Meinung des Tages: Bundespräsident fordert Corona-Aufarbeitung - sollte es Eurer Meinung nach eine Aufarbeitung geben?

Bundespräsident Frank-Walker Steinmeier fordert eine Aufarbeitung der Pandemie. Ihm geht es dabei auch darum, das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. Doch was genau könnte man sich von einer möglichen Aufarbeitung erwarten?

Bundespräsident fordert Corona-Aufarbeitung

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier spricht sich dafür aus, dass sich die neue Regierung nach der Bundestagswahl schnellstmöglich dem Thema Corona-Aufarbeitung widmet. Laut Steinmeier könnte die Aufarbeitung "die Chance schaffen, Menschen zurückzugewinnen, die ihr Vertrauen in die Demokratie verloren haben".

Der Bundespräsident macht jedoch klar, dass es ihm nicht um Schuldzuweisungen geht, sondern viel mehr um eine objektive Beurteilung des Pandemiegeschehens, um daraus lernen zu können.

Bislang konnten sich Regierung und Opposition nicht auf eine institutionelle Aufarbeitung der Pandemie und deren Folgen einigen. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach setzte sich jüngst vehement für eine mögliche Aufarbeitung ein. Grundsätzlich betonte er, dass Deutschland während der Pandemie allerdings "ganz klar mehr richtig" als falsch gemacht hätte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte es eine Aufarbeitung der Pandemie geben?
  • Was genau würdet Ihr Euch von einer Aufarbeitung der Pandemie erwarten?
  • Denkt Ihr, dass Deutschland im internationalen Vergleich gut durch die Pandemie gekommen ist?
  • Welche Dinge sollten Eurer Meinung nach bei künftigen Pandemien anders gehandhabt werden?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Andere Meinung und zwar...

Auf der einen Seite würde ich eine Aufarbeitung begrüßen,

aber leider fehlt hier die Ehrlichkeit aller Beteiligten.

Denn wenn öffentliche Institutionen ... bla bla -- Verschwörung .....

Jeder Mensch kann sich im Internet die Todesfälle der letzten 20 Jahre anzeigen lassen und mit den 15 % Erhöhung (mehr Menschen, mehr Tote) von Jahr zu Jahr rechnen und wird feststellen, daß es für den gesamten Zeitraum ca. 40.000 (in Worten Vierzig Tausend) Tote mehr gab als sonst !

Es gibt da auch keine Dunkelziffern , weil es werden ja nunmal alle Toten gezählt, unabhängig woran sie gestorben sind.

Unter dieser Prämisse, sollte man anfangen, Fragen zu stellen.

Des Weiteren treffe ich hin und wieder mal alte Bekannte, von denen viele unter den Folgen von entweder der Krankheit oder der Impfung leiden.

Auch hier wäre die Wahrheit eine willkommene Abwechslung.

Doch solange sich da 'oben' alle einig sind, werden wir es nie erfahren ....

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Meinung des Tages: Freizeit vs. Beruf - wie politisch aktiv dürfen (angehende) Lehrer in ihrer Freizeit sein?

Eine angehende Lehramtsstudentin darf angesichts ihrer Mitgliedschaft in links-politischen Organisationen voraussichtlich nicht das Referendariat antreten. Beim Fall der Studentin stellt sich die Frage danach, was Lehrer in ihrer Freizeit tun dürfen sollten und was nicht...

Zugang zum Referendariat (vorerst) blockiert

Die 28-jährige Lisa Poettinger möchte liebend gerne Lehrerin werden. Das erste Staatsexamen für die Fächer Englisch, Ethik und Deutsch als Fremdsprache hat sie bereits absolviert. Das bayerische Kultusministerium jedoch will sie jedoch nicht für das Referendariat zulassen. Der Grund: sie ist Mitglied bei "Smash IAA" und "Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München".

Poettinger sieht sich selbst als Marxistin und Kapitalismus-Kritikerin und engagiert sich privat auf Demos für den Klimaschutz und gegen Fremdenfeindlichkeit.

Verfassungstreue im Staatsdienst

Wer als Lehrer oder in einem anderen Bereich in den Staatsdienst eintreten möchte, muss hierfür eine charakterliche Eignung vorweisen. Hierzu zählt u.a. die Verfassungstreue, die im Zuge des Einstellungsverfahrens mithilfe eines Fragebogens abgefragt wird. Ist man beispielsweise Mitglied einer kritischen extremistischen Organisation, zieht das Fragen nach sich. In besonderen Fällen wird der Verfassungsschutz eingeschaltet.

Der Fall Poettinger wirft die grundsätzliche Frage danach auf, was (angehende) Lehrkräfte in ihrer Freizeit tun dürfen sollten und was nicht. Die Studentin plant - trotz geringer Erfolgsaussichten -, gegen die Entscheidung vorzugehen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte Poettinger das Referendariat antreten dürfen, sofern sie im Beruf verfassungstreu und objektiv auftritt?
  • Welche Rolle spielt für Euch die (politische) Vergangenheit bei angehenden Lehrern?
  • Sollten Personen im Staatsdienst auch nach Einstellung häufiger auf ihre Verfassungstreue hin befragt / untersucht werden?
  • Müssten angesichts des Lehrermangels und der schlechten Betreuungsschlüssel nicht eher die Hürden für den Einstieg in den Lehrerberuf gesenkt werden?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Nein, sie sollte keine Chance auf das Lehramt haben, weil...

Als ich nur die Frage las, war ich sofort für 'ja'

solange sie als Lehrkraft objektiv ist, warum nicht.

Selbst als Person, die nicht mit ihren politischen Ansicht übereinstimmt.

Wenn man sich aber im Verlauf ihr Verhalten und ihre Einstellung dazu ansieht,

stimme ich für ein klares 'Nein'

An dieser Stelle frage ich aber das guteFrageTeam:

Wie könnt Ihr eine solche Umfrage starten ohne alle Fakten auf den Tisch zu legen ?

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wie bereits erwähnt wurde:

die Zukunft ist ungewiss - immer !

Aber ich habe am meisten Angst vor dummen Menschen.

Menschen, die folgen ohne Fragen zu stellen

Menschen, die einen Führer brauchen oder diesen als solchen betiteln

Menschen, die keinen Führer benötigen, um andere zu mobben und zu unterjochen

Ich habe Angst vor den 75 % der Bevölkerung, die der Meinung sind, sie sind im Recht, weil sie viele sind.

woher ich das weiß? die Vergangenheit hat es uns gezeigt - vor 90 Jahren und vor 4 Jahren

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Für mich wurde er mit den § 218 a StGB abgeschafft.

Denn unter Einhaltung der 3 Tage 'Selbstreflektion', die ich völlig vernünftig finde

und daß man das Ganze von einem Arzt machen lässt(was sonst?), ist es nicht

strafbar.

Viele Gesetze wurden auf diese Art hinfällig. Man kann sie nicht alle streichen

und man könnte spätere Urteile nicht verstehen, wenn man den Inhalt der zu derzeit geltenden Gesetze nicht kennt oder nachlesen kann.

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hallo ,

anfangs stand mal ne belgische adresse drin; mittlererweile ist es eine aus den USA...

habe grade das gleiche problem - aber sie nehmen alles zurück und auch finanziell ist es kein thema

Gruß

nats

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geht es jetzt um einfaches Printen  von T-Shirts und anderen Gegenständen?? dann hier ... und es gibt Hunderte im Netz !

www.spreadshirt.de
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wie wärs' mit § 17 StGB !!

§ 17 Verbotsirrtum

[1]Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so
handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

[2] Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

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