Also hier die "Klausel" :
2.Sind bei hauswirtschaftlichen und handwerklichen Arbeiten in Haus und Hof oder Garten belästigende Geräusche nicht zu vermeiden ( Klopfen von Teppichen und Läufern, Staubsaugen, Rasenmähen, Basteln und dergleichen ), so sind diese Verrichtungen werktags in der Zeit von 8-13 Uhr und von 15-18 Uhr vorzunehmen.
Was sagt ihr dazu ???