So sind die Boxen an meinen Verstärker angeschlossen.
Schade. Aber wenigstens eine konkrete Info. Vielen Dank.
Fugees - Killing Me Softly ???
Die Eltern Deines Freundes haben den Schaden anscheinend deren eigener Versicherung (welcher auch immer) gemeldet und von dort (zurecht) eine Ablehnung erhalten. Sofern Deine Eltern den Schaden nun als Haftpflichtschaden mit Bezug auf Dich als verursachende Person melden, ist da schon Aussicht auf Erfolg. Da ich selbst Haftpflichtschäden bearbeite, habe ich fast täglich mit Fällen zu tun, in denen Kunden mir erklären, deren Kind habe aus Angst vor Strafe zunächst nicht mit der Wahrheit rüberrücken wollen. Irgendwie nachvollziehbar. Deine Eltern sollten also umgehend (!) eine E-Mail an Eure Privat-Haftpflichtversicherung mit allen Zahlen, Fakten, Daten und Fotos schicken. Ich kann mir vorstellen, dass Euch die Haftpflichtversicherung Deiner Eltern entgegenkommen wird. Sofern der Schaden sich nicht auf etliche Hundert Euro beläuft, ist da sicherlich ein Verhandlungsspielraum.
Mauro Picotto - Komodo ???
https://www.youtube.com/watch?v=pn73q9l3ILw
Du kannst selbstverständlich auch nach Kostenvoranschlag abrechnen lassen. Dabei wird die Entschädigung zumeist aber nicht nur auf den Netto-Betrag reduziert, sondern es sind auch Abzüge in den Stundenverrechnungssätzen und in den Ersatzteilaufschlägen möglich. In der Regel werden die Reparaturkosten vom Kaskoversicherer noch einmal komplett nachkalkuliert.
Inwieweit Du Dich auf eine Werkstattbindung eingelassen hast und eine "Vertragsstrafe" angerechnet werden kann, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Hallo Dayne,
kann sein, dass meine Antwort jetzt etwas zu spät kommt, aber ich steuere sie trotzdem noch bei.
Das Thema an sich ist ja schon mal recht interessant. Den Begriff "Gesellschaftspolitik" finde ich auch etwas irreführend, denn die Politik bezieht sich ja immer auf eine Gesellschaft. Letztlich sind wohl all die Aspekte gemeint, die sich direkt auf den Menschen beziehen.
Die Definition "politischer Einfluss auf Gesellschaftsentwicklung" ist nach meinem Dafürhalten passend. Und "wie die Menschen zu der Zeit so drauf waren", geht auch keineswegs an der Sache vorbei, denn die Menschen sind mit ihren Stimmungen, ihren Demonstrationen, ihren Volksentscheiden und ihren Wahlentscheidungen ja ein Teil der Politik.
Um Material zusammenzutragen, würde ich es mir relativ einfach machen: Wikipedia führt ja für jede Jahreszahl einen eigenen Artikel, in dem schön strukturiert u. a. wichtige, politische Ereignisse aufgeführt sind. Geh doch einfach mal Jahreszahl für Jahreszahl durch. Auf die Weise wird es Dir sicherlich möglich sein, die politische Entwicklung und vielleicht auch eine Art Tendenz nachzuzeichnen.
Viel Erfolg.
Hallo susa3333,
anhand des Fotos handelt es sich offenbar nicht um Parkett, sondern um Laminat. Die Reparatur von Laminat ist in der Regel bei Kleinstschäden (z. B. durch Auswachsen) möglich. In diesem Fall dürfte aber eine Neuverlegung (zumindest partiell) die einzige Lösung sein.
Dass die Haftpflichtversicherung zunächst mit ihrer Entscheidung zögert, ist nachvollziehbar, denn die wollen ja auch sichergehen, dass z. B. keine übermäßigen (nicht versicherten) Abnutzungsschäden vorliegen.
Dein Vermieter hätte ohnehin nur Anspruch auf den Zeitwert. Das Laminat sieht auf dem Foto wirklich nicht gut erhalten aus, die Nähte sind ja schon dunkel gefärbt. Da hätte Dein Vermieter auch nicht viel zu erwarten. Natürlich läufst Du in Gefahr, dass - falls Deine Haftpflichtversicherung den Zeitwert reguliert - Dein Vermieter die Differenz zwischen Zeitwert und Kosten der Neuverlegung von Dir fordert. Obwohl er keinen rechtlichen Anspruch darauf hat, versuchen das natürlich viele Vermieter trotzdem. Da bist Du sicher besser beraten, wenn Du versuchst, den Schaden kostengünstig in Eigenleistung zu beheben.
Du kannst ja versuchen, die dafür entstandenen Kosten dennoch bei Deiner Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Dann solltest Du natürlich den Hinweis geben, dass man auf eine Kontaktaufnahme mit Deinem Vermieter verzichten soll, da Ihr ein schwieriges Verhältnis zueinander habt. Wenn das Deiner Haftpflichtversicherung glaubwürdig erscheint, hättest Du ganz gute Karten.
Ich drück Dir die Daumen.
Gruß
Nordmann2000
Wenn überhaupt, dann ist die Gebäudeversicherung zuständig. Bei Photovoltaikanlagen ist das so eine Sache: Die müssen schon im Versicherungsantrag explizit angegeben werden. Maßgebend ist dabei die sogenannte "Ausstattungsklasse" des Gebäudes. Ob und in welchem Umfang so eine Photovoltaikanlage mitversichert sein soll, ist auch noch frei wählbar. Je nach Versicherungsgesellschaft werden verschiedene Deckungsvarianten angeboten. Dabei ist es sogar möglich, nicht nur die Standardgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm und ggf. Elementar) abzudecken, sondern die Anlage z. B. auch gegen Kurzschluss oder Tierverbiss zu versichern. Aber dass Schäden durch bloßes Einstürzen des Daches (aus welchen Gründen auch immer, z. B. versäumte Instandhaltung) versichert werden können, ist mir nicht bekannt.
Also lange Rede, kurzer Sinn: Zum einen muss im Antrag ausdrücklich angegeben werden, ob und wogegen die Anlage mitversichert werden soll. Und zum anderen hängt es von der Gesellschaft bzw. deren Tarifen ob, wogegen die Anlage versichert werden kann.
PS: Schneedruck fällt unter Elementarschäden, Versicherungsschutz insoweit optional.
Hallo Monsterfanny,
ich hab schon oft mit Freunden gezeltet, beim ersten Mal war ich auch erst 16. Grundsätzlich macht mir sowas immer einen Riesenspaß, weil das irgendwie abenteuerlicher ist als ein einfallsloser Ballermann-Urlaub. Außerdem habe ich an solche Reisen auch immer viel schönere Erinnerungen, darum kann Ich Euch zu dieser tollen Idee nur beglückwünschen. Der Sommer eignet sich zum Zelten natürlich am besten, und ein See sollte auch in der Nähe sein. Abends gemütlich am Zelt oder am See zu sitzen, vielleicht ein kleines Lagerfeuer dazu, leise Musik im Hintergrund, da wächst man irgendwie zusammen und hat plötzlich Gesprächsthemen, für die man im Alltag gar nicht den Kopf frei hat.
Wir hatten unsere Zeltreisen bisher zwar immer ein paar Wochen bis Monate vorher geplant, aber eigentlich nur, um sicherzustellen, dass wir alle zur selben Zeit am Start sind. Für die eigentliche „Planung“ (im Sinne von „Vorbereitung“) braucht man natürlich keine Monate. Wozu auch? Um auf einem Campingplatz zu zelten, reserviert man ja nicht, sondern man fährt hin und meldet sich spontan an. Die Campingplätze haben ja (in Abgrenzung zu den Wohnwagen-Stellplätzen) meistens gesonderte Rasenflächen zum Zelten, da ist eigentlich immer Platz.
Ich hau mal raus, was mir so alles dazu einfällt:
Inwieweit Ihr überhaupt ein paar Tage ohne Eltern campen dürft, obwohl Ihr alle noch minderjährig seid, weiß ich leider nicht. Zwar war ich bei meinem ersten Zelturlaub mit Freunden (wie oben genannt) auch erst 16, aber einer aus unserer Gruppe wenigstens schon 18, sodass dieser seinen Personalausweis hinterlegen musste (die wollen sich ja auch absichern). Also entweder müsste sich hier aus der Community noch ein Jura-Experte äußern, oder (noch besser) Ihr sucht Euch einfach mal einen Campingplatz raus und erkundigt Euch dort telefonisch.
Wenn das geklärt ist, solltet Ihr zunächst ausrechnen, was Euch der Camping-Urlaub kosten würde, und Euch überlegen, wie viel Geld Ihr ausgeben wollt. Die Kosten variieren ja je nach Campingplatz und Saison. An der Stelle recherchiert Ihr dann, welche Campingplätze es in der Gegend, die Ihr ansteuern wollt, so gibt. In der Regel errechnet sich der Preis pro Übernachtung aus der Anzahl der Personen, Zelte und Kraftfahrzeuge. Nicht vergessen: Auch Warmwasser beim Duschen kann extra kosten (zwischen 0,50 und 2,00 Euro), muss aber nicht.
Ihr solltet Euch auch überlegen, was Ihr in der Zeit so anstellen wollt und Euch parallel dazu mit der Platzordnung des Campingplatzes vertraut machen. Nicht selten handelt es sich um Familien-Campingplätze, auf denen Nachtruhe großgeschrieben wird, oft ist dann auch schon ab frühem Abend z. B. keine Musik mehr am Zelt erlaubt. Es gibt natürlich auch Campingplätze, die sich eher nach Jugendlichen ausrichten und in der Hinsicht völlig tolerant sind. Wenn Ihr allerdings die Abende gar nicht am Zelt verbringen, sondern eh im nächsten Ort in den Discos rumhüpfen wollt, dann braucht Ihr Euch damit natürlich nicht wirklich auseinandersetzen. Falls Ihr solche Discohüpfer sein solltet, müsst Ihr das natürlich in Eurer Wahl der Gegend, in die Ihr wollt, schon berücksichtigen. Blind irgendwo hinfahren und den nächsten Einheimischen ansprechen (nach dem Motto: „Wo ist denn hier die nächste Disco?“), damit kann man auf die Nase fallen, wenn’s dort nichts gibt.
Weiterhin müsste Ihr Euch Gedanken darüber machen, wie Ihr Euch verpflegen wollt. Es eignen sich Essenssachen, die nicht gekühlt werden müssen (denn Ihr habt ja keinen Kühlschrank) aber sich trotzdem ein paar Tage halten, wie z. B. Schnittbrot und Aufstrich (Nutella, Marmelade, Honig etc.). Ob Ihr Euch Konserven mit einem Campingkocher warm machen wollt, müsst Ihr abwägen – ist zwar kostensparend, aber wir hatten früher keinen Bock drauf (zumal wir auch so blöd waren und es nicht hingekriegt haben, das Wasser zum Kochen zu bringen…). Alternativ kann man sich natürlich auch sporadisch Fastfood reinziehen, aber das treibt die Kosten leider wieder in die Höhe.
Abschließend empfehle Euch noch dringend, Euch eine Liste zu machen mit allen Dingen, die Ihr mitnehmen solltet (obwohl Ihr sicher keinen „Survival-Urlaub“ machen wollt, braucht man gewisse Dinge halt zum Zelten). Dazu zählen z. B.:
- Mückenspray oder Mückenkerzen: Die Viecher können ganz schön nerven.
- Taschenlampen: Wenn's dunkel wird, seht Ihr sonst plötzlich nichts mehr.
- Mehrere Plastiktüten für Schmutzwäsche und Müll: Sonst wisst Ihr nicht, wohin damit.
- Hammer für Heringe: Falls der Boden mega hart ist.
- Genug Wechselklamotten: Falls es regnet und Eure Zelte nicht richtig dicht sind , kriegt Ihr schnell nasse Füße.
- Badelatschen: Wenn die Duschen nicht so gepflegt sind, ist das barfuss etwas eklig.
- Ein Gefäß für Wasser, falls Ihr Euch am Zelt ein Lagerfeuer machen wollt: Das wird auf Campingplätzen meistens verlangt.
Ich wünsche Euch viel Spaß dabei und tolle Erinnerungen daran!
Gruß
Nordmann2000
Hallo cinemaster3000,
also die Idee finde ich schon mal richtig cool und originell.
Ihr könntet Euch ja auch gegenseitig Oscars verleihen. Das könntet Ihr dann in Kategorien einteilen, so ehrt Ihr Euch dann z. B. mit dem Oscar
- als bester Zuhörer
- als bester Spaßvogel
- für den besten Modegeschmack
- für die besten Ideen
und so weiter. Praktisch könnte das so ablaufen, dass jeder von Euch eine Liste mit allen Kategorien erhält und zu jeder Kategorie eine Stimme für eine Person von Euch abgibt. Wer am Ende die meisten Stimmen zu einer Kategorie erhalten hat, gewinnt in dieser Kategorie. Das funktioniert natürlich nur, wenn Ihr auch eine gewisse Anzahl von Leuten zusammenbekommt.
Ich wünsche Euch viel Spaß an dem Abend.
Gruß
Nordmann2000
Hallo McSteven,
laut Schwackeliste ist Dein Fahrzeug in der Fahrzeuggruppe F eingeordnet. Da es älter als 10 Jahre ist, musst Du Dir alledings 2 Fahrzeuggruppen abziehen lassen, Grundlage ist also Gruppe D. Das entspricht einer Nutzungsausfallentschädigung von 50,00 Euro pro Tag.
Bedenke bitte, dass Du dazu den sog. "Nutzungswillen" nachweisen musst, der KH-Versicherer wird also die Reparaturrechnung oder die Bescheinigung über die Anmeldung eines neuen Fahrzeugs fordern.
Gruß
Nordmann2000
Hallo Mawstero,
zunächst rate ich Euch, das Mietfahrzeug von Deutschland aus zu mieten. Einerseits habt Ihr dann die Gewissheit, dass schon ein Fahrzeug für Euch reserviert ist. Ihr könntet ja Pech haben, und vor Ort steht plötzlich kein passender Wagen zur Verfügung. Außerdem spart Ihr auf die Weise noch Geld. Seid Ihr Mitglied in einem Automobilclub, z. B. ADAC? Darüber erhaltet Ihr Mietfahrzeuge - auch im Ausland - oft viel günstiger als vor Ort (natürlich nicht vom Automobilclub selbst, sondern von einer Mietwagenfirma, für die der Automobilclub vermittelt, aber da gibt's halt andere Preistableaus).
Dann solltet Ihr auch darauf achten, dass Euch vor Ort nicht noch z. B. eine weitere Kaskoversicherung aufgeschwatzt wird, obwohl laut Mietvertrag bereits eine Kaskoversicherung vorhanden ist. Soll auch gelegentlich vorkommen. Aber siehe oben: Von einem "Vermittler" wird man da eigentlich ganz gut und zuverlässig beraten. Einen Tipp hatte man mir seinerzeit auch noch mit auf den Weg gegeben: Unterschreibe vor Ort nichts, ohne es Dir noch einmal gründlich durchgelesen zu haben.
Speziell für Australien fällt mir dazu ein, dass Ihr darauf achten solltest, wo Ihr mit dem Fahrzeug fahren dürft und wo nicht. Gibt es auf Euren Routen unbefestige Straßen bzw. Schotterstraßen? Das Befahren solcher Straßen ist oft vertraglich verboten (logisch, denn es könnten ja Schäden durch Kieselsteine am Lack entstehen). Die Erfahrung hatte ich selbst schon gemacht. Im Falle dessen solltet Ihr unbedingt Eure Routen im Voraus genau planen, denn ansonsten müsst Ihr plötzlich riesige Umwege fahren.
Ich wünsche Euch eine gute Fahrt ;-)
Nordmann2000
Set you free? Ca. bei 02:30 Uhr tanzt sie aus dem Autodach...
http://www.youtube.com/watch?v=18W9WYw9HaA&hd=1
Die Sichtschutzelemente sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nur dann mitversichert, wenn es so vereinbart ist, d. h., wenn sie in dem Tarif, den Du gewählt hast, auch eingeschlossen sind. Grundsätzlich erstmal nicht.
Die Unterscheidung, ob ein Zaun (und solch ein Sichtschutz zählt letztlich auch als Zaun) mit dem Gebäude verbunden ist oder nicht, ist heute nicht mehr relevant. Früher hatte man tatsächlich anhand dessen entschieden. Da es allerdings lange Zeit streitig war, ob Versicherungsschutz zu gewähren ist oder nicht, gab es im Jahr 2007 mal eine (bis heute gültige) Ombudsmannentscheidung, die besagt, dass ein Zaun nicht direkt dem Wohnzweck dient, somit kein Gebäudebestandteil ist und daher auch nicht zu den versicherten Sachen zählt, und zwar unabhängig davon, ob er mit dem Gebäude verbunden ist oder nicht.
Eine selbst gebastelte Handytasche. Anleitungen gibt's im Internet, kostet wenig Geld, aber viel Mühe. Das ist persönlich und bezieht sich direkt auf die Sache, um die es geht.
Hallo,
Du beschreibst es zwar nicht genau, aber ich vermute, Dein Kollege war Beifahrer und hat mit der Beifahrertür Deines Fahrzeuges das andere Fahrzeug beschädigt. In diesem Fall ist die Privat-Haftpflichtversicherung Deines Kollegen zuständig.
Zwar sind in der Privat-Haftpflichtversicherung Schäden, die der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs verursacht, nicht mitversichert, aber Dein Kollege war ja als Beifahrer in keiner der o. g. Eigenschaften.
Es muss natürlich so oder so die Haftungslage geprüft werden. Wer ein- oder ausparkt, muss sich grundsätzlich umsichtig verhalten, damit kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Vor diesem Hintergrund dürfte dem Unfallgegner mindestens ein Mitverschulden anzulasten sein.
Unabhängig von der Haftung hat der Geschädigte nach geltender Rechtsprechung die freie Wahl, in welcher Werkstatt er reparieren lässt. Aber der Reparaturweg sollte natürlich dem Schaden entsprechen. Meist ist eine Instandsetzung des Fahrzeugteils - wenn möglich - ja günstiger als die Erneuerung. Und eine Delle ohne Lackschaden kann meist auch "weich" repariert werden.
Gruß
Nordmann2000
Das kann eigentlich nicht sein. Die Privat-Haftpflichtversicherung schließt Schäden aus, die der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs verursacht. In Deinem Fall warst Du ja lediglich Beifahrer und kein Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Fahrzeugs, in dem Du mitgefahren warst.
Es müsste demnach Versicherungsschutz bestehen. Ich gehe da von einem Missverständnis aus.
Hallo maryjanelino,
Du schreibst, niemand von Euch hat eine Hausratversicherung. Leider wäre eine Hausratversicherung die einzige Versicherung, die Dir / Euch in solch einem Fall helfen kann. Denn ein Einbruch wird von Seiten einer Hausratversicherung auch dann als Einbruch gewertet, wenn ein unbekannter Täter mittels eines falschen Schlüssels eingedrungen ist. Ein falscher Schlüssel ist nicht nur ein nachgemachter Schlüssel, sondern es kann auch ein Originalschlüssel sein, sofern die Person, die sich mit diesem Originalschlüssel Zugang verschafft hat, nicht befugt war, sich Zutritt zu verschaffen.
In dem vorgetragenen Fall mag es den Anschein erwecken, dass die o. g. Voraussetzung erfüllt ist. Es muss aber gegenüber dem Versicherer nachgewiesen werden, die bloße Behauptung ist an der Stelle nicht ausreichend. Wie genau so ein Nachweis erfolgen kann, ist am Ende Einzelfallsache. Im Zweifel fordert der Versicherer die amtliche Ermittlungsakte an. Sollte anhand des Berichts der Polizeibeamten der Anschein stark dafür sprechen, dass sich jemand unbefugterweise mit einem passenden Schlüssel Zugang verschafft hat, sieht es schon mal gut aus.
Nun ist leider keine Hausratversicherung vorhanden. Eine Haftpflichtversicherung würde allenfalls die Kosten für den Schlossaustausch ersetzen, sofern das Risiko des Schlüsselverlusts gedeckt wäre. Dies ist auch nicht der Fall, wie Du schreibst. Die entwendeten Sachen musst Du Deinen Mitbewohnern dennoch nicht ersetzen. Grund (so flapsig sich das auch anhören mag): Nicht Du hast die Sachen entwendet, sondern ein unbekannter Täter. Obwohl Du Dich verantwortlich fühlen magst, kannst Du dafür nicht haftbar gemacht werden.
So sieht das jedenfalls die Rechtsprechung. Natürlich fühlst Du Dich moralisch in einer gewissen Verpflichtung, was ich verstehen kann. Dann könnte Ihr nur versuchen, Euch in irgend einer Weise zu einigen, Recht hin oder her. Womöglich wäre es für alle Beteiligten das Fairste, wenn Ihr Euch den Schaden teilt.
Ich hoffe, Ihr könnt die Sache ohne große Ärgernisse aus der Welt schaffen.
Gruß
Nordmann2000
Hallo Evgeny21,
Du hast selbstverständlich das Recht, "fiktiv" abzurechnen, Dir also die Entschädigungssumme z. B. nach Kostenvoranschlag auszahlen zu lassen. Das Ganze ist in § 249 BGB (Abs. 2) geregelt.
Du wirst natürlich mit Abzügen rechnen müssen. So werden beispielsweise die Mehrwertsteuer, die Kosten der Verbringung zum Lackierer sowie auch möglicherweise anteilige Lohnkosten (falls anderswo günstiger) in der Abrechnung nicht berücksichtigt.
Schöne Grüße
Nordmann2000