Avira und Avast. Avira schickt zwar ab und an reißerische, sinnfreie "Warnungen" als Werbung, ist aber ansonsten ein sehr gutes Antiviren Programm. Avast soll wohl noch besser sein. Avira ist aber absolut top.

Auf keinen Fall MC Afee. Mag zwar gut schützen, du wirst aber mit Werbung nur so zugespamt.

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Bei Ebay Kleinanzeigen bitte immer persönlich Geschäfte gegen bares und Quittung abwickeln. Alles andere öffnet Betrügern Tür und Tor.

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Nicht wirklich. Denn so lange es Menschen gibt, muss man sich zwangsläufig ärgern. Denn ca. 8,5 von 10 Menschen sind durchschnittlich richtig dumm!

Also rauchen, trinken Alk, nehmen Drogen, eifern Religionen nach, sind Nazis, extreme Linke, brechen bewusst ( auch kleine ) Gesetze....

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Das sind Straftaten der Beleidigung nach § 185 StGB und, schlimmer noch, der Bedrohung nach § 241 StGB .

Die Straferwartung ist nicht vorhersehbar. Es kommt erst einmal darauf an, ob das Opfer Anzeigen stellt und wen dann der Richter oder vorher der Staatsanwalt mehr glaubt.

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Selbstverständlich nicht. Er darf ohne deine Erlaubnis nicht einmal in deine Wohnung.

Es gibt Gerichtsurteile die besagen, dass Vermieter grundsätzlich keine Wohnungsschlüssel für die Wohnungen ihrer Mieter in ihrem Besitz haben dürfen. Auch nicht für den Notfall. Du musst Abhilfe schaffen:


  • Erteile deinem Vermieter mündlich und schriftlich ein klares Hausverbot für deine Wohnung. Dieses ist sofort gültig. Auch in dem Fall, wenn es nur mündlich erfolgt. Zuwiderhandlungen sind nach § 123 StGB ( Hausfriedensbruch ) strafbar.


  • Fordere deinen Vermieter auf, dir alle zu deiner Wohnung gehörenden Schlüssel auszuhändigen und keine Schlüssel nachzumachen.


  • Auch wenn er dir die Schlüssel alle aushändigt, solltest du dein Schloss auswechseln. So teuer sind Schlösser nicht. Aber nicht jedes Schloss passt. Lass dich im Baumarkt dazu beraten oder - wenn du etwas mehr Geld über hast - lass dir das neue Schloss von einem Schlüsseldienst einbauen.


Achte darauf, dass das Schloss nicht aus der Tür raus ragt. Es soll eben zur Tür verlaufen oder wie nach innen rein geschoben aussehen. Aber nicht oder nur ganz leicht nach vorne raus schauen.


Ganz wichtig:  Das alte Schloss musst du aufbewahren und bei Ende des Mietverhältnis wieder einbauen. Dein Vermieter darf dir nicht verbieten, ein neues Schloss einzubauen. Das kannst du beliebig oft machen lassen. 
Ein Vermieter darf jedoch ca. aller 1,5 Jahre die Wohnung auf ihrem Zustand hin überprüfen. Dies muss er aber rechtzeitig ( mindestens 3 Tage vorher ) schriftlich ankündigen.
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Wieder zu bekommen? Wenn er sich im Recht wähnt, dann sollte er erst gar nicht zahlen. Überdies denke ich nicht, dass man sich auch mit Ausnahmegenehmigungen überall hinstellen kann, wie es einem passt.

Vielleicht sollte man einfach mal Herrn Google fragen. Peinlich.

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Das wird ein sogenannter F-Stecker sein. Siehe hier:  https://www.google.de/search?q=F+stecker&oq=F+stecker&aqs=chrome..69i57j0l5.2989j0j7&sourceid=chrome&es\_sm=93&ie=UTF-8

Um ihn raus zu drehen, musst du ihn entgegen des Uhrzeigersinns drehen. Also nach links mit deinen Fingern drehen. Um ihn wieder fest zu montieren, musst du ihn nach rechts ran drehen.

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8 Wochen ab Buchung. Wenn kein gültiges Lastschrift Mandat besteht, hat man 13 Monate Zeit.

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Bist du in den nächsten 2 Jahren unbedingt auf Saturn angewiesen? Auch mündliche Hausverbote zählen.

Du wirst es doch hinbekommen, einen Brief an den Geschäftsführer des betreffenden Saturn Markts zu verfassen und darin zu fragen, ob das Hausverbot bundesweit gilt.

Die Frage stellt sich nicht, ob man dich wieder erkennt. Du sollst den Markt nicht betreten, sonst machst du dich des Hausfriedensbruch nach § 123 StGB strafbar. Scheinst wenig aus der Sache gelernt zu haben.

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Auch bei einem P-Konto muss Guthaben sofort freigegeben werden. Es darf keine Verzögerung geben. Wenn du keine Pfändung hast, dann gelten erst recht keine Einschränkungen.

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Die Regularen deiner Bank sind unwichtig. Sofern du zwar ein P-Konto, aber keine Pfändung hast, muss dir jedwedes Guthaben auf Verlangen sofort ausgezahlt werden.

Ohne Pfändung darf es keine Einschränkungen geben. Es darf in deinem Fall kein Auskehrkonto geben, da du keine Pfändung auf deinem P-Konto hast. Das ist klar rechtswidrig und stellt eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB dar.

Du solltest dringend mit der Rechtsabteilung deiner Bank reden. Hilft das nichts, so gehst du mit deinem Personalausweis, deinem Girokonto Vertrag, deinem P-Konto Vertrag und aktuellen Kontoauszügen der letzten 6 Wochen zur Vollstreckungsabteilung deines Amtsgericht. ( auch Vollstreckungsgericht genannt )

Die dortigen Rechtspfleger helfen dir kostenlos, stehen rechtlich über deiner Bank und machen dieser ganz schnell Druck.

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