Verjährungsfrist für Fahrer?
Wenn man nur der Fahrer war und nicht der Halter, der Bußgeldbescheid (ohne Anhörungsbogen) nach 3 1/2 Monate zu einem nach Hause kommt, gilt dann die Verjährungsfrist? Ich nehme an der Anhörungsbogen kam zuerst zum Halter und das viel früher. Ist die Frist damit unterbrochen, obwohl der Bogen nicht zu mir kam? Oder kann ich davon Gebrauch machen, weil der Bescheid erst nach über 3 Monaten zu mir kam?