Eine Erfindung muss u.a. technischer Natur und gewerblich anwendbar sein.

Also: nein.

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Es spielt keine Rolle, ob es irgendwo auf der Welt schon patentiert ist.

Wenn du eine Erfindung anmeldest, muss diese (u.a.) NEU sein. Wenn es deine Erfindung in der Äußeren Mongolei schon gibt, ist sie nicht neu und kann daher nicht erteilt werden.

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Es gibt Zwangslizenzen.

Im angegebenen hypothetischen Fall käme das aber kaum zum Tragen.

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Du vermischst Strafrecht mit Vertragsrecht.

Wenn du in einem gleichberechtigten Fall von Vertragsrecht sagst, dass du auf einen Anspruch verzichtest - was willst du dann jetzt noch? Ist dein Wort nichts wert?

Krankheit hindert dich ja nicht daran, eine Willenserklärung abzugeben. Und wenn du denen sagst, dass du gar nicht mehr kommen wirst - wo ist das Problem?

Wirst du stundenweise bezahlt oder Festgehalt?

Wenn du der fristlosen Kündigung widersprechen willst, musst du das fristgerecht vor dem zuständigen Arbeitsgericht tun.

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Du kannst bestimmt beweisen, dass du die Ware (von Deutschland aus) abgesendet hast.

Wenn sie nun zurück kommt, hat die Ware quasi nie Deutschland verlassen.

Aber in der Beweispflicht bist du selber.

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mal abgesehen von der Hauptfrage: einer (berechtigten) Lastschrift widersprechen ist keine gute Idee - das darfst du nur tun, wenn die Lastschrift unberechtigt ist.

Zunächst würde ich - heute noch - frisatgerecht kündigen und in dem Schreiben auch begründen, warum du das tust (arbeitslos, Sonderausgaben etc.).

Außerdem kannst du um Stundung der Beiträge bitten.

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Die selbstgebastelten Patente und Gebrauchsmuster, die mir bislang "begegnet" sind, wären einfach zu umgehen bzw. für nichtig erklären zu lassen.

Im Schnitt sind 83% aller Patente nicht rechtsbeständig - also auch die Mehrzahl solcher Patente, die von Patentanwälten verfasst worden sind.

Es lohnt sich also, ein wenig Sorgfalt aufzuwenden und bei der Suche nach einem Patentanwalt nicht blauäugig zu sein.

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Kündigungsfristen sind zum Schutz des Arbeitnehmers im Gesetz, nicht zum Schutz des Arbeitgebers.

Üblicherweise kann der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht nichts erreichen gegen dich - wird er wohl auch kaum versuchen.

Ich wäre etwas entspannter.

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Das kann man allgemein nicht beantworten.

Ein Flugzeug hält normalerweise viel mehr aus als der Pilot (oder sonstige Insasse des Flugzeuges.

Fliegt ein Flugzeug eine (zu) enge Kurve, treten Beschleunigungskräfte auf - und die treiben dem Piloten das Blut aus dem Kopf in die Beine, dadurch wird er ohnmächtig.

Deswegen tragen Kampfpiloten einen Spezialanzug, der mit Luft einen Druck in den Hosenbeinen ausübt, damit das Blut eben nicht in die Beine entweichen kann.

Die Angaben gehen etwas auseinander, wahrscheinlich wird der Zahlenwert auch von Mensch zu Mensch verschieden sein.

Ausgedrückt wird die Beschleunigung in Vielfachen von "g", der Erdbeschleunigung.

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Du kannst natürlich einen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen. Dafür musst du nicht auf die Kündigung deines Vermieters warten.

Der Grundversorger ist aber verpflichtet, dich (gegen Bezahlung) mit Strom zu beliefern, bis dein Wunschlieferant die Pflicht dazu übernommen hat.

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Bis du 18j alt bist entscheiden deine Eltern.

Deine Eltern werden sich aber kaum widersetzen, wenn du vernünftig argumentieren kannst.

"Keine Lust" ist natürlich KEIN vernünftiges Argument. Du solltest dann einen Vorschlag machen, was du stattdessen belegen möchtest.

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Bei den dürren Angaben kann dir NIEMAND sagen, wie du auf den Flächeninhalt kommst.

Von was denn? Kreis? Dreieck, Rechteck? Sonstwas?

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Die Vorbesprechung kann auch vor Vollendung deines 18. Lebensjahres vorgenommen werden. Denn das ist ja keine Körperverletzung.

Das muss dir bewusst sein, Stechen eines Tatoos ist Körperverletzung.

Vor deinem 18. Lj kannst du nicht wirksam einwilligen.

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Ein junger Mann, den ich persönlich kenne, war immer Schulverweigerer.

Und dann endete plötzlich die Schulzeit. Eine Weile ging es ganz gut mit Hilfsarbeiten, Leiharbeit etc.

Dann ist endlich der Groschen gefallen. Er bewarb sich bei einem Handwerksbetrieb und überzeugte dort mit Verantwortungsbewusstsein, Fleiß und Zuverlässigkeit.

Nach ein paar Monaten Arbeiten sagte der Meister einen Ausbildungsvertrag zu. Das ist nun 4 Jahre her, die Lehre ist abgeschlossen, der junge Mann ist DERART stolz, jetzt Geselle zu sein!

Das kannst du auch!

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Rein formal ist der HS Abschluss nicht erforderlich.

Auch aus dem Arbeitsrecht ergibt sich keine Verpflichtung.

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Sieh mal hier nach:

http://www.hauptschulabschluss-nachholen.de/volkshochschule-hauptschulabschluss/

Und dann sieh dich bei deiner örtlichen VHS um - frag auch telefonisch nach.

Gute Idee übrigens.

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So allgemein lässt sich das nicht beantworten.

Es kommt darauf an, welchen Schutzbereich das Markenprodukt genau beansprucht.

https://patents.google.com/ hilft übrigens kostenlos bei der (Patent-) Recherche. Allerdings alles auf Englisch, jedenfalls wenn die Recherche halbwegs umfassend sein soll.

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An deiner Stelle würde ich erst mal die 100 Euro überweisen.

Der Gläubiger würde dann Probleme haben, einen Mahnbescheid zu beantragen - bzw. diesem würdest du dann widersprechen.

Bis dahin ist ein Monat rum und du überweist den 2. Teilbetrag von 100 Euro. Dem Vollstreckungsbescheid widersprichst du ebenfalls (jeweils am letzten Tag der Frist).

Bis dahin ist der 3. Monat fällig, wo du den Rest überweist.

Wenn DANN noch etwas kommt, kannst du "Verfolgung Unschuldiger" geltend machen. Das machen die nicht.

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