Ja, sie dürfen gerne bleiben

Ich mag Menschen, keine Nationalitäten. ;-)

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Bist du dir sicher diese NAV einsetzten zu wollen?

Klar, sie sieht super aus. Sie ärgert aber auch jeden Handy.- oder Pad-Benutzer.

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Ja habe ich.

Ich habe schon mehrere BU-Fälle bei der Nürnberger durchsetzen können.

Grundsätzlich habe ich bisher gute Erfahrungen mit diesem Haus gemacht. –Zumindest in der Erstprüfung-  In Schulnoten würde ich eine 2- vergeben. Was mich jedoch sehr an der Nürnberger stört, ist die Geschwindigkeit. Leider passiert die BU-Prüfung in aller Regel sehr langsam und man muss regelmäßig erinnern .

Mein Tipp:

- BITTE FÜLLE DIE UNTERLAGEN NICHT ALLEINE AUS!

- Sofern doch:  übernehme Beiblätter insbesondere bei der Tätigkeitsbeschreibung (= das Herzstück aller Fragen)

Viel Glück und gute Besserung :)   

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Haftungsfragen aus der Ferne zu beantworten, ist stets immens schwierig. Ein kleines Detail, welches vielleicht vergessen wurde zu erwähnen, kann sofort für einen komplett anderen Sachverhalt sorgen.

Doch nachdem was du bisher geschrieben hast, sieht es vermutlich gut aus für dich. Zwar kann ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer in Schadensfällen angreifen und zur Zahlung auffordern, jedoch muss dafür der Grad der Verschuldung (= wie schlimm war die Sache wirklich) ein gewisses Maß erreichen um die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, bzw. durchsetzen zu können.

 

Warte erstmal ab, ob überhaupt eine Forderung an dich gestellt wird. 

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Die Aussage deiner Hausratversicherung ist leider falsch.
-Sie ist in der Pflicht (zumindest sofern diese Kostenposition vereinbart wurde)-

Zwar kommt auch die Wohngebäudeversicherung für Hotelkosten auf, jedoch nur für Kosten die ihren Versicherungsnehmer (Vermieter) betreffen.

Du als Mieter, hast in dieser Situation genau 2 Möglichkeiten:

1) Miete entsprechend kürzen und mit dem eingesparten Geld die anfallenden Kosten decken.

2) Miete kürzen und die Kosten deiner Hausratversicherung melden. 

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Deiner Schilderung nach vermute ich, dass du auf ca. 25% sitzen bleibst. sorry

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Starte hier :

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wettbewerbspolitische-leitbilder-49210

Viel Spaß bei ausarbeiten . ;-) 

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Frage zu "Recruiting Agent"?

Hallo Leute, ich habe hier eine Frage, zu der ich euch eine kleine Vorgeschichte erzählen muss, sorry but bear with me:

Mich hat vor ein paar Wochen ein sympathisch wirkender Typ in einer Bar angesprochen. Wir haben uns gut verstanden, ein wenig über Arbeit und Privates geredet und dann Nummern ausgetauscht, um uns evtl. mal wieder zum Feiern zu treffen. Nach sporadischem Nachrichtenaustausch über einen Zeitraum von ein paar Wochen hat er mich gestern Abend angerufen, gesmalltalkt und mich dann gefragt, wie zufrieden ich mit meiner aktuellen beruflichen Situation bin. Er hat mir daraufhin angeboten, mich zu einer Art Informationsgespräch bei seiner Firma einzuladen. Er arbeitet als eine Art Versicherungsvertreter, irgendwie freiberuflich wenn ich mich recht erinnere. Er hat mir dann ziemlich viel Honig ums Maul geschmiert und meinte, seine Firma (die mir vom Namen her nichts gesagt hat) sucht gerade genau solche Leute wie mich, in Teilzeit wie hauptberuflich. Ich wäre wohl ideal für den Job, da ich mich gut ausdrücken könne usw. Da ich bereits eine Ausbildung mache, ließ ich mich dazu überreden, mich in seine Firma auf einen Kaffee einladen zu lassen um mir alles näher zu erläutern. Mein Hintergedanke ist dabei aber eher, herauszufinden wo der Haken ist um andere davor zu warnen.

Ich fand den Typen zwar schon sympathisch, aber von Anfang an etwas zwielichtig. Ein 10 Jahre älterer spricht einfach so einen 20-jährigen in einer Bar an und tauscht dann sofort Nummern aus. Ich dachte ja er wäre schwul - dann hätte ich ihm halt eine Abfuhr erteilt, was soll's. Mir kommt es jetzt ganz stark so vor als wäre genau das sein Job - ahnungslose Leute für eine unseriöse Firma ködern, die dann ausgebeutet werden. Ich bin mir sogar sicher, dass das von Anfang an seine Absicht war. Das Thema fiel nicht nebenbei beim Chatten oder bei einem Bier, sondern er hat mich gezielt angerufen, klang fast wie DiCaprio in Wolf of Wallstreet, der kleinen Kunden wertlose Aktien andreht.

Hier nun meine Frage(n):

Habt ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie seriös sind solche Leute/Firmen? Was gibt es hier zu beachten? Gibt es für solche Leute eine Bezeichnung, unter der ich im Internet näheres finden kann?

Ich danke euch schonmal fürs Durchlesen und freue mich auf eure Antworten!

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Du beschreibst ein Standard-Vorgehen.

Leider gibt es einige Vertriebe die so arbeiten. Ganz weit vorne findet man Läden wie:

- Deutsche Vermögensberatung (Aachen Münchener- / Generali- Versicherung) ,

- Swiss Life Select (Ergo)
- usw.

Das sind alles unseriöse Vertriebe die immer nur das besten für dich wollen. Lass bitte deine Finger davon uns lauf um dein Leben ;-)

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Zum Glück ist dir nur die Rückleute kaputt gegangen.

Du beschreibst nämlich einen Sonderfall ;-)

Sofern ich deine Frage richtig verstanden habe, hast du den Anhänger deines Freundes (Bekannten) an dein Fahrzeug angehangen.(  , richtig ?)

Aus Versicherer Sicht, ist dieser Vorgang dem „betrieb des Fahrzeuges“ zuzuordnen. Da Zugfahrzeug und Anhänger als „Gespann“ anzusehen sind, liegt ein Eigenschaden vor.

Heißt für dich: Nur wenn dein Fahrzeug eine Kasko-Versicherung hat, bekommst du Leistung.

Da Bruchschäden an  Rückleuchten zu der  Teilkaskoversicherung  gehören, wird diese auch für den Schaden aufkommen.

kurz und knapp:
Melde den Schaden DEINER Teilkaskoversicherung.   

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Nein, die Versicherung fällt nicht darunter.

Der Notarvertrag regelt bekanntermaßen verschiedene Punkte. Dabei ist stets zu unterscheiden, ob sich die „Vertrags-Pflichten“ aus dem Innen.- oder Außenverhältnis ergeben. 

Für Dinge wie: Steuern, Müll, etc. ist der Erwerber direkt verantwortlich (also, zum vereinbarten Zeitpunkt) -> Innenverhältnis.

Versicherungsverträge fallen hingegen ins Außenverhältnis. Somit greifen auch die „externen Spiel-Regeln“.

Wie andere bereits geschrieben haben, geht der Versicherungsvertrag mit Grundbucheintragung auf den Erwerber über. Erst dann kann der Erwerber wie von dir beschrieben die Kündigung aussprechen. 

(Besonderheit Versicherungsprämie)

Während der „Übertragungszeit“, haften beide Parteien gesamtschuldnerisch (§95 Abs.1 VVG) für die Zahlung der Versicherungsprämie. (= nicht Anteilig, sondern BEIDE voll)

Der Versicherung ist es völlig egal vom wem sie das Geld bekommt. Sie wird sich jedoch in der Regel an ihren bekannten Versicherungsnehmer wenden. (= der Veräußerer).

Der Veräußerer, hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, die „anteilige Prämie“ von dem Erwerber zurückzufordern.

Aus Fairnessgründen sollten sich jedoch die Parteien, die Ver.Prämie teilen ;)

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das hier steht in meinen Dateien die eingebunden werden.

<script type="text/javascript">
 
			function createRechner() {
				dio.api.Api.config.setOptions({
					global: {
						vermittler:"XXXXXXX"
http://www.XXXXXXXX.de/icons/30.gifttp://www.XXXXXXXX.de/icons/30.gif		
					spinhttp://www.XXXXXXXX.de/icons/30.gif/icons/30.gif/30.gif"
					}
				});
				new dio.api.Rechner("phv").inject("calculator-container");
			}
			var apiScript = document.createElement("script");
			if(apiScript.addEventListener) {
				apiScript.addEventListener("load",createRechner,false);
			} else {
				apiScript.onreadystatechange = function() {
					if (this.readyState == "loaded" || this.readyState =https://www.XXXXXXX.biz/js/api-1.1.jspt					}https://www.XXXXXXX.biz/js/api-1.1.jspti-1.1.jspt";
			apiScript.shttps://www.XXXXXXX.biz/js/api-1.1.js.js.js";
			document.getElementsByTagName("head")[0].appendChild(apiScript);
		</script>
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Sorry LEUTE !

Korrektur!

Ich habe meinen Vorgang falsch beschrieben.
Ich binde nicht mit Iframes ein, sondern nutze eine API-Schnittstelle.

Hierbei vermischen sich die CSS-Dateien. Bzw. werden globale Werte überschrieben.

Beispielsweise:

in meinem Script steht:

h1 {#fff}

Ausgegeben wird:

h1 {#f04}

= der Wert aus dem Script der Seite, die eingebunden wurde.  

Hoffentlich versteht ihr mich jetzt ? ;-) 

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Wieso ignoriert der Versicherer die Kündigung und bucht trotzdem weiter ab?

Hallo,

mein Privathaftpflichtversicherer (Gothaer) hat mir am 27.07.2018 in einem Schreiben eine Beitragsanpassung, d.h. eine Beitragserhöhung zum 04.09.2018, angekündigt. Auf der Rückseite des Schreibens wird mir ein 1-monatiges Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Von diesem Recht habe ich Gebraucht gemacht. Am 08.08.2018 habe ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d.h. zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung, per Fax mit Sendebeleg gekündigt. Ich habe um eine Bestätigung der Kündigung gebeten, jedoch keine erhalten. Der Versicherer ist natürlich nicht dazu verpflichtet, eine Kündigung zu bestätigen.

So habe ich am 18.08.2018 noch eine weitere Kündigung verschickt, dieses Mal schriftlich per Brief als Einwurfeinschreiben. Der Einlieferungsbeleg liegt mir vor. Das Schreiben ist fristgerecht am 20.08.2018 beim Versicherer angekommen. Auch dieses Mal habe ich keine Kündigungsbestätigung erhalten.

So habe ich am 24.08.2018 noch ein weiteres Kündigungsschreiben per Fax mit Sendebestätigung an die Gothaer verschickt.

Ich habe den Vertrag also mehrfach - nachweislich - zum nächstmöglichen Zeitpunkt frist- und formgerecht gekündigt. Somit war die Angelegenheit für mich abgehakt.

Nun sehe ich auf dem Bankkontoauszug, dass die Gothaer heute am 04.09.2018 den neuen angepassten Beitrag dennoch abgebucht hat. Ich habe sofort eine Rücklastschrift veranlasst.

Ich befürchte jedoch, dass bei mir nun Mahnungen und Drohungen des Versicherers eintreffen werden.

Ich möchte nicht beim Versicherer anrufen. Ich habe keine Lust, mich am Telefon für meine Kündigung zu rechtfertigen. Ich lege ausschließlich auf schriftlichen Kontakt wert. Persönlicher Kontakt am Telefon ist nicht erwünscht.

Wie gehe ich am besten vor, wenn demnächst Mahnungen eintreffen? Gibt es soetwas wie eine Schlichtungsstelle, an die ich mich wenden kann? Kann der Versicherer mir einen negativen Schufa-Eintrag reindrücken?

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Wohin hast du die Kündigung geschickt?

direkt an die Gothaer oder nur an eine deren Versicherungsagenturen? 

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Kann man mit 19 schon Frührentner sein wenn ich als Aushilfe einen schweren Arbeitsunfall erleide und diesen überlebe?

Folgendes: Ich bin 19 Jahre alt und arbeite zur Zeit als Aushilfe in einem Logistiklager. Gestern wäre es beinhalte zu einer Katastrophe gekommen. Als ich die Ware in die Wannen packte, drückte ein andere neue Aushilfe von der anderen Seite (aus versehen) eine 200kg Palette runter, da er mit den Gabeln der Ziehameise nicht richtig unter die erste Palette kam aber trotzdem Gas gab um drunter zu kommen. Ich war ganz 20-30cm neben dieser Palette und sah es auch nicht kommen da ich mit den unteren Wannen beschäftigt war und habe nur noch wahrgenommen gehabt als diese mit bestimmt 5000 Dezibel runterfiel und den vorderen Balken des Haltegerüsts mit runterzog also sodass es vorüber runter fiel. Um weniger als 30cm hat die mich verfehlt als ich da mit dem packen beschäftigt war. Ich wurde danach 4 Stunden früher freigestellt, weil ich mega unter Schock stand. Dann meinte einer der ältern dort aus Spaß: „Noch keine Woche im Leben gearbeitet und fast Frührentner geworden, vorausgesetzt du hättest das überlebt“ ich fand das ein wenig geschmacklos aber iwie hat er mich trotzdem diese Frage in mir stellen lassen. Was wäre passiert, wenn ich das überlebt hätte aber schwerst verletzt? (Querschnittslähmung, oder andere schwerste Verletzungen) Kriege ich mir 19 dann tatsächlich schon eine Frührente oder nicht? Weil ich hab ja noch absolut nix eingezahlt? Danke für eure Antworten.

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Ja ! Azubis genießen ab dem 1. Arbeitstag -fast- den vollen Schutz der Erwerbsminderungsrente.

Während des 1. „Azubijahres“ ist der Azubi gegen Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle versichert. Ab dem 2. Jahr, genießt er (du) den vollen Schutz (= Egal was zur „Frührente“ führt).

Unabhängig hiervon, solltest du dich mit dem Thema:

Berufsunfähigkeit beschäftigen.

Ich hoffe, du wirst diesen Schock schnell verarbeiten und Wünsche dir eine spannende Ausbildungszeit.

Viel Glück :)  

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Hallo  ImmelmitP,

aus der Ferne kann man deine Frage nicht beantworten. Ob du noch, wieder oder überhaupt seit deinem Auszug Versicherungsschutz genossen hast, kann erst beantwortet werden, nachdem du verschiedene Rückfragen beantwortet hast und der Vertrag deiner Eltern überprüft wurde.

Jede andere Antwort wäre fahrlässig. Sorry!  

Mein Tipp:
Spreche mit eurem Versicherungsmakler über deine Frage.
Der sollte euren Vertrag am besten kennen und dir die richtige Antwort geben.

gutes gelingen in deiner Ausbildung :)

Viel Glück,

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Kommt auf deinen Vertrag an.

In der Regel sollte die Antwort: NEIN auf deine Frage heißen. Wie schon bereits geschrieben wurde, muss min. Windstärke 8 vorliegen damit man von einem Sturmschaden ausgehen kann.

ABER….

Es gibt auch Tarife, die verzichten auf die Windstärkenregelung. Sofern du solch einen Vertrag besitzt, sollte die Versicherung leisten.

Es hilft nur ein Blick in deinen Vertrag.

Viel Glück :)   

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Die Genehmigung des Kredits, darf nicht in Abhängigkeit mit der RSV gestellt werden.

Was jedoch oft in der Praxis vorkommt, sind „Sonderangebote“ die man bekommt, wenn man beide Verträge abschließt.

So vergeben Banken oft niedrigere Zinssätze bei Abschluss einer RSV.

Mein Tipp:
Verzichte auf eine –meinst sinnlose und überteuere- RSV und schließe lieber für ein paar Euro eine Risikolebensversicherung ab. Meist sparst du über diesen Weg richtig Geld.

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Dies kann verschiedene Hintergründe haben.

Bei vielen Verträge ist eine Mehrfachversicherung verboten. Manchmal gibt es Maximalgrenzen die nicht überschritten werden dürfen und hin und wieder auch zum Schutz vor Versicherungsbetrug. 

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