Erziehungsberechtigte Schule und Behörden?
Hallo zusammen,
dürfen unsere Kinder im Alter von 18 und 21 Jahren, unsere Tochter im Alter von 15 Jahren, uns als Erziehungsberechtigter Personen in der Schule und Behörden in allen Angelegenheiten vertreten und eigenständig Entscheidungen treffen, wenn wir ihnen eine Vollmacht erteilen?
Wenn ja, müssen wir das begründen, z.B. aus beruflichen, geschäftlichen oder gesundheitlichen Gründen.?
Gibt es eine gesetzliche Regelung, einen Paragraphen die wir in der Vollmacht erwähnen können und muss die Schule/Behörde ihn akzeptieren?
Alle drei sind unsere leiblichen Kinder und wir leben alle in einem Haushalt in Bayern.
Ich würde mich auf Antworten von Mitgliedern freuen, die in der Hinsicht Erfahrung haben.
4 Antworten
Nein. Das kann nur das Familiengericht entscheiden. Wenn die Eltern nicht mehr da sind oder für längere Zeit in einer Klinik.
Ein Erziehungsauftrag muss denke ich von einem Gericht erteilt werden. Wenn man das Sorgerecht so einfach übertragen könnte dann wäre ja Menschenhandel Tür und Tor geöffnert.
Mit so einer Frage würde ich zu einem Anwalt geht der Familienrecht vertritt.
LG
Juli
Das stimmt. Allerdings geht es in unserem Fall nicht um das übertragen des Sorgerechts sondern um erledigen der schulischen und behördlichen Angelegenheiten wie z.B. Gespräche mit den Lehrkräften, Schriftverkehr mit der Schule oder das übliche Papierkram bei den Behörden, Standard ärztliche besuche usw.
Wir sind ja nicht komplett abwesend und wir haben Gott sei dank keine familiären Probleme🙂. Sind nur beruflich und geschäftlich viel unterwegs.
In bestimmten Situationen kann man wohl einzelne Rechte übertragen, aber es ist unmöglich, generell die Erziehungsberechtigung anderen, z. B. älteren Geschwistern einzuräumen. Sollte dein Kind bei Pflegeeltern leben, können sie einen Teil der Rechte gerichtlich bzw. behördlicherseits übertragen bekommen, auch im Falle einer Vormundschaft.
In unserem Fall geht es um erledigen der schulischen und behördlichen Angelegenheiten wie z.B. Gespräche mit den Lehrkräften, Schriftverkehr mit der Schule oder das übliche Papierkram bei den Behörden, Standard ärztliche besuche usw.
Die älteren Geschwister sollen uns nur in unserer Abwesenheit vertreten weil wir dieses Jahr manchmal beruflich und geschäftlich viel unterwegs sein werden.
Ich würde es so formulieren: "Hinsichtlich der schulischen Belange unserer Tochter Monika Mustermann lassen wir Eltern, Herr und Frau ....., uns von unseren erwachsenen Kindern (Namen) im Fall unserer Abwesenheit vertreten." Datum, Unterschriften
Wenn die Schule das anerkennt, muss man keinen größeren Aufwand fahren. Wird die Vollmacht nicht anerkannt, stellt man einen Antrag bzw. holt man sich die Zustimmung vom Familiengericht, was vermutlich längere Wartezeit mit sich bringt.
In unserem Fall geht es um erledigen der schulischen und behördlichen Angelegenheiten wie z.B. Gespräche mit den Lehrkräften, Schriftverkehr mit der Schule oder das übliche Papierkram bei den Behörden, Standard ärztliche besuche usw.
Die älteren Geschwister sollen uns nur in unserer Abwesenheit vertreten weil wir dieses Jahr manchmal beruflich und geschäftlich viel unterwegs sein werden.