Unsere aktuelle Drogenbeauftrag - Frau Daniela Ludwig - sagt immer wieder einmal, dass sie keine dritte Volksdroge möchte. Gemeint ist damit der Cannabis. Die beiden akzeptierten Volksdrogen wären demnach Tabak und Alkohol. (Und was ist mit Tee, Kaffee, etc. ?)
Laut Wikipedia werden "als Volksdroge umgangssprachlich psychotrope Substanzen und Drogen bezeichnet, deren Handel im jeweiligen Kulturkreis üblich und zumeist legal ist."
Diese Definition halte ich doch für etwas schwammig. Gerade das Wörtchen "zumeist" macht es nicht einfach, den Begriff klar einzuordnen.
Wenn man Frau Ludwig danach fragt, was sie meint, lautet die Antwort lediglich, dass der Begriff selbsterklärend sei. Hilfreich ist es nicht, wenn sie ihre eigene Rhetorik nicht einmal auf Nachfrage klarer formuliert.
"Konservativen Schätzungen" zufolge gibt es in Deutschland mehr als 4 Millionen Cannabis-Konsumenten.
Das bedeutet, dass wenigstens fünf Prozent der Deutschen Cannabis konsumieren. Ginge es z.B. um die Bundestagswahl, wäre das ein Bevölkerungsanteil, der einer Partei genug Stimmen gibt - dieser also die nötige Relevanz verleiht - um eine Vertretung im Bundestag zu rechtfertigen.
Die Lebenszeitprävalenz liegt sogar noch höher. So hätten ca. 36%* der Deutschen zwischen 18 und 59 Jahren in ihrem Leben wenigstens einmal Cannabis probiert. Das ist mehr als jeder Dritte. Unter Jugendlichen ist es etwa jeder Fünfte, der Cannabis probiert hat.
Was ist unter Volksdroge zu verstehen?
Ist Cannabis eine Volksdroge?
Du bist gefragt.
*Mittelwert aus Abbildung 42 und 43 im Drogen- und Suchtbericht 2019.