Zu kleiner Topf, zu wenig Nährstoffe, zu wenig Wasser. Nach dem Umtopfen in einen größeren Topf machen meine Pflnazen eigentlich immer einen Schuss. Da ich das öfter mache, habe ich inzwischen hier einen halben Urwald.

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Offensichtlich, hier gibt's das auch, und zwar bereits seit 10 Jahren.

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Kündigung spätestens 05.10. -> Kündigungstermin frühestens 31.12.

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Öl hat im Kühlschrank eh nichts zu suchen, aber die Butter muss da rein, da führt kein Weg dran vorbei. Eine Kühltasche hält ohne eigene Kühlung nur über wenige Stunden, wenn das Kühlgut ohnehin schon kalt ist.

Ansonsten gilt das gleiche wie beim Auto auch: Gleichmäßig fahren ist auf Dauer günstiger, als ständig gasgeben und bremsen. Insofern würde sich das sicher nur lohnen, wenn der Kühlschrank wirklich über längere Zeit ausbliebe.

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Nein, das ist nicht dasselbe. Den Rest musst Du selbst lösen, denn Du hast keinen Plan von Mathe, weil Du das nicht tust, so bekommst Du auch keinen.

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Wann wäre denn die Forderung fällig gewesen? Alle Forderungen vor dem 01.01.2008 sind verjährt.

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Kündigen kann sie nicht, aber wenn die Erhöhung berechtigt ist, kann man Deine Zustimmung einklagen.

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Solange der Vermieter nicht unterschrieben hat, ist der Vertrag nicht zustande gekommen.

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Was sollte das bringen? Da es kein Perpetuum mobile gibt, ist davon auszugehen, dass die Herstellung wesentlich mehr Energie kostet, als die Fusion bringt. Wenn überhaupt, wäre das nur sinnvoll, wenn man für die Herstellung Sonnenenergie verwendet.

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2000-3000 kWh ohne Heizung und/oder Warmwasser. Wobei wir hier zu zweit in einem großen EFH wohnen und über 5000 kWh verbrauchen, kann auch sein.

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Ja, irgendweine Erdung muss vorhanden sein, sonst kann kein Strom fließen.

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Im Schnitt verbraucht ein Single-Haushalt 1500 kWh pro Jahr, da liegst Du also drunter.

Allerdings kostet eine kWh im Schnitt nur 20 Cent, bei Deinem Verbrauch dürftest Du also höchstens 20 Euro pro Monat zahlen, irgendwas kann da nicht stimmen.

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Einige Hundert halte ich für übertrieben, aber 50-100 Euro pro Mietpartei pro Jahr dürften es wohl sein. Falls der Vermieter nicht mit im Haus wohnt, ist das allerdings ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.

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