Eine Navelorange

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Schau dir mal die gesamte Palette der Technischen Systemplaner oder Mediengestalter oder Gestalter für visuelles Marketing an. Vielleicht ist ja was für ein Praktikum dabei.

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Splittingverfahren = verheiratet. es werden die Einkommen nach Abzug der Werbungskosten zusammengerechnet (um es ganz vereinfacht auszudrücken) und darauf die Steuer berechnet.

Alternative: Antrag auf Einzelveranlagung von Ehegatten, dann versteuert jeder sein Einkommen. Aber wenn dein Mann viel mehr verdient ist im Regelfall die Erstattung höher wie bei der Einzelveranlagung.

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Nein, nicht das Finanzamt entscheidet, sondern ihr. Ich würde dir trotzdem raten deine Daten auch an das Büro zu geben, denn die sehen was günstiger ist für Euch

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  1. Die Hebesätze legen die Städte und Gemeinden fest
  2. Die Finanzämter ermitteln lediglich den Grundsteuermeßbetrag, und das nach den Angaben die die Eigentümer gemacht haben. Außer die werten gerade mal wieder Luftbilder aus und machen eine 25 m² Laube mit einem uralten Schornstein und ohne Wasser/Abwasser zum Einfamilienhaus. Bei uns in der Gegend steigen die Meßbeträge um +/- 10 bis 25 %. Selten mehr und dann findet man den Fehler oftmals im "alten" Grundsteuerbescheid. Selbst erlebt ein Grundstück lief immer noch unter Bauland aber nicht bebaut obwohl das darauf stehende EFH seit 2 Jahren fertig und auch von der Gemeinde abgenommen war
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hallo, bei der VLH ist es so, das das gesamte Einkommen zählt und das für jeden Kinderfreibetrag eine Stufe höaher gerechnet wird, max. Stufen über den Beitrag. Selbstgenutztes Wohneigentum führte auch zu einer einer Erhöhung um 3 Stufen, egal ob Kosten geltend gemacht wurden. Denke mal das ist heute noch genauso. War für mich aber der Grund als Beratungsstellenleiterin auszusteigen.

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Das der Mediengestalter in allen 3 Fachrichtungen in Frage kommen könnte ist dir ja hoffentlich bewußt. Mein Sohn hat das gleiche Fachabi und lernt, da er technisch Zeichen liebt Techn. Systemplaner. Dann gibt es noch den Bauzeichner, Techn. Produktdesigner, Schilder- und Lichtreklamehersteller.

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1. ein Minijob wird nicht noch separat zur Est veranlagt

2. Über die Beiträge zur Riesterrente bekommt man immer am Jahresende eine Bescheinigung des Anbieters ("Für ihre Unterlagen") -

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Leider schreibst du nicht was kaputt ist. Ich hatte eine uralte, flache Porzellanuhr die auch nicht mehr unktionierte. Habe der kurz entschlossen ein Uhrwerk und ein neues Zifferblatt aus dem Bastelversand verpasst, und jetzt leistet sie schon wieder viele Jahre gute dienste

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Unsere Lehrerinnen bzw. die Lehrerinnen der Kinder haben sich immer gefreut wenn Sie z.B. eine Art Abschlusszeitung bekommen haben wo sich jeder Schüler mit Foto, Name und evt. Adresse verewigt hat und eine persönliche Episode aus seiner Schulzeit zum Besten gegeben hat und dann evt. noch mit persönlicher Unterschrift - hat den Vorteil das man das "im Notfall" als komplette Klassenstufe verfassen kann und dann in den Druck gibt bzw. auf einen guten Farbkopierer - da hat man dann gleich was was man allen Lehrern überreichen kann, und für die Klassenlehrerin dann noch was zu naschen dazu. Oder was Lehrer immer berührt hat: Wenn jeder Schüler zum Abschied eine Blume überreicht und sich persönlich von der Lehrerin/dem Lehrer verabschiedet.

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Alte Straßenkarte nehmen, aus den Geldscheinen z.B. kleine Häuser falten und die dann mit doppelseitigen Klebeband auf der Landkarte befestigen. Wenn du genügend Zeit hast kannst du ja eine Fahrradroute ausknobeln und die Häuschen entlang der route befestigen.

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Schau mal bei Ideen mit Herz - dort bekommst du auch online eine kompetente beratung

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Du kannst nach der 10. Klasse auf eine Fachoberschule für Gestaltung gehen. Dazu gibt es einen Test, der soweit ich weiß an einem bundeseinheitlichen Samstag geschrieben wird, besser gesagt gezeichnet wird und du musst eine "Mappe" mit deinen Werken mitbringen. Hast du den Test bestanden kannst du an jeder FOS lernen, du musst dich also vorher noch nicht ganz exakt auf eine Schule festlegen. Damit hättest du nach 2 Jahren das Fachabitur und kannst an jeder Fachhochschule studieren.

Andere Möglichkeit wäre eine Berufsausbildung mit Abitur. Da musst du dich aber selbst erkundigen, ob es sowas in Künstlerischer Richtung gibt.



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Frage zur Einkommenssteuererklärung 2014 - Abschreibugn Notebook, Smartphone und mehr

Hallo ihr lieben!

Ich kämpfe mich gerade durch meine erste Einkommenssteuererklärung und habe dazu ein paar Fragen. Hoffe ihr könnt mir da helfen.

1.) Ich nutze mein privates Smartphone, meinen privaten Mobilfunkvertrag, meine private DSL-Leitung und mein privates Notebook sowohl privat als auch beruflich. Entsprechend möchte ich meinen Mobilfunkvertrag, meinen DSL-Vertrag und den Neukauf meines Notebooks steuerlich anrechnen lassen. Die berufliche Nutzung meines Notebooks habe ich mit pauschal 50% angegeben, Beleg für berufliche Nutzung per Schreiben vom Arbeitgeber. Reicht dieses Schreiben für eine pauschale Angabe von 50% ohne direkten Nachweis aus (außer dem Schreiben des Arbeitgebers, der allerdings nur allgemein beschrieben die berufliche Nutzung der privaten Güter bestätigt)? Onlinetätigkeit lässt sich letztlich nur schwer nachweisen um daraus eine entsprechende Pauschale nachweislich berechnen zu können. Der Wert des Notebooks liegt bei über 1.000 EUR. Sehe ich es richtig, dass ich entsprechend 50% des Neuwertes absetzen kann, diese allerdings auf 3 Jahre aufteilen muss? Wenn ja, gebe ich im Bogen der Erklärung lediglich 50% des Neupreises an und davon dann über 3 Jahre in jedem Jahr 1/3 oder gebe ich den vollen Neupreis an und verweise lediglich schriftlich auf die Splittung? Trage ich lediglich den Neupreis ein und verzichte auf eine eigene Berechnung weil das Finanzamt diesen Schritt selbstständig vornimmt? Kann ich das Notebook evtl. sogar zu 100% anrechnen lassen?

Für den DSL-Vertrag habe ich ebenfalls 50%ge berufliche Nutzung angegeben. Gleiche Frage gilt auch hier: Trage ich entsprechend nur 50% der jährlichen DSL-Kosten ein oder den vollen Betrag und das Finanzamt berechnet selbst?

Mobilfunkvertrag: die gleiche Frage. Hier habe ich 20% veranschlagt. Sollte ich mir die 20% klemmen und stattdessen ebenfalls auf 50% gehen, weil das Amt diesen Betrag eh von sich aus bei beruflich und privater Nutzung von Hause aus annimmt? Reicht auch hier das Schreiben des Arbeitgebers als Nachweis über berufliche Nutzung aus?

2.) Ist ein Smartphone, das zu Teilen beruflich genutzt wird, zu 100% absetzbar? Über wie viele Jahre muss ich es (ab welchem Wert) abschreiben? Wie verhält es sich, wenn dieses Smartphone in monatlichen Raten über 24 Monate abbezahlt wird, also der volle Preis nicht in 2014 bezahlt wurde?

3.) Neben meinem vollzeitigen Hauptjob bin zusätzlich in einem Nebenjob (unter 450 EUR) angestellt. Letzterer erfolgt ohne steuerliche und SV-Abzüge. Muss ich diesen dann noch in der EInkommenssteuererklärung angeben? Letztlich ist dieser ja von steuerlichen und SV-Zahlungen durch mich als Arbeitnehmer losgelöst und liegt dem Finanzamt über die Steuer-ID bereits vor. Recherchen im Netz ergaben, dass dieser nicht mit angegeben werden müsse. Ist dies so korrekt?

Ich hoffe meine Fragen sind halbwegs verständlich. Die Profis unter euch werden sie sicherlich in windeseile beantworten können ;-)

Vielen Dank im Voraus!

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Zur Laptop-Abschreibung: die Afa geht über 3 Jahre ab Kaufdatum. Und dazu ist es zu empfehlen das du die Rechnung des Kaufes mit beilegst. Willst du das smartphone auch anteilig abschreiben oder nur die Gesprächskosten?  Wenn du das Gerät mitabschreiben willst musst du erst mal wissen (und auch nachweisen können) kam es mehr als 410,00 € oder weniger. Über 410,00 Abschreibung ab Kaufdatum nach der Abschreibungstabelle über ich glaube 5 Jahre, unter 410,00 E Afa vollständig im Jahr der Anschaffung.

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Was willst du in den sonderausgaben? Der ganze Komplex gehört in die Werbungskosten.

Ich würde es ganz einfach machen: ermittele alle Tage an denen du Anspruch auf die 12,00 € hast. Und von diesen, ich nenne es mal, Jahresbetrag ziehst du die Erstattung deines Arbeitgebers insgesamt ab. Da interessiert es dann nicht mehr ob du auch Spesen für die ABwesenheit unter 8 h vom Arbeitgeber bekommen hast. . Im übrigen müsstest du die Werte vom AG auch in der Lohnsteuerbescheinigung stehen haben. Die übernimmst du genauso in die Est-erklärung.

Und da ich davon ausgehe das du gegenüber deinem AG nachweisen musst wann du wem aufgesucht hast würde ich genau diese Aufstellung - Tag, Ort, Zeit, Wem beim FA einreichen.

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Gegenfrage: was hat die Familienversicherung (kenne ich nur aus der Krankenversicherung) mit deinem iphone zu tun. Wenn du die Haftpflichtversicherung meinst und selbst den Schaden verursacht hast, könnte gelten Pech gehabt, denn für selbstverschuldete Schäden am persönlichem, also deinem Eigentum ist die Haftpflichtversicherung nicht zuständig. die haftet nur wenn du anderen einen Schaden zu fügst

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Hast du noch andere Sachen von euren gemeinsamen Erlebnissen wie eintrittskarten, Prospekte und falls ihr im Ausland im Urlaub wart - entsprechende Münzen? Dann kleb die mit rein, kurz beschrieben meinetwegen mit kleinen "Anektoden " (also allem was dir zu dem jeweiligen Ergebnis so einfällt) und fertig. Oder google mal nach Scrapbooking - du dürftest dann viele Ideen finden.

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Wieviel Tage hast du denn angegeben? In der Regel werden 230 AT nicht beanstandet - warst du aber länger als 6 Wochen krank, sieht das das FA auf jeden Fall, über die Meldung der Krankenkasse wieviel Krankengeld bezogen wurde, ebenso ist über die Meldung ersichtlich für wieviel Tage du Krankengeld für die Betreuung deines Kindes bezogen hast.

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