Erziehungsberechtigte Schule und Behörden?

4 Antworten

Nein. Das kann nur das Familiengericht entscheiden. Wenn die Eltern nicht mehr da sind oder für längere Zeit in einer Klinik.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Oezer57 
Beitragsersteller
 05.02.2025, 14:46

In unserem Fall geht es um erledigen der schulischen und behördlichen Angelegenheiten wie z.B. Gespräche mit den Lehrkräften, Schriftverkehr mit der Schule oder das übliche Papierkram bei den Behörden, Standard ärztliche besuche usw.

Die älteren Geschwister sollen uns nur in unserer Abwesenheit vertreten weil wir dieses Jahr manchmal beruflich und geschäftlich viel unterwegs sein werden.

Velbert2  05.02.2025, 14:47
@Oezer57

Mag sein, aber trotzdem muss das offiziell angezeigt und genehmigt werden.

Ein Erziehungsauftrag muss denke ich von einem Gericht erteilt werden. Wenn man das Sorgerecht so einfach übertragen könnte dann wäre ja Menschenhandel Tür und Tor geöffnert.

Mit so einer Frage würde ich zu einem Anwalt geht der Familienrecht vertritt.

LG

Juli

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Oezer57 
Beitragsersteller
 05.02.2025, 14:38

Das stimmt. Allerdings geht es in unserem Fall nicht um das übertragen des Sorgerechts sondern um erledigen der schulischen und behördlichen Angelegenheiten wie z.B. Gespräche mit den Lehrkräften, Schriftverkehr mit der Schule oder das übliche Papierkram bei den Behörden, Standard ärztliche besuche usw.

Wir sind ja nicht komplett abwesend und wir haben Gott sei dank keine familiären Probleme🙂. Sind nur beruflich und geschäftlich viel unterwegs.

In bestimmten Situationen kann man wohl einzelne Rechte übertragen, aber es ist unmöglich, generell die Erziehungsberechtigung anderen, z. B. älteren Geschwistern einzuräumen. Sollte dein Kind bei Pflegeeltern leben, können sie einen Teil der Rechte gerichtlich bzw. behördlicherseits übertragen bekommen, auch im Falle einer Vormundschaft.


Oezer57 
Beitragsersteller
 05.02.2025, 14:44

In unserem Fall geht es um erledigen der schulischen und behördlichen Angelegenheiten wie z.B. Gespräche mit den Lehrkräften, Schriftverkehr mit der Schule oder das übliche Papierkram bei den Behörden, Standard ärztliche besuche usw.

Die älteren Geschwister sollen uns nur in unserer Abwesenheit vertreten weil wir dieses Jahr manchmal beruflich und geschäftlich viel unterwegs sein werden.

botanicus  05.02.2025, 14:47
@Oezer57

Halte ich in dieser Allgemeinheit für schwierig, da würde ich bei den Ämtern nachfragen, nicht in einem Forum.

Ich würde es so formulieren: "Hinsichtlich der schulischen Belange unserer Tochter Monika Mustermann lassen wir Eltern, Herr und Frau ....., uns von unseren erwachsenen Kindern (Namen) im Fall unserer Abwesenheit vertreten." Datum, Unterschriften

Wenn die Schule das anerkennt, muss man keinen größeren Aufwand fahren. Wird die Vollmacht nicht anerkannt, stellt man einen Antrag bzw. holt man sich die Zustimmung vom Familiengericht, was vermutlich längere Wartezeit mit sich bringt.