In deinem Rucksack kann ja was auch immer sein. Ich hatte bei meinen Abiturprüfungen auch Lernzettel dabei, die ich mir vorher im Bus noch angesehen hatte. Auf diese hatte ich aber während der Prüfung keinen Zugriff, weshalb das nicht als "Spicken" zählen kann.
In deinem Fall ist das genauso. Es ist zwar ungeschickt, wenn der Zettel herausfällt, doch im Zweifelsfall muss die Lehrkraft dir das glauben. Sie kann schließlich nicht eindeutig beweisen, dass du lügst.