Liebe ChristineYY, Deine Frage bezüglich der "Change Media UG" ist zwar ein wenig älter, was mich jedoch nicht davon abhält, Dir meine Sichtweise näher zu bringen. Bevor Du möglicherweise von noch mehr unterschiedlichen Meinung bombardiert und dadurch womöglich in eine ganz andere (falsche) Richtung gelenkt wirst. Die "Change Media UG" ist ein "echtes" Beratung/Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Köln. Das Unternehmen ist im Bereich Persönlichkeitsentwicklung tätig und bietet zahlreiche Strategien und Coachings zum Thema Motivation, Veränderung, Weiterentwicklung, Ziele und Selbstbewusstsein. Neben zahlreichen Seminaren und Workshops, die in regelmäßigen Abständen vor Ort durchgeführt werden, hast Du ebenso die Möglichkeit, Dir die Kurse (in Form von Online-Seminaren) nach Hause zu holen. Wobei ich Variante 1 bevorzuge, weil ich den persönlichen Kontakt zu den Speakern und anderen Teilnehmern habe, um meine Fragen direkt stellen zu können. Jedoch wird Dir bei beiden Varianten jede Menge Mehrwert geboten und Strategien an die Hand gegeben, um Dich wirklich in bestimmten Bereichen Deines Lebens positiv zu verändern etc. Die Entscheidung liegt immer in Deiner Hand! Ich selbst bin seit 2012 im Newsletter eingetragen und konnte bisher sehr viel wertvolle Impulse für mich herausziehen. Natürlich funktioniert das nur, wenn Du wirklich den Willen und Mut besitzt, Dein Leben wirklich ändern zu wollen. Nur darauf warten, das sich ein Teil des Lebens von selbst ändert, funktioniert nicht. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. ;-)

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Hey, wie ich gerade herauslesen konnte, bist Du weiblich und suchst eine "seriöse" Tätigeit, wo Du am meisten Geld verdienen kannst?!?! Darf ich fragen wie alt Du bist??? Deine Frage ist leider nicht konkret gestellt!!!

Mein Tipp, wie Du schnell zu viel Geld kommst:

  1. Lotto spielen
  2. Erbschaft etc.

Kleiner scherz ;-)!!!

Als allererstes solltest Du eine genaue Vorstellung von dem haben, was Du machen möchtest. Am besten Du konzentrierst Dich auf Deine Stärken, Fähigkeiten und Kenntnisse und suchst dann gezielt nach Angeboten. Wichtig ist, dass Du an Dir selbst herausfindest, wo Deine persönlichen Stärken liegen und wie Du diese zu Geld machen kannst.

Wie wäre es mit einer freiberuflichen Tätigkeit als Mystery Shopper (Testkäufer/in). In diesem Bereich wird immer gesucht und Einnahmen von durchschnittl. 30 € pro Auftrag sind keine Seltenheit. Am besten Du fragst Google, unter dem Begriff: "Mystery Shopper" oder "Testkäufer".

Solltest Du Minderjährig sein gilt: In Deutschland ist Kinderarbeit durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) definiert: Arbeit von Kindern oder Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, ist mit im Gesetz festgelegten Ausnahmen, beispielsweise für leichte Tätigkeiten für Kinder ab 13 Jahren, verboten. Die Beschäftigung von Kindern bei Veranstaltungen kann durch die Gewerbeaufsicht genehmigt werden. Der Arbeitgeber muss dann vor Beginn der Arbeiten von Kindern Ausnahmegenehmigungen beantragen, die mit Auflagen, Hinweisen und/oder Bedingungen versehen sein können. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderarbeit)

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Hey, Kinderarbeit ist generell verboten, da du noch der Vollzeitschulpflicht unterliegst. Im Gesetz gibt es jedoch fetgelegte Ausnahmen, beispielsweise für leichte Tätigkeiten für Kinder ab 13 Jahren. Möglichkeiten gäbe es dennoch, z.B. für ältere Menschen einkaufen gehen, Hundesitting, dem Nachbarn beim Rasenmähen helfen oder allgemeine Gartenarbeiten, die halt unter leichte Tätigkeit fallen.

In Deutschland gibt es jedoch ein Gewerbeaufsichtsamt, wo du dir weitere Informationen einholen kannst ;-)!

Ansonsten nur Ferienjobs, die ebenso im Gesetz geregelt sind (ab 15 Jahren glaube ich).

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen ;-)?!

Viele Grüße Patrick

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Hey, Kinderarbeit ist generell verboten, da du noch der Vollzeitschulpflicht unterliegst. Im Gesetz gibt es jedoch fetgelegte Ausnahmen, beispielsweise für leichte Tätigkeiten für Kinder ab 13 Jahren (z. B. Zeitungen austragen etc.) In Österreich wie in Deutschland gibt es ein Gewerbeaufsichtsamt, wo du dir weitere Informationen einholen kannst ;-)!

Ansonsten nur Ferienjobs, die ebenso im Gesetz geregelt sind (ab 15 Jahren glaube ich).

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen ;-)?!

Viele Grüße Patrick

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Hey,

zwecks der Kontopfändung, so drücke ich es mal aus, solltest du so schnell wie nur möglich zum "Vollstreckungsgericht" in deiner Stadt gehen. Dort kannst du dir einen Aufhebungs- bzw. Aussetzungsbescheid ausstellen lassen. Mach die Angelegenheit so dringlich wie möglich! Das Geld verbleibt zunächst 14 Tage auf deinem Bankkonto, bevor es an den Gläubiger übergeht. ALSO SCHNELL!!!

Für das Vollstreckungsgericht benötigst du folgende Unterlagen:

  1. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (der Inkassofirma)
  2. letzten 3 Lohnbescheide (bzw. ALG II Bescheid etc.)
  3. letzten 3 Kontoauszüge (Juni, Juli, August)
  4. Mietvertrag
  5. Nebenkostenabrechnung
  6. Unterhaltsbeschlüsse etc.

Bezüglich zum P-Konto (Pfändungsschutzkonto) rate ich dir in deinem Fall ab, wenn es "nur" die 1.120 EUR sind. Einmal umgewandelt, erhältst du bei deiner Bank kein Girokonto mehr! Der Selbstbehalt liegt um die 1.030 EUR monatlich, egal, ob du 1, 2, 3, 4, oder 5 Kinder hast!

Den Basisfreibetrag kannst du natürlich erhöhen lassen (bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen, die dir ein Rechtsanwalt austellen kann).

Nachteile:

  • keine EC- /maestro-Karte mehr (du kannst dann nur noch bei deiner Bank bzw. Tochtergesellschaften Geld abheben).
  • Lastschriften bzw. Abbuchungsaufträge sind entweder gar nicht oder nur eingeschränkt möglich.
  • Nach bisherigen Erkenntnissen variieren die Kosten für ein Guthabenkonto, welches als P-Konto geführt wird, zwischen 5 Euro und 20 Euro monatlich.

An das Geld deines Mannes dürfen die auf keine Fall ran. Es sei denn, er hat eine Bürgschaft für dich unterschrieben.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen?!

LG

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In der heutigen Zeit muss man wirklich alles vertraglich festhalten, was ich persönlich sehr schade finde. Ich glaube auch, da reicht ein "Du hast bezahlt und er ist nur mitgeflogen" nicht aus, um ein Mahnverfahren einzuleiten etc. Den Schriftverkehr, den du mit deinem Ex-Freund bezüglich der Summe geführt hast, würde ich auf jeden Fall ausdrucken und evtl. einen Rechtsanwalt hinzuziehen, wobei das Beratungsgespräch in etwa 20-30 EUR kostet. Wenn du Glück hast zahlst du evtl. nur einen kleinen Unkostenbeitrag (Kaffeegeld lol).

Da siehst du mal, wieviel Vertrauen man in einen Menschen setzen kann ;-). Außer Spesen nix gewesen ;-). Ich hoffe, du hast Erfolg!

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Hey, du hast nix verpasst ;-). Das ist schon seit Jahren so, dicke Karren und ne Püppi daneben ;-). Dazu benötigt man keine Wohlhabenden Eltern bzw. Großeltern. Wie HerrderRinge schön geschrieben hat, wohnen die Leute meist zuhause, haben keine Ausgaben für Miete, Verpflegung etc. Also, haben sie das kommplette Einkommen für sich. Kenne genügend solcher Leute. Im Osten von Deutschland, wo auch ich herkomme, gehört dies zum Standard ;-). Hatte in der Ausbildung (2001) auch schon den neuen A3 vom Händler, gewusst wie... sag ich nur ;-). Dabei wohnte ich nicht mehr zuhause, fuhr 1-2 in Urlaub und lief ständig in neuen Klammotten rum. Aber neidisch muss man keinesfalls sein! Ich kenne auch sehr viele Leute, die sich durch harte Arbeit einiges mehr an Lebensqualität leisten können. Aber es gibt auch jene, die sich als die ausgeben, die sie gern sein möchten, doch dieses Ziel nie erreichen werden (Sponsored by Eltern bzw. Oma) lol Im Allgemeinen lache ich über solch Leute, die sich mit dem Geld anderer (Eltern, Oma) präsentieren und sonst von tuten und blasen keene Ahnung haben ;-). Wenn ich nach Europcar oder SIxt gehe, kann ich auch nen neuen 7er BMW übers WE fahren ;-) (1-2 Kreditkarten wären von Vorteil). Ich hoffe, konnte einiges aufklären. Würd mich über nen Feed freuen.

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Hey, wenn Du in Teilzeitbeschäftigung gehst, könntest Du evtl. bei der ARGE einen Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragen. Bei der für Dich zuständigen Wohngeldstelle könntest Du ebenso einen Antrag auf Wohngeld stellen! Kommt jedoch immer darauf an, wieviel ihr beide (Deine Freundin und Du) an finanzielle Mittel zur Verfügung habt. Ich würde auf jeden Fall diese Wege gehen.

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Hey, dem Gerichtsvollzieher interessieren nicht die Dinge für die Du gebürgt hast, sondern er verschafft sich einen Überblick über mögliche pfändbare Vermögenswerte, die er dem Gläubiger in Form von Bares übergeben kann (Lebens- und Rentenversicherung, Lohn/Gehalt, Kontostand etc.). Um den Flachbild-Fernseher musst Du dir keine sorgen machen ;-). Wenn Du nicht unbedingt im Luxus lebst und eine Rolex trägst, einen 200.000 Euro Ferrari in der Einfahrt stehen hast, dann dürfte es keine größeren Probleme geben.

Du solltest jedoch Ehrlich bei der Angabe der Daten sein. Ganz normaler Hausrat ist also unpfändbar! In der Regel lässt sich auch mit einem Gerichtsvollzieher reden.

Tipp: Von Bürgschaften solltest Du in Zukunft die Finger lassen (gilt auch im engsten Familienkreis). Nur Bares ist wahres! Du hast von Bürgschaften nichts, nur die Hoffnung, das auch alle Raten pünktlich gezahlt werden.

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Einen genauen Überblick über Deine jetzige Situation bekommst Du in Deinen Unterlagen (Mahnschreiben, Inkassoschreiben, Rechtsanwaltsschreiben, Gerichtsschreiben etc.). Bei der SCHUFA erhälst Du zudem nach § 34 BDSG alle Informationen, die dort über Dich gespeichert werden (gegen Entgelt).

Tipp: Je nach Art und Umfang der Schulden solltest Du auf jeden Fall einen rechtlichen Beistand bzw. eine Schuldnerberatungsstelle hinzuziehen und nichts auf die lange Bank schieben. Auch wenn der Gang zum Briefkasten eine qual ist, solltest Du die "Unangenehme" Post niemals in der Ecke verschwinden lassen! Auch wenn Du die Schulden im Moment nicht zahlen kannst, gibt es immer Mittel und Wege eine geeignete Lösungen zu finden. Der Kontakt zwischen Dir und den Gläubigern darf unter keinen Umständen abbrechen (Vertrauenssache)!

P.S. Lege dir am besten einen Posteingangsordner an, dann behälst Du auch in Zukunft die volle Kontrolle über Deinen Schriftverkehr.

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Ein Wechselmedium ist eine CD/DVD und USB-Stick. Ach übrigens, ich hatte diese Meldung vom Wartungscenter auch (Wartung - Wechselmedium einlegen, zwecks Datensicherung). Habe die Sicherung der Daten vorgenommen und die Meldung war weg. Es wurde auch nichts am Rechner verändert etc. Also nichts schlimmes ;-).

Unter Systemsteuerung > System und Sicherheit > Wartungscenter > Wartung kannst du die Meldungen zu Windows-Sicherung "manuell" aktivieren/deaktivieren!

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