Ich mag Menschen, keine Nationalitäten. ;-)
schau die mal diesen Kanal an. Der Kerl erklärt vieles richtig gut.
https://www.youtube.com/user/TheDeepForces
Bist du dir sicher diese NAV einsetzten zu wollen?
Klar, sie sieht super aus. Sie ärgert aber auch jeden Handy.- oder Pad-Benutzer.
Ja habe ich.
Ich habe schon mehrere BU-Fälle bei der Nürnberger durchsetzen können.
Grundsätzlich habe ich bisher gute Erfahrungen mit diesem Haus gemacht. –Zumindest in der Erstprüfung- In Schulnoten würde ich eine 2- vergeben. Was mich jedoch sehr an der Nürnberger stört, ist die Geschwindigkeit. Leider passiert die BU-Prüfung in aller Regel sehr langsam und man muss regelmäßig erinnern .
Mein Tipp:
- BITTE FÜLLE DIE UNTERLAGEN NICHT ALLEINE AUS!
- Sofern doch: übernehme Beiblätter insbesondere bei der Tätigkeitsbeschreibung (= das Herzstück aller Fragen)
Viel Glück und gute Besserung :)
Haftungsfragen aus der Ferne zu beantworten, ist stets immens schwierig. Ein kleines Detail, welches vielleicht vergessen wurde zu erwähnen, kann sofort für einen komplett anderen Sachverhalt sorgen.
Doch nachdem was du bisher geschrieben hast, sieht es vermutlich gut aus für dich. Zwar kann ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer in Schadensfällen angreifen und zur Zahlung auffordern, jedoch muss dafür der Grad der Verschuldung (= wie schlimm war die Sache wirklich) ein gewisses Maß erreichen um die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, bzw. durchsetzen zu können.
Warte erstmal ab, ob überhaupt eine Forderung an dich gestellt wird.
Die Aussage deiner Hausratversicherung ist leider falsch.
-Sie ist in der Pflicht (zumindest sofern diese Kostenposition vereinbart wurde)-
Zwar kommt auch die Wohngebäudeversicherung für Hotelkosten auf, jedoch nur für Kosten die ihren Versicherungsnehmer (Vermieter) betreffen.
Du als Mieter, hast in dieser Situation genau 2 Möglichkeiten:
1) Miete entsprechend kürzen und mit dem eingesparten Geld die anfallenden Kosten decken.
2) Miete kürzen und die Kosten deiner Hausratversicherung melden.
Deiner Schilderung nach vermute ich, dass du auf ca. 25% sitzen bleibst. sorry
Starte hier :
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wettbewerbspolitische-leitbilder-49210
Viel Spaß bei ausarbeiten . ;-)
zu viel ;-)
Du beschreibst ein Standard-Vorgehen.
Leider gibt es einige Vertriebe die so arbeiten. Ganz weit vorne findet man Läden wie:
- Deutsche Vermögensberatung (Aachen Münchener- / Generali- Versicherung) ,
- Swiss Life Select (Ergo)
- usw.
Das sind alles unseriöse Vertriebe die immer nur das besten für dich wollen. Lass bitte deine Finger davon uns lauf um dein Leben ;-)
Zum Glück ist dir nur die Rückleute kaputt gegangen.
Du beschreibst nämlich einen Sonderfall ;-)
Sofern ich deine Frage richtig verstanden habe, hast du den Anhänger deines Freundes (Bekannten) an dein Fahrzeug angehangen.( , richtig ?)
Aus Versicherer Sicht, ist dieser Vorgang dem „betrieb des Fahrzeuges“ zuzuordnen. Da Zugfahrzeug und Anhänger als „Gespann“ anzusehen sind, liegt ein Eigenschaden vor.
Heißt für dich: Nur wenn dein Fahrzeug eine Kasko-Versicherung hat, bekommst du Leistung.
Da Bruchschäden an Rückleuchten zu der Teilkaskoversicherung gehören, wird diese auch für den Schaden aufkommen.
kurz und knapp:
Melde den Schaden DEINER Teilkaskoversicherung.
Nein, die Versicherung fällt nicht darunter.
Der Notarvertrag regelt bekanntermaßen verschiedene Punkte. Dabei ist stets zu unterscheiden, ob sich die „Vertrags-Pflichten“ aus dem Innen.- oder Außenverhältnis ergeben.
Für Dinge wie: Steuern, Müll, etc. ist der Erwerber direkt verantwortlich (also, zum vereinbarten Zeitpunkt) -> Innenverhältnis.
Versicherungsverträge fallen hingegen ins Außenverhältnis. Somit greifen auch die „externen Spiel-Regeln“.
Wie andere bereits geschrieben haben, geht der Versicherungsvertrag mit Grundbucheintragung auf den Erwerber über. Erst dann kann der Erwerber wie von dir beschrieben die Kündigung aussprechen.
(Besonderheit Versicherungsprämie)
Während der „Übertragungszeit“, haften beide Parteien gesamtschuldnerisch (§95 Abs.1 VVG) für die Zahlung der Versicherungsprämie. (= nicht Anteilig, sondern BEIDE voll)
Der Versicherung ist es völlig egal vom wem sie das Geld bekommt. Sie wird sich jedoch in der Regel an ihren bekannten Versicherungsnehmer wenden. (= der Veräußerer).
Der Veräußerer, hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, die „anteilige Prämie“ von dem Erwerber zurückzufordern.
Aus Fairnessgründen sollten sich jedoch die Parteien, die Ver.Prämie teilen ;)
das hier steht in meinen Dateien die eingebunden werden.
<script type="text/javascript">
function createRechner() {
dio.api.Api.config.setOptions({
global: {
vermittler:"XXXXXXX"
http://www.XXXXXXXX.de/icons/30.gifttp://www.XXXXXXXX.de/icons/30.gif
spinhttp://www.XXXXXXXX.de/icons/30.gif/icons/30.gif/30.gif"
}
});
new dio.api.Rechner("phv").inject("calculator-container");
}
var apiScript = document.createElement("script");
if(apiScript.addEventListener) {
apiScript.addEventListener("load",createRechner,false);
} else {
apiScript.onreadystatechange = function() {
if (this.readyState == "loaded" || this.readyState =https://www.XXXXXXX.biz/js/api-1.1.jspt }https://www.XXXXXXX.biz/js/api-1.1.jspti-1.1.jspt";
apiScript.shttps://www.XXXXXXX.biz/js/api-1.1.js.js.js";
document.getElementsByTagName("head")[0].appendChild(apiScript);
</script>
Sorry LEUTE !
Korrektur!
Ich habe meinen Vorgang falsch beschrieben.
Ich binde nicht mit Iframes ein, sondern nutze eine API-Schnittstelle.
Hierbei vermischen sich die CSS-Dateien. Bzw. werden globale Werte überschrieben.
Beispielsweise:
in meinem Script steht:
h1 {#fff}
Ausgegeben wird:
h1 {#f04}
= der Wert aus dem Script der Seite, die eingebunden wurde.
Hoffentlich versteht ihr mich jetzt ? ;-)
Wohin hast du die Kündigung geschickt?
direkt an die Gothaer oder nur an eine deren Versicherungsagenturen?
Ja ! Azubis genießen ab dem 1. Arbeitstag -fast- den vollen Schutz der Erwerbsminderungsrente.
Während des 1. „Azubijahres“ ist der Azubi gegen Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle versichert. Ab dem 2. Jahr, genießt er (du) den vollen Schutz (= Egal was zur „Frührente“ führt).
Unabhängig hiervon, solltest du dich mit dem Thema:
Berufsunfähigkeit beschäftigen.
Ich hoffe, du wirst diesen Schock schnell verarbeiten und Wünsche dir eine spannende Ausbildungszeit.
Viel Glück :)
Hallo ImmelmitP,
aus der Ferne kann man deine Frage nicht beantworten. Ob du noch, wieder oder überhaupt seit deinem Auszug Versicherungsschutz genossen hast, kann erst beantwortet werden, nachdem du verschiedene Rückfragen beantwortet hast und der Vertrag deiner Eltern überprüft wurde.
Jede andere Antwort wäre fahrlässig. Sorry!
Mein Tipp:
Spreche mit eurem Versicherungsmakler über deine Frage.
Der sollte euren Vertrag am besten kennen und dir die richtige Antwort geben.
gutes gelingen in deiner Ausbildung :)
Viel Glück,
Kommt auf deinen Vertrag an.
In der Regel sollte die Antwort: NEIN auf deine Frage heißen. Wie schon bereits geschrieben wurde, muss min. Windstärke 8 vorliegen damit man von einem Sturmschaden ausgehen kann.
ABER….
Es gibt auch Tarife, die verzichten auf die Windstärkenregelung. Sofern du solch einen Vertrag besitzt, sollte die Versicherung leisten.
Es hilft nur ein Blick in deinen Vertrag.
Viel Glück :)
Die Genehmigung des Kredits, darf nicht in Abhängigkeit mit der RSV gestellt werden.
Was jedoch oft in der Praxis vorkommt, sind „Sonderangebote“ die man bekommt, wenn man beide Verträge abschließt.
So vergeben Banken oft niedrigere Zinssätze bei Abschluss einer RSV.
Mein Tipp:
Verzichte auf eine –meinst sinnlose und überteuere- RSV und schließe lieber für ein paar Euro eine Risikolebensversicherung ab. Meist sparst du über diesen Weg richtig Geld.
Dies kann verschiedene Hintergründe haben.
Bei vielen Verträge ist eine Mehrfachversicherung verboten. Manchmal gibt es Maximalgrenzen die nicht überschritten werden dürfen und hin und wieder auch zum Schutz vor Versicherungsbetrug.