Moin,
ich wäre mir da weder baulicher Vorgaben bewusst noch kenne ich mich mit den JVAs im Bereich Essen aus, ich kenne von innen nur die in Preungesheim, FFM. Allerdings auch nicht als Insasse...
Man kann wohl ausgehen, das Fenster innerhalb des normalen Vollzugs vorhanden sind. Das hat wie gesagt praktische Gründe, Entlüftung etc., als auch "rechtliche". Meiner Ansicht nach käme das einer menschenunwürdigen Behandlung gleich, dauerhaft mit künstlichem Licht leben zu müssen. Unter anderem wird das ja auch als Foltermethode eingesetzt, da man den Tagesrhythmus einer derart abgeschotteten Person so völlig zerstören kann. Die Argumentation ist womöglich nicht ganz wasserdicht, aber ich denke nicht das man es darauf ankommen lässt, sich deswegen von Insassen verklagen zu lassen. Außerdem denke ich, das mit den 8qm ist auch sehr knapp, da hat der Gute womöglich übertrieben.
Das mit dem Sichtschutz hat nicht nur bauliche Gründe, sondern erleichtert auch die Beobachtung, damit sich ein Insasse nicht unbemerkt am Klo den Schädel einschlagen kann. Hört sich überzogen an, ist im Strafvollzug aber keine Seltenheit. Für solche Szenarien bzw. gesteigerte Gefährlichkeit gegenüber Mitgefangenen oder Personal kann eine besondere Sicherung angeordnet werden, dann kommt man ggf. in eine Zelle, die wirklich nur aus Wänden und einem "Klo"-Loch im Boden besteht.
Aber wieso fragst du deinen Freund nicht einfach nach den Fenstern?
mfg Nauticus