Mit einer Anzeige macht man den Ermittlungsbehörden eine mögliche Straftat bekannt. Eine Gegenanzeige bringt da nichts, weil die Tat schon bekannt ist. Eine Gegenanzeige macht nur Arbeit und Du sammelst dort keine Punkte.
Im Anhörungsbogen der Polizei kannst Du Deine Darstellung reinschreiben oder aber besser nur kurz, dass Du keine Straftat begangen hast und keine begehen wolltest. Mehr nicht und auch keine Papiere mit einreichen; in dem Stadium liest das keiner.
Erst wenn Du von der Staatsanwaltschaft angehört wirst (da musst Du hingehen, sonst wirst Du von der Polizei abgeholt), kannst Du Kopien davon vorlegen. Aber zu diesem Zeitpunkt ist ein Rechtsanwalt dringend nötig und der berät Dich besser, als Du es hier bei GF kriegen kannst.