Hallo,

das verwenden von bereits veröffentlichen Bildern ist natürlich auch strafbar.

Durch die Benutzung werden folgende Rechte der Lehrkraft verletzt: §22 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild); §106 Urhebergesetz; und gegen dein Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art.2 I GG

Zu denken ist hier zunächst an einen Anspruch auf Löschung der unrechtmäßig verbreiteten Bilder. Des Weiteren müsste eine Unterlassungsklage (damit dies in Zukunft nicht mehr passiert) problemlos sein.

Zivilrechtliche könnten man an einen Schadensersatzanspruch aus §823 II iVm §22 KuG denken, dafür müsste jedoch der Lehrkraft ein Schaden (=Vermögenswerter Nachteil) entstanden sein, was vermutlich nicht der Fall sein dürfte.

Strafrechtlich kommt insbesondere §106 Uhrhebergesetz in Betracht

mfg

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Hallo,

Gerichtskosten werden zwischen dem zu scheidenden Paar aufgeteilt. Bei den genauen Kosten kommt es leider auf den Einzelfall an, das kann man daher schlecht verallgemeinern. (Falls man sich ein solches Verfahren nicht leisten kann, kann man einen Antrag auf Prozesskosten-Hilfe beantragen —> wenn der bewilligt wird musst du deine Hälfte an den Gerichtskosten nicht aus eigener Tasche zahlen)

Die Anwaltskosten unterscheiden sich ebenfalls von Anwalt zu Anwalt. Man kann sich aber auf einen Rahmen von 100-250€ einstellen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Rechtsanwalt, was die Kosten natürlich senken würde.

Ich würde dir jedoch empfehlen dich mit der Frage an einen auf Scheidungen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Diese Website hab ich gefunden, die dir vielleicht helfen könnte, man kann sogar die Kosten ausrechnen lassen: (Link durch den Support entfernt)

mfg

Paul

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Hallo,

für eine Scheidung bedarf es meines Wissens nach zunächst ein sogenanntes „Trennungsjahr“ (du und dein Partner / deine Partnerin müssen 1 Jahr getrennt gelebt haben). Das Einkommen und das Vermögen wird später beim Zugewinnausgleich relevant. Für solch detaillierte Fragen und Fachwissen würde ich dir immer zu einem spezialisierten Anwalt raten.

Hier eine Seite, auf der du einiges nachlesen kannst zu dem Thema Scheidung. Freunden von mit hat diese Seite sehr geholfen: (Link durch den Support entfernt)

mfg

paul

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Hallo,

ich kann nur berichten, was ich von Freunden gehört habe.

Laut Bekannten sind online-Scheidungen eine seriöse, günstige und insbesondere unkomplizierte Art und Weise eine Scheidung durchzuführen.

Ich würde dir raten die selber einen Überblick verschaffen und dich mit dem Thema auseinanderzusetzen und eventuell bei solchen online Rechtsanwälten nachzufragen und dich zu informieren.

Bei folgendem Anwalt hat sich ein Freund von mir gut aufgehoben gefühlt: https://scheidung-einreichen.com/

mfg

Paul

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Hallo,

bei den Gerichtskosten läuft es meines Wissen nach folgendermaßen ab.

Derjenige, der den Antrag auf Scheidung bei Gericht einreicht, zahlt den Gerichtskostenvorschuss. Am Ende kann derjenige, der den Vorschuss gezahlt haben die Hälfte dieser Kosten von dem anderen Teil zurückverlangen.

Im Ergebnis zahlt also jede Partei die Hälfte der Gerichtskosten.

Hier ist ein Artikel den ich gefunden habe, der alles erklärt. Du kannst dort zudem die groben Kosten individuell für dich errechnen:(Link durch den Support entfernt)

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

mfg

Paul

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Hallo,

bei den Gerichtskosten läuft es meines Wissen nach folgendermaßen ab.

Derjenige, der den Antrag auf Scheidung bei Gericht einreicht, zahlt den Gerichtskostenvorschuss. Am Ende kann derjenige, der den Vorschuss gezahlt haben die Hälfte dieser Kosten von dem anderen Teil zurückverlangen.

Im Ergebnis zahlt also jede Partei die Hälfte der Gerichtskosten.

Hier ist ein Artikel den ich gefunden habe, der alles erklärt. Du kannst dort zudem die groben Kosten individuell für dich errechnen:(Link durch den Support entfernt)

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

mfg

Paul

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Hallo Maxi,

wenn du dir die Gerichtskosten nicht leisten kannst, kannst du einen Antrag auf Prozesskosten-Hilfe beantrage. Wenn dieser bewilligt wird, musst du nichts an Gerichtskosten zahlen.

Bezüglich des Anwalts kann man zudem einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.

Auf jeden Fall würde ich bei einer Scheidung einen auf Scheidungen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren (man kann auch einfach zunächst einmal -kostenlos- anrufen und sich bei den Anwälten informieren, wie es mit den Kosten aussieht, meistens können die da eine sehr hilfreiche Info geben). Hier eine Seite, bei der du nochmal einiges nachlesen kannst: (Link durch den Support entfernt)

mfg

Paul

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Hallo,

zunächst einmal wünsche ich dir viel Kraft bei dem Prozess der Scheidung.

Das wichtigste bei einer Scheidung ist die gute Kommunikation zwischen dem „noch Paar“. Zunächst einmal ist eine einvernehmliche Scheidung deutlich unkomplizierter als eine streitige Scheidung (das sog. Trennungsjahr, in welchem die Ehegatten getrennt leben müssen, muss jedoch dennoch eingehalten werden (PS: seid ihr jedoch im Einvernehmen, kann dies jedoch einfach von beiden Gatten behauptet werden, dann wird das Gericht nicht weiter nachforschen). Auch nach der Scheidung ist die Kommunikation entscheidet, insbesondere, wenn um Kind geht. Ansonsten ist wächst das Kind zwischen zahlreichen Rechtsstreits bezüglich des Sorgerechts, Umgangsrecht etc. Auf, was sicherlich keiner möchte.

um eine Scheidung einzuleiten würde ich definitiv einen auf Scheidungen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren, der einem genau sagen kann, welche Schritte vorzunehmen sind. Hier eine Seite auf welcher du nochmal einiges zu dem Thema Scheidung durchlesen kannst: (Link durch den Support entfernt)

mfg

Paul

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Hallo,

wenn das Trennungjahr vorbei und die Ehe „gescheitert“ ist, sollte das schwierigste geschafft sein und die Trennung verhältnismäßig schnell von der Bühne geben. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an (wurde eine Ehevertrag vereinbart oder nicht; wurden Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen getroffen; bestehen weitere Streitigkeiten über potentielle Kinder etc.). Von Freunden wurde mir vermehrt eine online Scheidung empfehlen, welche in der Regel schnell und problemos von der Bühne geht. Hier meine Empfehlung: https://scheidung-einreichen.com/

Mfg

Paul

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Hallo,

Bei einer Scheidung zahlen beide Partner die Hälfte der Gerichtskosten. Das deutsche Rechtssystem hat zum Glück für Leute, die sich diese Gerichtskosten nicht leisten können, das Prinzip der „Verfahrenskosten-Hilfe“ erschaffen. Diese kann beantragt werden und bei einer Bewilligung muss die Frau in deiner Frage nichts aus eigener Tasche bezahlen.

Die Einkommensunterschiede werden bei bzw nach der Scheidung erneut im Rahmen des Trennungs- und nachehelichen Unterhalts relevant.

Hier nochmal eine Seite zum informieren (Link durch den Support entfernt)

mfg

Paul

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Um eine Scheidung durchzuführen bleibt leider lediglich der gerichtliche Weg… Paragraph 1564 Satz 1 sagt nämlich, dass eine Ehe nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden.

Im deutschen Recht muss zudem meines Wissens nach ein sogenanntes „Trennungsjahr“ bestehen. Dein Partner/deine Partnerin und du müssen demnach mindestens 1 Jahr „getrennt gelebt“ haben. Dies geht aber - keine Sorge- auch in der gleichen Wohnung, wenn man zB nicht mehr viel kommuniziert, getrennt schläft etc.

Dass dein Mann die Ehe nicht scheiden lassen möchte, verkompliziert die Angelegenheit natürlich etwas, stellt jedoch kein großes Problem dar. Dieses Schicksal trifft leider viele Paare, so hat dies ein bekannter von mir auch bereits durchgemacht und es war nicht allzu aufwendig. Aufwendiger wird es wenn beispielsweise noch Streitigkeiten über das Sorgerecht oder ähnliche Sachen bestehen. Für eine Scheidung würde ich immer dazu raten erstens einen Rechtsanwalt zu konsultieren und zweitens das ganze online zu machen (dies bereitet weitaus weniger Kopfschmerzen und erleichtert und vorschnellest alles)

den Antrag kannst zu zum Beispiel hier einreichen (Link durch den Support entfernt)

mfg

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Auch nach einer Scheidung haben beide Elternteile die Sorge um das Kind inne. Dies ergibt sich unter anderem aus §1626 I 1 BGB.

Man sollte jedoch dennoch vorsichtig sein, da man sich dennoch später um Punkte wie das Recht den Aufenthalt des Kindes bestimmen zu können oder das Recht auf Umgang mit dem Kind gestritten werden kann. So habe ich zum Beispiel von einem damaligen (noch) verheirateten Paar mitbekommen, dass der Vater nach der Scheidung ausgezogen ist und die Kinder zunächst bei der Mutter gewohnt haben, bis ein Prozess bzgl des Umgangsrechts losgegangen ist. Bei dem Prozess wurde dieser Abstand von den Kindern und dem Vater mit einbezogen, da die Kinder nun eine bessere Bindung zu der Mutter entwickelt haben.

Für nähere Infos würde ich jedoch dringend raten einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Folgender Anwalt hat damals einen guten Freund von mit vertreten, welcher damit mehr als zufrieden war: (Link durch den Support entfernt)

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

MfG

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Hallo,

zunächst einmal möchte ich meinen Respekt für deine Tätigkeit als Pfleger aussprechen, von Menschen wie dir bräuchte die Welt mehr!

in einem bürokratischen Land wie Deutschland kann ich mit gut vorstellen, dass an das Pflegepersonal klare Anforderungen bzgl der Qualifikation gestellt werden. So gibt es mit Sicherheit für Pflegepersonal, ohne Ausbildung Grenzen was die eigenverantwortliche Übernahme von komplexeren Aufgaben angeht. Für näheres müsste man sicherlich einen Blick in entsprechende Gesetze und im besten Fall einen Rechtsanwalt für eine Beratung konsultieren.

Mfg

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Hallo,

grundsätzlich bräuchten die Elternteile gem. §1687 I 1 BGB die Einwilligung des jeweils anderen, wenn es sich um eine Regelung handelt, welche für das Kind „von erheblicher Bedeutung“ ist. Ich bin mir auch nicht zu 100% sicher, aber ich meine mal gelesen zu haben, dass solch ein Fall bzgl Urlaubes zB gegeben wäre, wenn der Vater vorhätte mit dem Kind in ein Kriegsgebiet o.Ä. Zu fliegen. Bei einem „normalen“ Urlaub jedoch, sollte dies keine „erhebliche Bedeutung“ für das Kind haben.

mfg

Paul

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Hallo,

zunächst einmal tut mir die Lage, in welcher du dich befindet, extrem Leid für dich…Kopf hoch, du schaffst das schon :)

Also, zunächst einmal kommt es darauf an, ob dein leiblicher Vater auch dein sogenannter „rechtlicher Vater“ ist. Dies ergibt sich aus §1592 BGB. gem. §1592 Nr.1 BGB ist derjenige, der zum Zeitpunkt deiner Geburt mit deiner Mutter verheiratet war, dein rechtlicher Vater. Wenn deine Mutter und dein Vater verheiratet waren, wäre dies der Fall. Dein Stiefvater dürfte jedoch die Vaterschaft danach nicht anerkannt haben. Falls all dies der Fall ist und dein leiblicher Vater auch dein rechtlicher Vater ist hast du als Kind gem. §1684 I Halbsatz 1 BGB ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Andersherum hat dein Vater in diesem Fall ebenfalls gem. §1684 I Halbsatz 2 ein Recht auf Umgang mit dir.

Ich würde dir jedoch persönlich raten, zunächst das Gespräch mit deinen Eltern zu suchen und deine Wünsche und Bedürfnisse zu kommunizieren. Dies wäre mit Sicherheit für alle Parteien angenehmer als ein Rechtsstreit.

Grüße Paul

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Hallo,

generell würde ich bei solchen Fällen vorsichtig sein, da (vermeintlich) Pflegebedürftige Personen häufig sehr schlechte Tage haben, ab und zu jedoch, auch sehr gute Tage haben. Vielleicht hast du diese Person an einem guten Tag miterlebt, an dem er sich auch selbst anziehen konnte. An anderen Tagen, an welchem du eventuell nicht dabei bist, kann dies jedoch vollkommen anders aussehen.

Falls es sich jedoch um einen Fall des Pflegebetrugs handelt, kannst du damit an verschiedene Stellen herantreten.

Eine Möglichkeit ist natürlich immer die örtliche Polizei (selbstverständlich kannst du die zuständigen Polizist*innen darauf hinweisen, dass du gerne anonym bleiben möchtest). Des Weiteren kannst du dich an Pflegekassen, Verbraucherschutzorganisationen und ggf auch die Staatsanwaltschaft wenden.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

Grüße Paul

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