Es ist nicht haram unbeschnitten zu sein. Die Beschneidung ist nicht mal unbedingt Pflicht. Das wird innerhalb der sunnitischen Rechtsschulen unterschiedlich bewertet. Diese stehen allerdings nicht im Wiederspruch zueinander, sondern gelten es alle vier (insgesamt sind es vier sunnitische Rechtsschulen die schiitischen unterscheiden sich soweit ich weiß nicht wesentlich von einander) als wahr und rechtgeleitet. Nach Koran und Hadithe (Berichtsammlungen über die Aussagen bzw Erklärungen des Propheten Mohamed) sind im sunnitischen Islam verschiedene Auslegungen möglich. Nach der hanafitischen Rechtsschule zum Beispiel ist sie nicht verpflichtend für Muslime wohingegen sie es in schafiitischen Rechtsschule eben schon Pflicht ist. Das ein Mann unbeschnitten ist, ist allerdings generell kein sündhafter Zustand. Sie ist aber auch nach hanafitischer Rechtsschule stark empfohlen, deswegen sind hanafi Muslime genauso oft beschnitten wie Schafiten. Das spielt vor allem bei der Gültigkeit von Gebeten eine Rolle und für bestimmte Reinigungsrituale vorteilhaft. Also nur wichtig für Muslime.
Nach einer Hadith des Propheten verstoßen bestimmte Handlungen eben nicht gegen die Schöpfung und ihre Durchführung ist entweder sehr stark empfohlen (oder ihre nicht Befolgung eventuell Sünde). Das sind zum Beispiel die Beschneidung von Jungen, das regelmäßige abrasieren der Intimbehaarung, das regelmäige entfernen von Achselhaaren (hier wird das auszupfen bzw wachsen oder ähnliches dem rasieren vorgezogen), das kürzen der Schnurbarthaare und schneiden der Fuß und Zehennägel. Körperbehaarung ist ja auch natürlich, die zu entfernen ist ja auch für die meisten selbstverständlich, aber eben nicht für alle. Jeder wie er mag.
Im Allgemeinen kann man sagen, dass es nach dem Islam nicht haram ist unbeschnitten zu sein. Wie manche Muslime darauf reagieren ist ja nicht unbedingt religiös bedingt, sondern eher kulturell oder weil sie es nicht gewohnt sind.