Nach der Grundgesetzänderung darf niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Leider läßt sich das nicht einklagen.
Baugesetze sind Ländersache und leider liegt es da bei den meisten Ländern im argen mit der Umsetzung. Insofern wäre es schon mal hilfreich, wenn Du schreiben würdest, in welchem Bundesland Du bist.
Fakt ist, dass öffentliche Gebäude barrierefrei zu bauen sind, also Behörden, Schulen etc, für andere Gebäude gilt das (noch) nicht.
In Deinem speziellen Fall fehlen einfach Angaben. Wenn das Cafe im dritten Stock ist ohne Aufzug dann macht ein rollstuhlgerechtes Klo keinen Sinn. Warum hast Du nicht konkret auf dem Bauamt nachgefragt, die Bestimmungen genau gelesen? Da steht die Antwort auf Deine Frage drin!
Bisher ist es immer so gewesen, dass private Gebäude - und darum handelt es sich, denn der Eigentümer hat das Hausrecht - leider nicht barrierefrei sein müssen.
Somit kann Dir abschließend nur das zuständige Bauamt Auflagen erteilen mit gesetzlicher Grundlage, alles andere ist fischen im trüben.
Grundsätzlich solltest Du aber dies mal als Aufgabe annehmen und nicht als Maßregelung. Ohne entsprechenden Brandschutz, Fluchtregelung oder Stellplätze kann man auch kein Cafe aufmachen. Die Barrierefreiheit sollte schon längst auch dazu gehören.