Was das Jobcenter sagt, ist Müll. Erstausstattungen sind immer dann zu gewähren, wenn der Bedarf hierzu besteht.

Die Schuldfrage, ob und wie eventuelle Einrichtungsgegenstände abhanden gekommen sind, ist meist zweitrangig.

Es spielt auch keine Rolle, ob schon ein paar Einrichtungsgegenstände vorhanden sind. Dann muss das Jobcenter eben eine Teil Pauschale leisten.

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kleidergeld-nach-haftentlassung-18912.html

http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/630-sozialhilfe-erstausstattung-fuer-eigene-wohnung-steht-auch-spaeter-noch-zu

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/08/hartz-iv-empfanger-haben-fur-die.html

Das Jobcenter muss euch so ausstatten, dass ihr über eine übliche, einfache Haushalts gerechte Ausstattung verfügen könnt.

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Ist er eine Hausverwaltung oder ein eingetragener Makler?

Nur Makler dürfen so etwas verlangen. Aber auch erst nach Unterschrift des Mietvertrags.

Das nennt man Provision. Diese wird fällig, weil der Makler die Wohnungen für die Mietinteressenten sucht.

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Wenn ihr alle 3 zusammen wohnt, dann gehörst du lediglich zur Bedarfsgemeinschaft ( BG ) deines Vaters.

Da du selbst tatsächlich aber kein Alg 2 beziehst und dies auch nicht beantragt hast, bist du gegenüber dem Jobcenter zu nichts verpflichtet.

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Hauptforderung plus 2 € Mahngebühren zahlen reicht. 

Inkassobüros sind oft überhaupt nicht notwendig. Der Energieversorger kann dessen Aufgaben auch ohne große Mühe selber erledigen. Zudem sind viele Inkasso Gebühren rechtswidrig.

An seiner Frühdemenz sollte der Schuldner aber arbeiten....

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Er hat sich der Beleidigung mittels Tätlichkeit nach § 185 StGB und der Sachbeschädigung nach § 303 StGB strafbar gemacht.

Natürlich muss er dir den Schaden ersetzen.

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Schwachsinn! Du bist doch ein Troll! Natürlich darf er das nicht verlangen. Nicht ein einziges mal.

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Auf deinem Beleg mit dem erhöhten Beförderungsentgelt von 60 € steht eine Anschrift und eventuell auch ne Telefonnummer. Da mal hin gehen/anrufen. Lass dir ne Quittung für die Zahlung der 60 € geben.

Denke daran, dass du auch eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung nach § 265a StGB erhalten kannst, wenn du die 60 € fristgerecht zahlst.

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Wenn immer man seriös etwas gewinnt, dann muss man niemals dafür bezahlen! Das wäre ja auch ein Widerspruch in sich.

Auf keinen Fall soll sie die 200 € oder irgendeinen anderen Betrag überweisen.

Im Gegenteil soll sie den Fall mit allen Daten ( Bankverbindung usw. ) umgehend an die Polizei und die Verbraucherzentrale weiterleiten.

Ein Notar meldet sich nur per Post oder per persönlicher Vorsprache und kann sich dabei ausweisen.

Der "Notar" hier ist nichts anderes als ein dreister Betrüger.

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In Deutschland wäre der Betrag egal. Da nennt es sich Betrug oder auch Leistungserschleichung.

Ihr kann keine Strafe drohen. Die Leute am Flughafen haben doch überhaupt keine Ahnung von dem Vorfall. Und der Restaurant Besitzer oder der Kellner hatte bestimmt nicht die Ausweisdaten.

Dennoch:  so einen Mist macht man nicht! Egal ob 5 € oder 500 € !

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Dir steht Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes zu, wenn du kein Kindergeld auf dein Konto oder in bar erhältst.

Das Kindergeld beträgt seit 1.01.2017 monatlich 192 € . Diese 192 € kannst du von den 600 € Unterhalt definitiv für dich beanspruchen.

Versuche aber kein Streit anzufangen. Denn du bist 18 Jahre alt. Somit kann sie dich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist raus werfen. Bitte bedenke das.

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Es ist nie passend, sich was von Politikern auserdachten Tagen zu schenken!

Man schenkt jemanden den man mag, an irgendeinem x-beliebigen Tag etwas. Nicht an Tagen, wo es meinen alle machen zu müssen.

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