Weder das Generalkonsulat noch der BDÜ sind hier der richtige Ansprechspartner. Es gibt aber eine staatliche gepflegte Liste mit allen ermächtigten Übersetzern in Deutschland: justiz-dolmetscher.de

Alle hier aufgeführten Übersetzer können die Übersetzungen anfertigen und Beglaubigen. Natürlich kann man aber auch zu einem Übersetzungsbüro gehen und diese mit der Übersetzung beauftragen. Das Übersetzungsbüro wird dann den Auftrag an einen Übersetzer / eine Übersetzerin aus der oben von mir genannten Liste geben. Meistens kommt man (wenn man 2-3 Angebote einholt) günstiger damit weg direkt Übersetzer aus der Liste zu beauftragen...

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Wie AstridDerPu schon geschrieben hat, gibt es (anders als z.B. bei Anwälten oder Notaren) keine feste Gebührenordnung für Übersetzer. Beim Amtsgericht fragen bringt wenig - es gibt aber eine staatliche gepflegte Liste mit allen ermächtigten Übersetzern in Deutschland: justiz-dolmetscher.de

Die Liste ist besser als der Link zum BDÜ, da der Verband unter Übersetzern nicht umunstritten ist und halt nicht alle Übersetzer und Dolmetscher Mitglied sind.

Was die kosten angeht, so ist zu bedenken, dass bei beglaubigten Übersetzungen alles übersetzt werden muss. D.h. auch Stempel oder Einträge die für deinen Verwendungszweck augenscheinlich keine Rolle spielen.

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