Hallo Turpul99,

die Aufgabenschwierigkeit ist gleich. Natürlich bekommst du wahrscheinlich andere Aufgabenstellungen. Beim Polizeieinstellungstest schöpfen die Prüfer aus einer Vielzahl ähnlicher Aufgaben des selben Schwierigkeitsgrades.

Viel Erfolg

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Hallo Loliu,

du solltest die Auswahlverfahren nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es gibt Computer bzw. Intelligenztests und vor allem psychologische Prüfungen, auch im mittleren Dienst. Die psychologischen Tests sind meistens Assessment Center bzw. persönliche Gespräche. Diese können sehr schwierig sein, wenn man sich nicht richtig vorbereitet.

Kannst ja mal hier vorbei schauen: http://polizei-einstellungstest.com/ Ist eine Seite gemacht von einem Polizisten. Da solltest du die richtigen Informationen für den Polizei Einstellungstest finden.

Viel Erfolg und berichte mal wie es war.

LG

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Hallo xmaroc20,

die Bundeswehr ist eine Freiwilligenarmee. Die ersten sechs Monate der Verpflichtungszeit kannst du die Bundeswehr jederzeit ohne Angabe von Gründen verlassen. Dementsprechend auch vor deinem ersten Tag. Selbstverständlich solltest du nicht einfach vom Dienst fernbleiben. Trete mit deinem zuständigen Karrierecenter in Verbindung. 

Gruß 

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Hallo Andy 2411,

du musst nicht zwangsläufig vor Gericht um vorbestraft zu sein. Du wurdest rechtskräftig verurteilt wenn du die Geldstrafe der Staatsanwaltschaft annimmst und nicht nach §170 II StPO freigesprochen wurdest.

Allerdings werden im polizeilichen Führungszeugnis nur Vorstrafen vermerkt, welche über 90 Tagessätzen Geldstrafe bzw. 90 Tage Freiheitsstrafe liegen. 

Dies liegt bei dir wahrscheinlich nicht vor, da es sich um geringe Vergehen handelt. Um sicher zu gehen solltest du dein polizeilichen Führungszeugnis anfordern.

"Blitzen"  ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Ordnungswidrigkeiten tangieren keinesfalls deine Bewerbung bei der Bundeswehr (sofern du deine Fahrerlaubnis nicht verloren hast).

Im Zweifel entscheidet jedoch die Rechtsabteilung der Bundeswehr bzw der Bundespolizei. Tendenziell würde ich dir aber bei der Bundeswehr mehr Chancen zusprechen. 

Dennoch kann man es ja versuchen. Ich wünsche dir eine Straffreie und erfolgreiche Zukunft.

Grüße

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Hallo,

die Frage ist durchaus gerechtfertigt. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr wird dich vor Ende deiner Verpflichtungszeit unterstützen und Beraten.

Der Meister oder der Techniker sind hierbei beliebte Förderungsarten des BfD.

Gruß

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Ja natürlich kannst du dich erneut bewerben!

Die Frage ist mit welcher Begründung du aufgehört hast. Du solltest dich erklären können...

Aus persönlichen/familiären Gründen gekündigt zu haben ist aus Sicht der Bundeswehr unter Umständen verständlich.

Solltest du eine Abneigung zum Führen von Schusswaffen als Grund angegeben haben ist es verständlicherweise ein Ausschlusskriterium.

Gruß

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Hallo Grashopperchen,

wenn du Offizier werden willst musst du studieren. Dies ist grundsätzlich erforderlich. Es kann jedoch in Einzelfällen auch Ausnahmen geben. Bedenke dabei, dass du dich als Offizier mindestens 13 Jahre verpflichten musst. 

Der Weg als Seiteneinsteiger bleibt jedoch ebenfalls offen. Du könntest beispielsweise ein ziviles Studium absolvieren und dich dann bei der Bundeswehr bewerben. Das Studium muss jedoch geeignet sein. In der Regel werden Personen mit medizinischen, juristischen oder mit IT Kenntnissen bevorzugt. Doch auch als Geologe (Geoinformationsdienst der BW) oder Geisteswissenschaftler hast du unter Umständen Chancen. 

Die Bundeswehr wird in den nächsten Jahren viel Personal einstellen und ist ein guter Arbeitgeber.

Lass dich von negativen Meinungen bezogen auf das Militär nicht verunsichern. Der Beruf des Offiziers ist sehr interessant und anspruchsvoll.

Viel Erfolg weiterhin :)

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Die freie Wirtschaft  könnte mehr Gehalt bezahlen. Auf der anderen Seite ist die Bundeswehr ein interessanter Arbeitgeber. Die Verpflichtungszeit beträgt in der Regel drei Jahre wenn ein ziviles Studium abgeschlossen wurde. Somit ist die Zeitspanne überschaubar und eventuell eine gute Erfahrung für das (Berufs)Leben. 

Güße

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Hallo :), 

ja natürlich kannst du trotz fehlender Berufsausbildung und schlechten Zeugnissen zur Bundeswehr. Die Mannschaftslaufbahn würde dir offen stehen. Du kannst sogar bei der Bundeswehr eine Berufsausbildung machen. Informiere dich mal auf der Internetseite der BW und mache einen Termin mit einem Karriereberater der Bundeswehr (einfach Googeln). Dieser wird dir deine Möglichkeiten unverbindlich aufzeigen. 

Viel Erfolg !  

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Nein! Grundsätzlich kann er das nicht verlangen. Die Frage ist wie weit Sie bereit sind das Arbeitsklima zu "gefährden". Arbeitsrechtlich kann Ihr Vorgesetzter jedoch nicht gegen Sie vorgehen. In diesem Sinne schönes Wochenende :).

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