Ist nach § 303 Stgb Strafbar, selbst wenn du den anderen nicht aufgeklebt hast. Kannst du ja nicht nachweisen, deswegen lass es sein. Denn es kann bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe auf sich ziehen!
Frag mal per E-Mail oder Telefonisch beim Auswärtigen Amt nach.
Sonst würde ich eine E-Mail an das deutsche Konsulat in der Türkei anfragen.
Ich hoffe du warst schon auf der Seite des Auswärtigen Amt und hast die Checklieste für die Reise zur Türkei schon abgearbeitet. https://www.auswaertiges-amt.de/de/tuerkeisicherheit/201962
Es ist leider zu spät um dich in die Krisenvorsorgungslieste einzutragen würde ich aber dennoch versuchen, einen entsprechenden Link findest du auch auf der Seite des Auswärtigen Amt.
Denk auch dran, „Better Safe, then sorry“. Wenn also deine Intuition dir verrät das du nicht in Türkei willst weil du zu große bedenken hast. Bleib lieber hier weil wenn du in der Türkei gefangen bist weiß niemand wie lange du dort bleiben wirst und was dir sonst noch gescheen wird.
Wieso rufst du ihn nicht an?
Ziemlich unseriös