Edfider schreibt, dass Eine zwei Kalendertage überlappende Arbeitsschicht, als ein Arbeitstag gilt. Das war Früher so. Heute zählt man jeden Kalendertag. Landesarbeitsgericht München Urteil vom 15.01.2014 11 Sa 659/13: Arbeitstag ist jeder Tag, an dem gearbeitet wird. Eine Schicht, die sich über zwei Kalendertage erstreckt, führt zu zwei Arbeitstagen.
Bundesurlaubsgesetz §3(2)
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
MTV der Metallindustrie:
"Sonn- und Feiertagsarbeit
Sonn- und Feiertagsarbeit ist jede an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit zwischen 0 und 24 Uhr geleistete Arbeit. Beginn und Ende der 24stündigen Zeitspanne kann durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abweichend festgelegt werden."
Der Arbeitgeber und der BR können die Sonn- und Feiertagsarbeit abweichend auch auf die 24stündige Zeitspanne von Donnerstag 14Uhr bis Freitag 14Uhr festlegen.
Diese Regelung ist völlig unklar. Und die Schichtarbeiter werden schon wieder vera...scht!
Um deine Frage korrekt zu beantworten, muss man auf die geschichtliche Entwicklung schauen.1889 wurde auf dem 2. Internationalen Arbeiterkongress folgende Forderung aufgestellt: Die Arbeiter sollen 8 Stunden arbeiten, 8 Stunden Freizeit haben und 8 Stunden Schlaf haben.
Beispiel: Ein Arbeiter beginnt um 6Uhr seine Arbeit und beendet sie um 14Uhr(8Stunden Arbeit); 14Uhr beginnt die Freizeit, und endet um 22Uhr(8Stunden Freizeit); die Schlafenszeit beginnt um 22Uhr und endet um 6Uhr am Folgetag(8Stunden Schlaf); Die erneute Arbeitsaufnahme beginnt dann wieder um 6Uhr.
Im ArbzG §3 wird das mit der werktäglichen Arbeitszeit von 8Stunden beschrieben. Ein Arbeiter darf nur 8 Stunden werktäglich (also innerhalb eines 24Stundenzeitraumes vom Arbeitsbeginn des einen Tages bis zum nächsten Arbeitsbeginn des Folgetages) arbeiten. (der 24stündige Zeitraum wird als „individueller Werktag“ bezeichnet)
Wer also nur 8 Stunden werktäglich arbeitet, dem bleiben noch werktäglich 16Stunden Gesamt-Ruhezeit übrig. ( die werktägliche Gesamtruhezeit von 16 Stunden ist die Summe aus 8Stunden Freizeit und 8Stunden Schlaf)
Um die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten, kann die werktägliche Gesamt-Ruhezeit von 16Stunden auf mehrere einzelne Ruhezeiten aufgeteilt werden.
Eine Teilung von 4Stunden und 12Stunden ist möglich. 4Stunden Arbeit/4Stunden Ruhezeit/4Stunden Arbeit/12Stunden Ruhezeit(16Stunden Gesamt-Ruhezeit)
Eine Teilung von 6Stunden und 10Stunden ist nicht möglich. 4Stunden Arbeit/6Stunden Ruhezeit/4Stunden Arbeit/10Stunden Ruhezeit(16Stunden Gesamt-Ruhezeit) Der Arbeiter hat nach der Beendigung der täglichen Arbeitszeit nur eine Ruhezeit von 10Stunden. Nach ArbzG §5(1) muss er aber eine ununterbrochene Ruhezeit von mind. 11Stunden haben.
ArbzG §5(1)Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Der individuelle Werktag deines Mannes beginnt um 23Uhr. In den nächsten 24 Stunden darf er nur 8 Stunden arbeiten, und muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mind. 11Stunden haben. Bis zum Folgetag der selben Uhrzeit(23Uhr) arbeitet dein Mann (von 23Uhr bis 7Uhr)8Stunden und (von 17:30Uhr bis 23Uhr) 5,5Stunden. In Summe ergibt das 13,5Stunden. Mit den Worten des Arbeitszeitgesetzes §3 arbeitet er 13,5 Stunden werktäglich.
Ob das nun erlaubt ist, hängt von den vielen Sonder-Regelungen ab.(die werktägliche Arbeitszeit kann auch auf 10Stunden verlängert werden, oder die ununterbrochene Ruhezeit kann tariflich auch auf 9Stunden gekürzt werden)
Mick