Meinung des Tages: Datenschutz vs. Terrorabwehr- sollten die Befugnisse der Nachrichtendienste erweitert werden?

Ein Anschlagsversuch in Berlin, ein in Teilen blockiertes Sicherheitspaket und viele offene Fragen. Denn der Hinweis auf den Beschuldigten kam – mal wieder – von einem ausländischen Geheimdienst...

So wurde der Tatverdächtigte ermittelt

Beim Festgenommen handelt es sich um einen 28 Jahre alten Mann, welcher aus Libyen stammt, so gibt es die Bundesanwaltschaft an. Ende 2022 scheint er nach Deutschland eingereist zu sein, kurz darauf erfolgte der Asylantrag, welcher allerdings im September 2023 abgelehnt wurde. Abschiebungen nach Libyen gelten als schwierig, wenn nicht sogar beinahe unmöglich, weil das nordafrikanische Land nur wenig funktionierende staatliche Strukturen hat.

In einem Chat soll sich der Beschuldigte mit einem Mitglied des IS über die Pläne zum Anschlag ausgetauscht haben. Die Hinweise auf diesen Chat-Verlauf sollen allerdings von einem ausländischen Nachrichtendienst stammen. Um welchen ausländischen Nachrichtendienst es sich handelt, ist derzeit nicht bekannt. Häufig kommen Hinweise dieser Art von US-amerikanischen Geheimdiensten, aber es gibt auch andere Hinweisgeber.

Terrorgefahr in Deutschland

Seit dem Beginn des Gaza-Kriegs hat sich die Sicherheitslage in Deutschland verändert – besonders israelische Einrichtungen rücken mehr in den Fokus, wie etwa auch der Vorfall im September am israelischen Generalkonsulat in München unterstreicht.

Inzwischen warnt auch die Bundesregierung vor einer „sehr ernsten“ Terrorgefahr innerhalb Deutschlands. Justizminister Buschmann erklärte, dass alles dafür getan würde, um zu verhindern, dass Pläne von Antisemiten aufgingen. Auch Innenministerin Faeser erläuterte, dass bereits jetzt ein massiver Schutz von jüdischen und israelischen Einrichtungen in Deutschland existiert.

Aktuell werden allein in Berlin 160 jüdische und israelische Objekte von der Polizei rund um die Uhr überwacht. Für die israelische Botschaft gilt allgemein ein „maximal hohes Level“, dieses wurde durch den geplanten Anschlag nicht verändert.Forderungen von und für die Nachrichtendienste

Etwa der Verfassungsschutzchef Thüringens, Stephan Kramer, fordert, was immer wieder diskutiert wird: Mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Er fordert, dass die Politik der Pflicht nachkommt, den Nachrichtendiensten entsprechende Befugnisse und Werkzeuge zu geben, sodass etwaige Bedrohungen besser abgewehrt werden können.

Auch Hendrik Wüst, der Ministerpräsident von NRW spricht sich dafür aus, dass Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern angemessen gespeichert werden.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, unterstützt die Forderungen und positioniert sich klar für mehr Befugnisse bei Gesichtserkennung und Vorratsdatenspeicherung.

Klar wird – auch durch die aktuellen Vorfälle – dass der deutsche Nachrichtendienst nicht unbedingt in einer Spitzenposition spielt, wenn es um verwertbare Informationen geht. Gerade deshalb erklärte Bruno Kahl, der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, dass er sich „mehr operative Beinfreiheit“ für sie wünsche.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie weit sollten die Befugnisse von Nachrichtendiensten gehen und wärt Ihr bereit, zum Schutze der Allgemeinheit etwa in Sachen Gesichtserkennung, Abstriche bei Euren Rechten zu machen?
  • Wie "wettbewerbsfähig" seht Ihr die deutschen Geheimdienste im internationalen Vergleich aufgestellt? Was muss besser werden?
  • Fühlt Ihr Euch in der derzeitigen politischen Lage sicher und falls nein, was konkret war der Auslöser?
  • Sollte sich Deutschland zur Gefahrenminimierung im eigenen Land bei der (passiven) Einmischung von internationalen Konflikten zurückhalten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Man sollte die Latte viel tiefer legen. Es kann nicht sein, dass Schweinchen, die Bilder von Minderjährigen teilen und hosten, nach ein paar Monaten nicht mehr dingfest gemacht werden können, weil die Datenspeicherungsfrist abgelaufen ist.

Das darf in einem Land wie unserem nicht sein, dass Wenige aus Gründen einer undurchsichtigen Ideologie Entscheidungen fällen, welche die Sicherheit von Millionen Bürgern betrifft.

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Hallo, das kommt auf die Ausbildungsart an. Wenn Du an einer Fachschule, zertifizierten Fernuni oder ähnliches überwiegend theoretisch Deine Ausbildung machst, ist es eine schulische Ausbildung.

Solltest Du die Ausbildung dual absolvieren, wo die praktische Arbeitszeit überwiegt, ist es eine Berufsausbildung.

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Hallo. Auf der jeweiligen Internetseite des Gerichtes. Diese sind natürlich unterschiedlich aufgebaut. Meist findest Du die Urteile unter Urteile oder Archiv. Neue Urteile findest Du oft unter Aktuell. Meist. Du kannst natürlich die Suchfunktion nutzen. Die BGH-Urteile sind nach den einzelnen Senaten aufgeteilt, glaube ich. Aber dafür chronologisch gut sortiert.

Viel Glück

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Ja, er darf das. Du hast ein Gebäude beschmutzt. Dafür darfst Du sogar geteert und gefedert werden und ein Foto von Dir kommt in die Zeitung.

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Selbstverständlich. Anhand Deiner Stammdaten und Deiner Ausweisnummer kann man Dich identifizieren und feststellen, ob Deine Angaben echt sind. Schildere der Polizei bei einer evtl. Kontrolle den Verlust.

Bei Deinem Ordnungsamt/Passmeldestelle melde den Sachverhalt bitte Online und beantrage unter Angabe der Kopie einen neuen Ausweis bzw. einen neuen Termin. Die Mailadresse findest Du auf der Hompage Deines Wohnortes. Wenn nicht, dann schreibe einfach an die Poststelle/Zentrale. Meist ist es info@heimatstadt.de oder poststelle@heimatstadt.de Wobei heimatstadt für Deinen Wohnort steht.

Sollte es in Deiner Stadt möglich sein, Online Dokumente über eine Maske zu beantragen, kannst Du dies tun. Das ist in Deutschland leider selten der Fall.

Viel Glück

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Nein. Männer können ein Unternehmen besser leiten.

Was soll das? Auch die Firma Beate Uhse ist pleite und Quelle (Madeleine Schickedanz). Beide haben das Internet verpennt. Während Fa. Otto den rechtzeitigen Aufsprung geschafft hat und in Nischen expandierte.

Männer können mehr, als auf Bäumen sitzen und Bananen schälen.

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Wie ist der Name Deiner Firma? Sollten dort Konsumprodukte hergestellt werden, werde ich nicht einen Cent für Deine Produkte ausgeben. Diese erkaufte Qualität, die uns Photoshop Instagrammer vorheucheln nimmt doch überhand und hat doch schon lange nichts mehr mit Ehrlichkeit zu tun.

Made in Germany war einmal. Jetzt haben wir Made for fake.

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Die Bilder von Wikipedia unterliegen der GNU Lizenz und sind sehr oft frei nutzbar. Wenn Du bei Deinem Projekt einen Quellennachweis hinterlässt, ist es kein Problem das Bild von dort zu nutzen.

Unter dem Bild steht Weiternutzungshinweise. Klicke darauf. Meist steht dort, dass Du den Namen des Urhebers angeben musst und/oder evtl. noch eine Internetseite angeben musst, die auf die freie Nutzung hinweist. Aber das ist von Bild zu Bild unterschiedlich. Wichtig: das Bild vorher anklicken/vergrößern.

Viel Glück.

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Setzen Sie Prioritäten. Sie zahlen doch auch Versicherung für ein Auto, kleiden sich regelmäßig ein. Ich komme aus einer Unternehmerfamilie und man muss sich nicht auf jeder kleinsten Internetseite mit seinem Firmennamen eintragen lassen. Sinn und Unsinn muss man erkennen. Die Firmen wollen nur unser Bestes.

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Sollte es bei Dir knapp im Geldbeutel sein, kannst Du gut und gerne einen Vorschuss beantragen. Die Rentenversicherung ist da kulant.

Toll, das Du den Antrag gestellt hast. Aktuelle Unterlagen, wie Ausbildungsnachweise hast Du bestimmt auch mit eingesandt?

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Nein, ich kenne keinen Adolf persönlich

Ich kenne keinen, aber mir erzählte eine ältere Dame mal, dass man zu Adolfs Zeiten 50 Mark bekam, wenn man sein Kind Adolf nannte.

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Die größte Fehlentscheidung meines Lebens steht gerade in der Küche und macht Abendbrrot.

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Ich finde es ok von der Lehrerin, soetwas zu fragen, denn...

Ich würde cool sein und sagen, Sollten wir nicht froh sein, dass heute überhaupt noch jemand zum Buch greift.

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Hallo. Da hast Du etwas falsch verstanden. Die Hälfte der Rente ist der Betrag, den man maximal pfänden kann. Ich weiß nicht, ob es schon ein Bescheid mit einem Betrag ist, daher lese ihn mal richtig durch. Als alleinstehende Witwe (Single), dürfen bis zu einer Grenze von 1.029 € gepfändet werden. Bei Verheirateten bis zu einer Grenze von 1.419 €. Deine 1.516 € dürfen also auf 1.029 € gekürzt werden.

Das Recht auf einen Widerspruch hast Du jederzeit. Ein Bescheid muss aber vorliegen. Du nanntest aber keine konkreten Zahlen. Wenn Du möchtest, mache bitte ein paar Angaben mehr.

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Das klingt jetzt vielleicht bescheuert, aber an Deiner Stelle würde ich wirklich zum Arzt gehen. Acousticophobie / Acoustophobie ist die Angst vor Geräuschen. So etwas sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Am Ende hast Du Angst vor einem Fotodrucker in der Drogerie oder einem Kontoauszugdrucker oder einem Ticketautomaten der Bahn. Vielleicht steigst Du dann in keine U-, S-, Straßenbahn bzw. Zug mehr ein, weil künstliche Stimmen Haltestellen ansagen. Ich will Dich da echt nicht verar.. Suche mal auf Youtube was nach Phobieen, da gibt es bestimmt genug Beispiele.

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Unwahrscheinlich

"Absagen" geht nicht. Die Banken und die anderen großen Firmen haben sich schon darauf eingestellt. Dyson hat seinen Sitz in Singapur und andere haben die Sachen bilanzmäßig gepackt und Immobilien sind klar.

Die Regierung weiß das und ist im Zugzwang. Außerdem will sie ihr Gesicht gegenüber Politik und Gesellschaft nicht verlieren.

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Falsches Forum erwischt. Wer hier die ultimative Antwort erwartet, der ist mit dem Klammerbeutel gepudert.

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