Wie schon geschrieben ist ein vollstreckbarer Titel nach §197 BGB 30 Jahre vollstreckbar.
Gerichtsvollzieher wäre einfacher, da die mit sich reden lassen aber Inkasso ist blöd ^^
Wie schon geschrieben ist ein vollstreckbarer Titel nach §197 BGB 30 Jahre vollstreckbar.
Gerichtsvollzieher wäre einfacher, da die mit sich reden lassen aber Inkasso ist blöd ^^
Streng genommen ja, aber das musst du ersteinmal beweisen können. Solche Verfahren enden aus Erfahrung meistens in einer Einstellung, da Aussage gegen Aussage stehen ^^
Beruf: Justizfachwirt bei einer StA
Ein 30er Schild endet, wenn ein Auflösungszeichen kommt oder du das 30er Schild des Gegenverkehrs falsch herum erkennst. Zu 2.) Ja ^^
"Benötigen Sie als Privatperson einen Rat vom Anwalt oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, also insgesamt 226,10 Euro"
Ich denke mal, dass es nichts kostenloses geben wird ^^
Wie willst du dich denn da zur Wehr setzen. Bitte lass es auf sich beruhen. Wir im Justizdienst haben schon genug Strafsachen zu bearbeiten, da brauchen wir nicht noch sowas. Das sind solche Kleinigkeiten, die man selber klären kann!
Mal unter uns würde ich ein genauso formuliertes Antwortschreiben zurücksenden^^
Wie andere schon geschrieben haben, wäre ein FSJ die einzige Möglichkeit, die mir noch einfallen würden. Für eine Ausbildung ist es viel zu spät.
Ähhh...warum sollte das ein Problem sein?
Also um deine Frage zu beantworten: Nein, daraus ergeben sich keine Probleme ;)
Warum stellst du diese Fragen nicht dem zuständigen Amtsgericht/Landgericht? Ich denke mal, dass dir die Justizbeamten sicherlich weiterhelfen können ^^
Ein Tipp: Stelle einen Antrag bei deinem zuständigen Mahngericht, falls du Probleme hast das Geld oder andere Leistungen zu bekommen. Da kann man gar nicht gucken, wie schnell das gericht dein Geld wiederbeschafft (kostet aber eine kleine Gebühr^^)
Ja, wieso denn nicht? Selbst als 16-jähriger musst du Strafen zahlen oder eventuell deine Eltern ^^
Ich weiß auch gar nicht in welchem Bundesland eine Personenanzahl ab 5 erlaubt ist aber da muss man sich vorher schon mal informieren ;)
Ich weiß bei uns in Sachsen-Anhalt kannst du bedenkenlos zu 5 über die Straße gehen (habe ich schon gemacht ohne Strafe zu zahlen). ^^
Notfalls erkundigen und Widerspruch einlegen ;)
Wenn der Anhörungsbogen innerhalb von 3 Monaten beim Halter ankommt, wird die Frist um weitere 3 Monate verlängert. Damit sehe ich keine Verjährung.
Hey,
eher nicht. Am Ende zeigen die Beamten, die du beschuldigst, noch wegen "Widerstand gegen Vollstreckungsbamte" an ^^
Hey,
der Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel. Das heißt, dass sich ein Gerichtsvollzieher mit dir in Verbindung setzen wird. Aber keine Angst, die sind recht human ^^
´Ein Einspruch lohnt sich nicht. Das kostet nur und hat keine Erfolgsaussichten.´
Das Handy landet in die Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft. Dort gibt es Personen, die das Handy auswerten.
Erst nach Abschluss des Verfahrens bekommst du, falls keine Kinderpornografie gefunden wurde, dein Handy zurück.
10 a.) Ich meine, da Caesium eine höhere Halbwertszeit als Iod hat?!!?
Ist ein Lösungsansatz, bin mir aber nicht ganz sicher, musst du eventuell mal nachprüfen!
zu 10 b.) Halbwertszeit gibt die Zeitspanne an, in der die Hälfte einer strahlenden Substanz zerfallen ist.
Ich hoffe ich habe zu 10 a.) nichts verwechselt, da ich aus dem Fach Physik nun seit gut 2 Jahren raus bin. Musst es halt überprüfen ;)
verlegte Inventur: Kann innerhalb der letzten drei Monate vor oder innerhalb der folgenden zwei Monate nach dem Stichtag (31.12.) durchgeführt werden.
Permantente Iventur: Inventar wird körperlich und buchmäßig aufgenommen. Dabei wird an einem beliebigen Tag eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt und diese dann fortgeschrieben, d.h jeden Tag wird der Bestand automatisch kontrolliert und aufgenommen.
Habe ich so ungefähr in meinem Rechnungswesenhefter stehen (vom letzten jahr) ;)
Ich glaube, da kann man dir nur Mut machen, es zu versuchen. Ich persönlich war immer sehr gut im Hochsprung aber das wird dich auch nicht weiterbringen Xd
Es gibt doch viele, die Angst haben vor der ganzen Klasse zu springen...
Außerdem achtet doch keiner auf dich. Die sind mehr mit sich beschäftigt als mit dir, meinst du nicht?
Hey, bei Wirtschaftsprüfer, Finanzamt, Gericht(e)...
Ich musste mich letztes Jahr auch für ein Praktikum im Bereich Wirtschaft entscheiden. Letztendlich habe ich es bei einer Staatsanwaltschaft gemacht.
Lg
Nein. Mit dem Fachabi kannst du an Universitäten studieren. Mit der Fachhochschulreife ausschließlich Fachhochschulen und Hochschulen. Selten Universitäten, dann nur mit extra Prüfung.
Das wäre von meiner Seite das Wichtigste.
Hey, meines Wissens in Präteritum:/
Hey, da ich ein einjähriges Praktikum bei der Staatsanwaltschaft gemacht habe, kann ich dir sagen, dass das Verfahren vermutlich nach §170 StPO (Verfahrenshindernis) eingestellt wird, da du strafunmündig bist.
Trotzdem wird es an das Jugendamt weitergeleitet, um festzustellen, warum du das getan hast.
Lg