Darf sich ein (Oberstufen-)Lehrer von seinen Schülern duzen lassen, bzw seinen Vornamen anbieten?
Ich kenne einen Lehrer, der sich seinen Schülern in der Oberstufe generell mit Vornamen vorstellt und ihnen das Du anbietet. Darf er das, laut Schulordnung? Gibt es da irgendwelche festgesteckten Grenzen, was ein Lehrer seinen Schülern gegenüber darf?
Ich fände das von einem Lehrer meiner Tochter absolut nicht in Ordnung - eine klare Distanz sollte doch, gerade heranwachsenden Schülern gegenüber, auch in der Form erhalten bleiben - auch als gewisser Schutz den Schülern gegenüber.
Können Eltern (sofern Schüler noch unter 18) vom Lehrer das Gesiezt werden und Nachnamen mit Recht verlangen?