Natürlich kannst du das, es stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung dar. Außerdem kommt noch Erpressung hinzu.

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Hast du die Audiospuren aktiviert im Soundmixer?

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(Hier muss nur Spur 1 aktiviert werden bzw. die Spur die in den ersten Einstellungen ausgewählt sind (erster Screen), die anderen spuren sind für Aufnahmen)

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