Erziehungsberechtigte Schule und Behörden?
Hallo zusammen,
dürfen unsere Kinder im Alter von 18 und 21 Jahren, unsere Tochter im Alter von 15 Jahren, uns als Erziehungsberechtigter Personen in der Schule und Behörden in allen Angelegenheiten vertreten und eigenständig Entscheidungen treffen, wenn wir ihnen eine Vollmacht erteilen?
Wenn ja, müssen wir das begründen, z.B. aus beruflichen, geschäftlichen oder gesundheitlichen Gründen.?
Gibt es eine gesetzliche Regelung, einen Paragraphen die wir in der Vollmacht erwähnen können und muss die Schule/Behörde ihn akzeptieren?
Alle drei sind unsere leiblichen Kinder und wir leben alle in einem Haushalt in Bayern.
Ich würde mich auf Antworten von Mitgliedern freuen, die in der Hinsicht Erfahrung haben.