Die Frage ist zwar mehr als 8 Jahre alt, aber ich habe etwas Zeit... Also warum nicht? Zunächst einmal ist der eigene Geschmack entscheidend. Besser ist, was individuell besser schmeckt.
Fasst man den Begriff etwas weiter und zieht qualitative Aspekte mit ein, dann käme es darauf an, welches Produkt jeweils gemeint ist. Als Faustregel kann man anbringen, das ein höherer Preis i.d.R. für eine höhere Qualität steht. Der Jack Daniels oder Jim Beam aus dem Supermarkt rangiert dabei am unteren Ende der Qualitätsskala. Beide Anbieter haben jedoch auch höherwertige und qualitativ bessere Produkte im Programm.
Im Hinterkopf behalten sollte man, das beide Produkte Massenware sind. Sie kommen nicht von kleinen Distillen, werden nicht in liebevoller "Handarbeit" gereift und verschnitten und auf Grund der Massen sind die verwendeten Fässer für die üblichen Abfüllungen auch eher Mittelmaß ohne besondere Ecken und Kanten - schon weil der Geschmack immer gleich sein soll und muss.
Geht es nur darum, welches der beiden Produkte besser als Zutat für ein Mixgetränk (z.B. Whisky-Cola) ist, dann habe ich dazu eine dedizierte Meinung: Es ist egal. Geht es um Cocktails, kann die etwas säuerliche Note von Jim Beam zu dominant sein. Jack Daniels ist das tendenziell etwas weicher und runder.
Ich bin zwar generell kein Fan von Bourbon-Whisky, aber wenn, dann bevorzuge ich "Hudson Baby Bourbon" oder "Hudson Four Grain Bourbon" aus der Tuthilltown-Distille. Sehr sorgfältig gebrannter und hochwertiger Bourbon. Perfekt, um ihn pur zu genießen. Nur leider nicht überall zu bekommen.
Sofern kein Vertrag geschlossen wurde, besteht auch keine gegenseitige rechtliche Verpflichtung. Sofern die beiden Mietparteien keine schriftliche Vereinbarung über die finanziellen Aspekte ihres Zusammenlebens getroffen haben, ist das als "Bad Luck" zu Lasten der noch im Vertrag verbliebenen Partei zu verbuchen.
Einen durchsetzbaren Anspruch wird es dann kaum geben - denn mündliche Absprachen sind (ohne Zeugen) vor Gericht schwer nachweisbar. Allenfalls gibt es einen Anschein, wenn die Zahlungen immer vom Konto von Partei A und nicht etwa von einem gemeinsamen Haushaltskonto erfolgten. Ob das im Ernstfall aber genügt, um den Rechtsweg erfolgreich zu beschreiten, das vermag wohl nur ein versierter Anwalt beurteilen.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Pech gehabt! Auf der anderen Seite gibt es ja auch so etwas wie Anstand - immerhin hat Partei B ja profitiert. Sich dann, wenn die finanzielle Situation es erlaubt, zu revanchieren - Streit hin oder her - gebietet der Anstand, den man als Gentlemen auch dann noch zeigen sollte, wenn eine Beziehung auseinander gegangen ist. Zumindest ist das meine Meinung.
Sky bietet regelmäßig diese "guten" Angebote an. Einfach aus zwei wesentlichen Gründen: Erstens steht jeden Tag irgendwo irgendein Depp auf. Zweitens sind die regulären Preise mit den zugehörigen Laufzeiten ungeeignet, um im größeren Maßstab Neukunden anzulocken.
Sky bietet aus diesem Grund "Lockangebote", mit denen naive Kunden über günstige Einstiegspreise und vermeintliche "Zusatzgeschenke" wie angeblich kostenlose HD-Receiver, erlassene Bearbeitungsgebühren etc. in die langfristige Kostenfalle gelockt werden sollen.
Die regulären Preise sind zuweilen mehr als doppelt so hoch, wie die - nur kurz geltenden - Lockangebote. Dazu kommen recht lange Laufzeiten, die viele richtig teuer zu stehen kommen, weil sie mindestens einen Kündigungstermin versäumen.
Ich kann jedem nur dringend raten, sich die Fußnoten und AGB dieses Unternehmens genauesten durchzulesen und abzuwägen, ob sich das wirklich lohnt.
Als Faustregel gilt: Je intransparenter die tatsächlichen Preise sind, je länger und umfangreicher AGB und Fußnoten ausfallen, desto unseriöser ist der Anbieter.
Der Preis eines Sky-Abos kann schnell ähnlich hoch ausfallen wie die Leasing-Raten für einen modernen Kleinwagen.
Der (oder besser die) Haken - wenn man so will - sind/ist:
- Lange Laufzeiten
- Exorbitant hohe reguläre Preise
- Kündigungsfristen ungewöhnlich
Meine Empfehlung:
Wenn unbedingt das Abo zum "günstigen" Lockpreis sein soll: Sofort und unverzüglich die Kündigung per Einschreiben hinterher schicken und den Empfang sowie das Vertragsende zum Ende der ersten Laufzeit bestätigen lassen
Noch auf der Suche? Hamburg, Wohnung und "Schnell" sind kaum miteinander vereinbar - es sei, denn Dir steht ein offenes Budget zur Verfügung. Dann könnte es vielleicht klappen.
Alternativen zur Überbrückung:
- Mitwohnzentralen
- WG Zimmer
- Boarding-Houses
- Monteurzimmer
- Ferienwohnungen
- Pensionen
- Airbnb o.ä.
Leider hast Du keine Angaben zu Deinem Budget gemacht, so das die Alternativen mal "ins Blaue" erfolgen. Als groben Anhaltspunkt: Monteurzimmer gibt es in vielen Städten bereits ab 10 EUR / 15 EUR je Nacht.
Startpunkt:
http://www.hamburg-monteurzimmer.de
Damit lässt sich eine gewisse Zeit überbrücken.
Eure Situation ist mies. In dem vielen Text habe ich folgende Fakten zusammengetragen:
- Einkommen derzeit bei 1.500 EUR Netto
- Freundin fängt Ausbildung an (Wie viel Einkommen?)
- 800 EUR Kaltmiete sind zu hoch
- Ihr seid mit dem Hilferuf sehr spät dran
Vermieter werden sich nur begrenzt für Eure Lebensgeschichte interessieren. Vermieter sind an der regelmäßigen, pünktlichen und vollständigen Zahlung der Miete interessiert. Leben sie im gleichen Haus - sind also nicht nur Investoren - ist sicher auch der persönliche Eindruck und Sympathie relevant.
Leider (habe ich das überlesen?) finde ich keine sonstigen Angaben zu Eurer Situation:
- Liegen negative Schufa-Einträge vor? Falls ja, kann durch Zahlung und Verhandlung mit dem Gläubiger eine vorzeitige Löschung / Erledigt-Vermerk erreicht werden?
- Liegt ein Arbeits- und Ausbildungsvertrag unterzeichnet vor?
- Ist der Arbeitsvertrag unbefristet?
- Stellt der Arbeitgeber eine Arbeitgeberbescheinigung aus? Also eine Bestätigung das ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis besteht?
- Könnt ihr drei Lohnabrechnungen nachweisen?
- Ist jemand von Euch vorbestraft, gepfändet etc.?
Dann kommt es darauf an, wo Ihr sucht. In München oder anderen Großstädten wird es bei Eurem Budget schwer. Möglicherweise auch, wenn ein Makler zwischengeschaltet ist. Schaut, das Ihr auf private Wohnungsangebote schreibt - ggf. auch etwas außerhalb, wo die Mieten niedriger sind.
Wenn Ihr handwerklich geschickt seid, könnt Ihr nach einer "abgeranzten" Wohnung Ausschau halten und mit dem Vermieter eine Renovierung gegen Mietnachlass anbieten. Aber Obacht: Material & Co. müsst ihr dann in der Regel selbst bezahlen! Dennoch kann sich das lohnen, wenn man es nicht so dicke hat.
Schreibt künftigen Vermietern nicht zu viel. Fügt idealerweise bei der Anfrage eine Selbstauskunft bei und erklärt Eure Einkommenssituation. Wenn der Vermieter von Beginn den Eindruck gewinnt, das ihr nicht zahlen könnt, seid ihr draußen.
Eventuell können noch vorhandene Eltern eine Bürgschaft stellen. Das erhöht ggf. das Vertrauen des potenziellen Vermieters.
Holt Euch ggf. weitere Beratung - für Personen ohne festen Wohnsitz gibt es fast überall Anlauf- und Beratungsstellen. Auch für solche, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Bitte rechtzeitig den Kontakt suchen und nicht, wenn das Kind bereits im Brunnen ertrunken ist.
Die kurze Antwort lautet: Stets angemessen!
Was ist angemessen?
Hierfür gibt es ein paar universelle Grundregeln:
- Saubere und gepflegte Kleidung
- Kein unangenehmer Körpergeruch
- Kein unangenehmer Mundgeruch
- Keine fettigen Haare
- Nüchtern - Kein Alkohol, keine Drogen
Die Kleidung sollte Anlass und Objekt - oder dem eigenen Geldbeutel - angepasst sein. Eine Villa besichtigt man i.d.R. nicht im farbverschmierten Maler-Outfit. Eine Bruchbude eher nicht im Anzug.
Wer ein Objekt kaufen will und bar bezahlen kann, der kann natürlich auch mit fettigen Haaren und Döner-Fahne zur Besichtigung gehen - für eine satte fünf- oder sechsstellige Provision wird der Makler oder Eigentümer das vermutlich hinnehmen.
Es empfiehlt sich, Parfüm sparsam einzusetzen. Am besten auch geruchsfreies Deo. Wer als Banker oder Berater arbeitet, vermittelt im Anzug einen seriösen und passenden Eindruck. Wer als Mechaniker, Projektleiter, Marketingspezialist arbeitet, der kann auch in Jeans und Karo-Hemd passend rüberkommen.
Wichtig ist die Stimmigkeit, das der Eindruck sauber und gepflegt ist.
Makler oder Eigentümer sollten anständig begrüßt und mit Namen angesprochen werden. Über das Objekt und seine Umgebung sollte man sich bereits erkundigt haben - Google, Exposé und vielleicht etwas früher kommen und die Gegend etwas erkunden. Kurz: Vorbereitet sein.
Unterlagen braucht man nur mitbringen, wenn der Makler oder Eigentümer das explizit verlangen. Ansonsten reicht es nach der Besichtigung bei fortbestehendem Interesse. Das erspart dem Makler oder Eigentümer unnötigen Papierkram.
Pünktlichkeit. Das ist sehr wichtig. Wenn etwas dazwischen kommt: Anrufen, Mailen - irgendwie rechtzeitig bemerkbar machen. Auch dann, wenn es sich um Verspätung in Folge von Stau etc. handelt. Zeit ist Geld! Und wer wartet schon gerne!
Grundregel: Eine Minute zu spät ist schlimmer als 5 Minuten zu früh. Schlimmer? Ja! Zu früh kommen kann auch falsch sein, das Makler oder Eigentümer vielleicht noch nicht vorbereitet sind oder einen anderen Interessenten vor Ort haben. Sie bringen damit Ihr Gegenüber in Verlegenheit. Kommen Sie also nicht eine halbe Stunde zu früh!
Ein guter Wert ist: Seien Sie etwa 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin am Zielort und klingeln Sie erst zur vereinbarten Zeit.
Es ist also eigentlich ganz einfach.