Man muss sich VOR Fahrantritt gültige Fahrkarten besorgen. Ihr seid daher Kriminelle und die Strafe folgt auf dem Fuße!

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Weil es gut zu ihrem Charakter und zu ihrer Sauberkeit im allgemeinen passen würde!

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Abnehmen schon. Aber nicht viel. Richtig gesund ist es nicht. Einen Apfel oder ähnliches, einen Joghurt und noch bissl Brot/Toast sollte es schon noch sein.

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Seine Nähe suchen wäre eine Option. Du wirst aber mit deinen IQ unter 80 keine Chance bei ihm haben! Wärst du klug, hättest du diese ..... Frage nicht gestellt!

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Er kann sich ja wohl ankündigen. Das muss er auch, solange keine Gefahr in Verzug gegeben ist. Ansonsten stellt das Vorgehen des Vermieters durchaus eine Nötigung dar, wenn er nicht schnell Abhilfe schafft.

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Solche Fragen können nur Kinder und/oder Menschen mit wenig Hirn stellen! Wenn dich keiner gesehen/erwischt hat, wie soll man dich dann zur Hölle bestrafen?!

Ihr meint sicherlich, dass euch keiner gesehen hat. Aber ich mag keinen Besuch! Seid froh, dass ich nicht zu Hause war!

Du hast Hausfriedensbruch begangen. Die anderen ebenso und dazu Sachbeschädigung und Diebstahl. Ihr seid moralisch Klärwerk und gehört bestraft! Hat euch aber keiner gesehen, so kann euch keiner bestrafen!

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Normale Beleidigung nach § 185 StGB kann mit Sozialstunden, Geldstrafe, Gefängnis auf Bewährung oder maximal 1 Jahr Haft ohne Bewährung geahndet werden. Natürlich ist auch ein Freispruch möglich. Beziehungsweise das es gar nicht erst zur Anklage kommt.

Die Bedrohung nach § 241 StGB kann ebenso mit Sozialstunden, Geldstrafe, Gefängnis auf Bewährung oder maximal 1 Jahr Haft ohne Bewährung geahndet werden. Auch hier ist natürlich ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens möglich.

Da du erst 16 bist und noch nie juristisch in Erscheinung getreten bist, halte ich eher Sozialstunden für realistisch. Kommt aber sehr auf dein Nachtat Verhalten an.

Grundsätzlich nicht bei der Polizei als Beschuldigter aussagen. Das musst du - trotz schriftlicher Vorladung - nicht. Es ist keine Pflicht. Auch wenn dazu nichts in der Vorladung steht. Gehst du nicht hin, passiert dir nichts. Die Polizei schickt dann nur die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft und diese entscheidet darüber, ob Anklage erhoben oder das Verfahren ( eventuell gegen Auflagen ) eingestellt wird.

Wobei:  Das vergesse ich immer wieder bei Personen unter 18 Jahren:  Bei dir kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Da kenne ich mich null aus. Es ist milder als das Erwachsenenstrafrecht. Am besten wäre es, die Finger ganz vom Alkohol zu lassen!

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Mach die beweglichen Teile ( Deckel, Akku, Simkarte ) ab und steck das Handy in eine Schale mit ( nicht gekochten ) Reis. So das das Handy vollkommen bedeckt ist. Lass es so ein paar Stunden liegen/stehen. Besser 2 Tage.

Reis nimmt die Feuchtigkeit auf. Hoffe das es klappt.

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Ja natürlich. Etwas mehr Fakten wären hilfreich. Hat er dich "normal" geschlagen, kommt eine Körperverletzung nach § 223 StGB in Frage. Hat er dich mit Hilfe eines Gegenstandes/einer Waffe verletzt, kommt die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB in Betracht.

Hat er dich lediglich leicht geschlagen ( leichter Klaps auf dem Hinterkopf oder ähnliches ), käme eine Beleidigung mittel Tätlichkeit nach § 185 StGB in Frage.

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