Alles bisher Vorgetragene betrifft nur Garagen an der Grenze. Die jeweiligem LBO´s lassen an der Grenze nur Garagen und keine Nebengebäude zu. Es ist also eine Frage des Standortes bzw. des Grenzabstandes, ob ich die Garage anderweitig nutzen darf! Dies regelt im Einzelfall der Bebauungsplan
Bei den heutigen Grundstückspreisen werden Garagen nicht all zu üppig bemessen und meist zwischen Haus und Grenze aufgestellt und es werden immer mehr Häuser ohne Keller gebaut, so dass Kellerersatzräume geschaffen werden müssen. Auch dazu werden häufig Fertiggaragen verwendet.
Die Frage lautet: brauchst du eine Doppelgarage für zwei Fahrzeuge oder für ein Fahrzeug und eine für den Rest?
Stelle 2 Fertiggaragen nebeneinander, deklariere nur die grenzseitige als Garage und das Problem ist gelöst. Dann hast du jeweils 18 bis 20 qm Garage und die gleiiche Fläche als Mehrzweckraum. Navajo