enorm...! Aus meiner Sicht ist die Preissteigerung sachlich aber nicht zu begründen sondern die Ursachen sind in der hohen Nachfrage sowie dem günstigen Immobilienzinssatz zu suchen...

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Dann hast Du bei den Fragen zu dem Vermögen aber unwahre Angaben gemacht...! Denn offensichtlich übersteigt dein angespartes Kapital den Schonbetrag...

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Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, wurde wg. einer unangemessener Wohnung vom Jobcenter ein Mietsenkungsverfahren eingeleitet. Mit anderen Worten - bis Ende April werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen, anschließend nur die angemessenen.

Auf Grund negativer Schufa wird die Anmietung einer anderen Wohnung nicht ohne weiteres möglich sein.

Deshalb müsst ihr wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und parallel - bis ihr eine neue Wohnung gefunden habt, die höheren Kosten der Unterkunft aus eurer Regelleistung bestreiten. D.h. ihr müsst mit weniger Geld im Monat auskommen, da ein Teil der Leistung für die Miete für die Wohnung drauf geht.

Als Vermieter ist es natürlich relevant, dass man Mieter mit entsprechender Bonität bekommt. Ihr könntet allerdings punkten, wenn ihr bei einem Gespräch anbieten würdet, dass die Miete direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen wird. Ist auf jeden Fall ein Pluspunkt. Da Jobcenter immer im voraus bezahlt, wäre das Geld beim Vermieter pünktlich auf dem Konto, so dass ihr mit diesem Argument eher eine Wohnung finden würdet. Ich würde empfehlen, es bei privaten Vermieter zu versuchen - eine Wohnungsgesellschaft tangiert es nicht so sehr.

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Ich würde Dir empfehlen, darüber hinwegzusehen. Jeder hat mal einen schlechten Tag - vielleicht ist sie absolut unter Druck und an diesem Tag war es für sie zu viel oder ihre Mama ist krank und sie ist deshalb psychisch fertig? Die Hintergründe kennt man nicht.

Wenn es aber allerdings so wäre, dass sie jedes Mal, wenn Du bei ihr vorsprichst, sich völlig daneben benimmt, sieht die Sache anders aus.

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Das hört sich sehr nach einem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst (und somit einer Kündigungsfrist nach § 34 TVöD) an... :)

Die Kündigung ist nur zum Quartalsende möglich. Sprich - wenn du in Februar kündigen würdest, wäre das Quartalsende mit Ablauf des 31.03.2019 erreicht. Zuzüglich 6 Monate ergibt sich eine mögliche Kündigung zum 01.10.2019, also mit Ablauf des 30.09.2019.

Das heißt, wenn Du zu einem anderen Zeitpunkt bzw. früher aus dem Arbeitsverhältniss kommen möchtest, musst Du mit einem Aufhebungsvertrag arbeiten. Damit wird die Kündigungsfrist umgangen und Du kannst mit deinem Arbeitgeber einen individuellen Zeitpunkt mittels des Auflösungsvertrages vereinbaren.

In der Regel wird in dem Aufhebungsvertrag festgelegt, dass der Urlaub abgegolten wird, die Überstunden abgefeiert werden, usw. usf.

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Ich würde Dir empfehlen, die Ernährung zu überprüfen. Die Gründe können sehr vielfältig sein - von Hülsenfrüchten angefangen bis hin zur Unverträglichkeit.

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Annika, die wahre Größe wird nicht in Zentimetern gemessen! Und das ist nicht bloß ein Spruch, das ist tatsächlich so.

Wenn Du ein positives Wesen, einen angenehmen Charakter hast, wirst Du die Leute damit beeindrucken und nicht durch Deine Körpergröße! :)

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Möchte Dir nicht zu nahe treten, aber ich finde Deine Haltung absolut egoistisch.

Die zeugt davon, dass Du die Liebe hast - aber nicht zu Deinem Partner, sondern zu Dir selbst. Nach dem Motto: "Ich liebe mich und dazu brauche ich dich...!" Und wenn der Partner dann gesundheitlich eingeschränkt ist und damit für einen unbrauchbar wird, wird er halt abserviert. So einfach ist das.

Bedenke aber das Prinzip der Ernte - was ein Mensch säht, das wird er auch ernten...

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Hallo Florian,

ich weiß was Du meinst, aber dieses "Problem" stellt sich meiner Meinung nach nur einmalig dar, nämlich beim ersten Bezug, wenn zwischen der Zahlung der Grundsicherung und des Kindergeldes ein zeitlicher Abstand liegt.

Danach ist es gehopst wie gesprungen - Du hast im Monat deine Gesamteinnahme i.H.v. 390€. Die Kunst besteht darin, das Geld auf den Monat so einzuteilen, dass am Ende des Monats noch Geld über bleibt und nicht am Ende des Geldes noch viel Monat über ist... :)

Und hinsichtlich der Behauptung, dass "kein normaler Mensch sein Geld in 2 Etappen bekommt" - die ist nicht richtig! :) Ich bekomme mein Geld, was mir zusteht, in mehreren Etappen - mein Gehalt, diverse Miteinnahmen, Kindergeld, usw. usf. - es ist über den ganzen Monat verteilt.

Und denke daran - es ist nicht eine Frage der Einnahmen sondern der Ausgaben. Und richtig verplant wird es anschließend irrelevant sein, wann das Geld monatlich eingeht.

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"Ab und zu muss man die Zähne zeigen. Nur nicht beim Zahnarzt - das geht ins Geld...!"

Das war ein Zitat, welches ich im Wartezimmer eines Zahnarztes entdeckte... :) Entspricht meinem Humor. :)

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Aus meiner Sicht ist es eine Frage der Erziehung und der Ettikete. Und einen Fremden einfach so mit "Du" ansprechen geht gar nicht.

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Es kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht - z.B.:

  • Kinderzuschlag (da müsst ihr aber zumindest mit dem Kindesvater über ein Einkommen verfügen, um den Bedarf für euch beide zu decken)
  • aufstockende Leistungen nach dem SGB II (sprich Hartz 4, wobei da auch das Einkommen geprüft wird)
  • Wohngeld (wenn ihr zur Miete wohnt)
  • Lastenzuschuss (wenn ihr über eine selbstbewohnte Immobilie verfügt)

Das nur in Kürze, da bei Detailangaben ich mehr über eure finanziellen und persönliche Verhältnisse erfahren müsste.

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Die Frage ist nicht eindeutig formuliert. Worum geht es - möchten Sie als Deutscher nach Russland fahren und brauchen hierzu eine Hilfestellung für die Erteilung eines Visums? Was meinen Sie mit einer Hilfe vor Ort?

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