... und noch zu Deiner Zweitfrage, hier ein Wikpedia-Auszug:
"Nach alter Rechtschreibung wurden von Personennamen abgeleitete Adjektive großgeschrieben, wenn sie die persönliche Leistung oder Zugehörigkeit ausdrücken. Mit der Reform entfiel diese Ausnahmeregelung; von Personennamen abgeleitete Adjektive werden nun wie alle anderen Adjektive behandelt: D. h. sie werden in der Regel (sofern der Personenname nicht durch einen Apostroph abgetrennt ist) kleingeschrieben, jedoch z. B. als Bestandteil von Eigennamen großgeschrieben"
Deine Annahme - so pauschal wie Du sie formulierst - ist also gemäss dieser Definition der neuen Rechtschreibung falsch. Deine Beispiele hingegen sind korrekt. Du hast also keine freie Wahlmöglichkeit, ob Du "goethesche" klein oder gross schreiben möchtest. Mit dem Apostroph hingegen, musst Du "Goethe'sche" tatsächlich gross schreiben.
Die Problematik dieser Regelung ist aber offenbar die, dass die Grenzen zum Eigennamen schwer zu fixieren sind. Wenn Du Lust und vor Allem ganz viel Zeit hast, kannst Du Dir ja mal die kontroverse Diskussion innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia zu Gemüte führen.