Folgendes Rezept finde ich ganz nett:

Kauf dir von nem Tütenhersteller Pilzsuppenpulver und mit Pilzen gefüllte Ravioli o.ä. Dann die Pilze vierteln und in der Pfanne kurz braten, danach in die Pilzsuppe geben und das ganze als Soße zu den Nudeln essen. Schmeckt super =)

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Der Anspruch ist verjährt, wenn du keine Informationen weggelassen hast ;) zB hat er den Anspruch anerkannt? hat er Abschlagszahlungen zwischendurch geleistet? Dann finge die Verjährungsfrist immer von vorne an. Scheint in deinem Fall allerdings nicht vorzuliegen. Einfaches Schreiben an den Zahnarzt, dass der Anspruch verjährt sei und dein Onkel deshalb nicht bezahlen wird. Viel Erfolg =)

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Ich gehe davon aus, dass ein Vertrag mit einem Käufer zustandegekommen ist (Kaufvertrag §433 BGB). Der Verkäufer ist dann verpflichtet die Ware zu liefern (auch §433 BGB). Die Ware hat allerdings einen Mangel, da sie nicht die vereinbarten Eigenschaften hat. Der Rest des Falles regelt sich dann ganz normal über die Sachmangelhaftung, sprich Rücktritt, ggf. Schadenersatz (zB weil der Käufer Wiederverkäufer ist) etc.

Ansonsten melde dich, wenn du noch weitergehende Fragen hast. =)

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Kennst du "The Descent"? Den fand ich unerwartet gut. Dachte zuerst das sei ein total billiger Film, war aber echt gut. Viel Spaß, falls du ihn noch nicht kennst.

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Wenn in deinem Vertrag nichts drinsteht dann gelten die gesetzlichen Vorschriften des BBIG (Berufsbildungsgesetz).

www.gesetze-im-internet.de

§ 22 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

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Dein Auto darf gepfändet werden, wenn du es nicht für deine Arbeit brauchst. Was in deinem Fall wohl erfüllt ist, die 20 Meter kannst du nämlich laufen.

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Das lässt sich nicht einfach per allgemeingültiger Formel berechnen, weil es insbesondere branchenabhängig ist, welcher Unternehmerlohn realistischerweise angesetzt werden kann.

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Beim Verkauf der ETW handelt es sich nicht um Einkünfte aus V+V, daher kannst du hier keine Werbungskosten ansetzen. Der Verkaufserlös kann aber trotzdem steuerpflichtig sein im Rahmen von sog. sonstigen Einkünften (§23 EStG). Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn zwischen Kauf und Verkauf der ETW weniger als zehn Jahre liegen (ggf. Ausnahmeregeln beachten, zB zeitweise Eigennutzung vor Verkauf). Sofern der Verkauf steuerpflichtig ist, ermittelt sich der steuerpflichtige Gewinn folgendermaßen: Verkaufserlös - Kaufpreis - Nebenkosten = Gewinn Zu den Nebenkosten aus dem Verkauf würden in deinem Fall dann die Maklergebühren zählen.

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Bei Laugenstange hats mich fast zerrissen, sau witzig. Oh mein Gott, was für ein shice wort. Aber kA - irgendwie wierd, aber bist sicher nicht die einzige, der das so geht.

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Soweit ich mich erinnere kannst du dich nicht mit Paracetamol vergiften, weil eine Überdosierung vom Körper nicht resorbiert werden kann und einfach ausgeschieden wird.

Was jetzt aber keine Herausforderung sein soll! Auch wenn die Wirkung sehr schwach ist, bleibt Paracetamol ein Medikament. Schädigt auf Dauer außerdem glaub ich die Leber, kann aber auch sein, dass nur Acetylsalyclsäure (Aspirin) auf die Leber geht. Aber das war ja nicht die Frage.

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Das geht nicht einfach so.

Du kannst Wurzeln nur zusammenfassen wenn sie multiplikativ verknüpft sind. In deinem Fall kannst du nur soweit vereinfachen:

sqr(a) + sqr(4a) = sqr(a) + sqr(4) * sqr(a) = sqr(a) + 2 * sqr(a)

Wäre deine Gleichung:

sqr(a) * sqr(4a)

dann würde gelten:

sqr(a*4a)
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Ich geh davon aus, dass das ganze innere des Beckens gefliest ist. Dann folgendermaßen:

Bodenfläche: 9,60m x 4,50m Seitenflächen lang: 2 x 9,60m x 1,80m Seitenflächen kurz: 2 x 4,50m x 1,80m

Und zuguterletzt addierst du alle Flächen: 93,96 m²

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Of Mice and Men hab ich auch gelesen, das fand ich aber eher langweilig.

Ansonsten von H.G.Wells - The Time Machine, ist aber anspruchsvoll geschrieben, dafür kurz und spannend.

Wenns auch ein kleines bisschen länger ausfallen darf: Daniel Keyes - Flowers for Algernon Sehr sehr spannendes Buch! Kanns nur empfehlen. Habs bisher 4x gelesen, und ich lese eigentlich NIE! Das ist vom Vokabular und dem Schreibstil auch nicht unnötig kompliziert.

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Es reicht aus, dass ... Es ist ausreichend, dass bzw. je nachdem wie der Satz weitergeht Es reicht, dies und das zu tun

Wie im Englischen: It's sufficient... es ist ausreichend

-> Ca suffit - das reicht

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Für Werbungskosten bei Nichtselbständiger Arbeit ist ein Pauschbetrag iHv € 1.000,00 schon automatisch berücksichtigt. Eben genau damit nicht jeder seine 1000 Belege beim Finanzamt einreichen muss. Die Kosten die du hattest werden pauschal mit € 1.000,00 berücksichtigt. Angaben zu Werbungskosten brauchst du also überhaupt nur machen, wenn sie den Pauschbetrag übersteigen, ansonsten sind die Angaben vollkommen nutzlos.

Werbungskosten sind per gesetzlicher Definition alle Kosten zu Erhalt und/oder Sicherung deiner Einkünfte. Dazu zählen die Kosten für deine Bewerbungen. Du solltest im vorliegenden Fall prüfen, wie hoch deine tatsächlichen Werbungskosten während der Zeit bis April, also bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit waren (zB Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Kontoführungsgebühr € 16,00 pauschal, Reinigungskosten für Berufsbekleidung o.Ä. soweit steuerlich absetzbar). Wenn deine Werbungskosten für das gesamte Jahr den Pauschbetrag nicht übersteigen, dann kannst du dir sämtliche Angaben sparen.

Das kannst du auch nachvollziehen, wenn du in deinem Steuerprogramm Werbungskosten eingibst. Wenn du garkeine drin hast, berechnet er die Steuer nach Abzug des Pauschbetrags. Wenn du jetzt spaßeshalber einen Wert unter € 1.000,00 eingibst, dann ändert sich bei der Berechnung garnichts. Setzt du einen Betrag ein, der über dem Pauschbetrag liegt, dann verändert sich deine Berechnung automatisch.

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