Bei solchen Fragen stellen wir eine Spielwertanalyse

Das bedeutet das wir uns zunächst ansehen wie viele Schüler in welcher Altersgruppe es gibt

Dann versuchen wir zu ermitteln mit was die gerne ihre Zeit verbringen

Anschließend schlagen wir Angebot vor die in Spielwertgruppen zusammengefasst werden.

Zum Beispiel: Gleichgewicht

darunter fallen alle Aktivitäten welche in einer Form das Gleichgewichtsorgan fordern oder fördern.

Das können zB sein

  • Schaukel
  • Karussel
  • Seilbahn
  • Wippe
  • Slackline
  • Seilgarten
  • Bodentrampolin
  • etc

für die größeren kommen dann eher in Frage

  • Streetballanlage
  • Skateanlage
  • Calesthenics

Das Problem ist meistens, mit wenig Aufwand für viele Schüler ein Angebot zu schaffen.

Klassisch bilden das sogenannte Raumnetze ab, also Kletterpyramiden mitunter bis 15m Höhe.

Du kannst mir gerne eine PN senden

...zur Antwort

Hunde sind auf Spielplätzen nicht erlaubt

das steht auf jedem Hinweisschild.

Das Verbot kommt aus der Hundehaltersatzung der Gemeinde

Neben der Gefährdung durch den Hund selber kann es zu Parasiteneinträgen in den Spielsand kommen.

...zur Antwort

...und noch ein Denkansatz von mir....

jedes Kind (Mensch) hat eine individuelle Selbstwahrnehmung im Kontext zu seinem (sozialen) Umfeld.

Dabei interagieren Kinder mit ihrer Umwelt in dem sie sich dem Umfeld anpassen oder es aktiv gestalten.

Darin steckt ein wesentliches Lernfeld, in dem wir Kinder bestärken sollten, nämlich die richtige Abwägung zu treffen wann es richtig ist sich an zu passen und wann es erforderlich ist sein Umfeld aktiv zu gestalten oder sogar zu verändern.

...zur Antwort

Feuerstellen auf Spielplätzen findet man schon Mal bei privaten Betreibern, Dorfvereinen etc.

Das Problem ergibt sich aus der Zeit NACH dem Feuer, wenn die Brandstelle für Kinder nicht mehr erkennbar noch heiß ist.

Ach kann nicht sicher ausgeschlossen werden das nur Brennstoffe für den Betrieb der Feuerstelle verwendet werden und somit unter Umständen Giftstoffe ablagern

...zur Antwort

Da der Spielplatz öffentlich zugänglich ist darf diesen auch jeder Benutzen.

ggf mit der Gemeinde in Abstimmung treten ob die Gemeinde einen Teil der Unterhaltung (Grünflächenpflege, Spielbodenreinigung, Sicherheitsprüfung) übernehmen kann.

...zur Antwort

Ich darf dann mal ein paar Dinge klarstellen:

  1. Raumnetze nach dem Teil 11 der DIN EN 176 (Bau von Spielplatzgeräten) sind so konstruiert, das ein virtueller Prüfkörper in Form eines Zylinders nicht abstürzen (lotrechter, unkontrollierter Fall) kann, sondern der Benutzer bei einem Kontrollverlust auf die jeweils darunter befindliche Ebene abgleitet. Gleiches gilt für die Außenseile wo ein Benutzer entlang gleitet. Die Bemessung der Fallhöhe erfolgt ab der Stelle, ab welcher ein Absturz möglich ist. Bei Raumnetzen sind dies i.d.R. die untersten, äußersten Führungsseile. Dort werden dann Fallhöhen von max. 1,50 m erreicht.
  2. Raumnetze spielen in der Unfallstatistik keine Rolle
  3. Unfälle auf Spielplätzen werden gemäß Beiblatt zur Norm im Rahmen der Schutzziele toleriert und sogar in Kauf genommen. Der Schutz gilt dem Verlust von Leib und Leben und / oder schwerwiegenden Schädigung von Gliedmaßen. In diesem Rahmen können sich Benutzer bis hin zu Gehirnerschütterungen, Knochenbrüchen und Prellungen verletzen. Solche Lebenserfahrungen werden als wichtig für die kindliche (motorische) Entwicklung erachtet. Gleichzeitig sind subjektive Gefahrenmomente ein wichtiger Spielwert.
...zur Antwort

Spielplätze gelten nach der DIN EN 18034 (Bau von Spielplätzen) als Begegnungsfläche für Menschen aller Generationen.

Die Einschränkung von Benutzergruppen, etwa nach dem Alter oder nach der Benutzungszeit muß in der jeweiligen Gemeindesatzung (Spielplatzsatzung) verankert sein; erst dann ist sie durchsetzbar.

Menschen mit Tri21 benötigen auf bestimmten Gerätetypen wegen besonderer Anforderungen an die Motorik oder den Gleichgewichtssinn möglicher Weise eine Betreuung; eine Teilhabe ist in jedem Fall gefordert und wünschenswert.

...zur Antwort

Lärmemissionen von Spielplätzen sind wie auch von Schule und Kita mit Industrie Lärm vergleichbar, gleichzeitig aber als sozialadäquat hinzunehmen .

Wie schon von anderen geschrieben ist es mE eine Frage der persönlichen Einstellung ob man das in den eigenen Alltag integrieren möchte.

...zur Antwort

Spielplatz ist grundsätzlich erst einmal Spielplatz

Dabei gelten Spielplätze von Wohngemeinschaften als öffentliche Spielplätze.

Vergleichbar mit Spielplatz Geräten auf Privatgrundstücken sind auch Privatspielplätze für Kinder oft nur schwer von öffentlichen Spielplätzen zu unterscheiden und der Aufforderungs Charakter privater Spielplatz Geräte wird Kinder regelmäßig animieren Einfriedungen zu übersteigen.

Dabei gilt einerseits das solche Einfriedung in beide Richtungen wirksam ist, gleizeitig aber keine Gefährdung darstellt. (Jägerzaun, Stakketenzaun, Metallzäune mit nach oben gerichteten Metallspitzen)

Insgesamt dürfte es schwer werden Kinder von einer Nutzung privater Spielplätze auszuschließen.

Eine Klärung muß an der Stelle auf der Elternseite erfolgen

...zur Antwort

Meist versteht man unter Erwachsen Spielplätzen Anlagen mit Fitness Geräten im Außenbereich

Dabei ist wichtig zu wissen das ebensolche fitnessgeräte im Außenbereich hergestellt nach der DIN EN 16630 genau nicht auf oder in der Nähe von kinderspielplätzen hergestellt werden sollen und klar von der DIN EN 11.76 Bau von spielplatzgeräten abgegrenzt werden.

Das gilt mindestens für Geräte mit beweglichen Bauteilen von denen eine besondere Gefahr für Benutzer ausgeht die aufgrund ihres Alters und ihrer Entwicklung die Gefahren solcher Geräte nicht vorhersehen können

Dabei handelt es sich zum einen um Bauteile mit dynamischer Bewegung und einer bodenfreiheit von weniger als 40 cm und zum anderen um außenliegende Stoßdämpfer mit einer sehr großen quetschgefahr für Gliedmaßen.

Die Gefahr wird zum einen für den Benutzer selber abgeleitet indem er z.b. durch seine körpergröße den Geräte Bewegungen noch nicht folgen kann und zum anderen für umstehende Personen welche mit ihren Gliedmaßen in bewegliche Teile geraten.

Es gibt bereits Hersteller die diesen Gefahren begegnen und mit innenliegenden Stoßdämpfern arbeiten, welche die Bewegung von Geräteteilen nach Benutzungsende hemmt.

Super Beispiel bildet die LaGa 2014 in Zülpich

...zur Antwort

Grundsätzlich kann man sich mit solchen Fragen direkt an den Hersteller wenden. Dazu muß an jedem Spielgerät eine sogenannte Hersteller Plakette angebracht sein, welche u.a. über den Hersteller mit postalischer und telefonischer Erreichbarkeit Auskunft gibt

In der Praxis treffen auch wir immer wieder auf neue Geräte

Dabei ergibt sich meistens die Funktion idem äußeren Anschein nach.

In der Bewertung wird dann immer auf die haupt Spielfunktion abgestellt.

Vorliegend handelt es sich um ein Gerät vergleichbar mit einer Niedrig Balancier Anlage

...zur Antwort

Zunächst einmal sind Spielplätze nach den Vorgaben der DIN EN 18034, Bau von Spielplätzen, als Begegnungsstätten aller Generationen vorgesehen

Sollte die Gemeinde z.b. über Hinweisschilder eine altersbeschränkung für Nutzer muss diese zeitgleich auch in der Gemeinde oder spielplatzsatzung durch den Rat abgesegnet sein

Wenn das nicht der Fall ist, dann können solche Einschränkungen für Benutzer nicht durchgesetzt werden.

...zur Antwort

Suche im Internet nach dem nächsten Pfadfinderstamm und frage dort nach; die kennen sich meist auch und können wertvolle Hinweise geben.

...zur Antwort

Das ist eine kritische Beanstandung da zu vermuten ist das auch andere Bauteile eine Durchtrittgefährdung haben.

Oft steht bereits auf dem Spielplatz Hinweisschild eine Behördenrufnummer,

sonst kann auch in vergleichbaren Fällen wo Gefahr im Verzug ist, die Poizei über die 110 informiert werden die dann den Bauhof anfordert und die Beseitigung veranlasst.

...zur Antwort

Das ist eine Handlung wider die guten Sitten und sollte dem Ordnungsamt oder der Polizei gemeldet werden;

bei Gefahr im Verzug, etwa in dem Kinder in seine Handlungen einbezogen werden, kann auch selber eingegriffen werden um die Handlung SOFORT zu unterbinden.

...zur Antwort

Auch Spielplätze in Wohnanlagen sind sind ausweislich der DIN EN 18034 Bau von Spielplätzen "öffentliche" Spielplätze.

Die Müllkonzepte stehen demnach ebenfalls der Öffentlichkeit zur Verfügung und es darf vermutet werden das das öffentliche Interesse daran größer wiegt Müll in diesem Angebot auch zu entsorgen als es ggf herumliegen zu lassen.

...zur Antwort

Fall oder Spielboden vom Spielplatz zu entfernen ist nicht erlaubt da

  • Spielsand zu einem bestimmten Zweck der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird, nämlich den Spielwert "Sandspiel" herzustellen
  • Fallsand in definierten Schichtdicken vorgesehen ist um stoßdämpfende Eigenschaften des Fallbodens zu gewährleisten.
...zur Antwort

Prima wenn du dir so tolle Gedanken für deine Kinder machst

Dann halte bitte auch die Sicherheit im Auge:

Bei Konstruktionen wie gezeigt erreichen wir vermutlich Fallhöhen > 2,50 m. Das bedeutet das lose Böden (Sand/Kies/Bachschnitzel) notwendig sind.

Für den Heimbereich gibt es Hersteller die vergleichbare Geräte anbieten.

...zur Antwort

Hallo, ich gehe Mal davon aus das es sich um eine Anbau Rutsche an ein Spiel Gerät in einem privaten Garten handelt.?

Dann kann man Wickey Geräte nehmen.

Im Anwendungsfall sollte das Anbauteil ein CE Zertifikat und ein Zertifikat nach DIN 71-8 aufweisen. (Spielzeug für den Hausgebrauch)

Der Neigungswinkel des Rutschenteils darf 40° nicht übersteigen.

Wenn nun eine Anbau Rutsche an eine höhere als die vorgesehene Podesthöhe montiert wird, wird der max. Neigungswinkel vermutlich überschritten.

Bei einer Fallhöhe von 1 m ist Oberboden/Rasen als Fallschutz erforderlich.

...zur Antwort