Also: Zunächst einmal ist es wichtig bei einem Gabelstapler die Gabeln zu prüfen! Hierzu stellt man sich vor das Fahrzeug und zählt folgendermaßen: "Eins, Zwei". Zählt man bis drei oder gar vier sollte man seinen Rausch ausschlafen. Da Gabelstapler grundsätzlich durch  rasches Ablegen der Last oder durch das Heranfahren dahin bremsen, ist eine Kontrolle der Bremsanlage nicht notwendig. Was das Thema Hydraulik betrifft sollte ein verantwortungsvoller Gabelstaplerfahrer nach dem Platzen eines Hydraulikschlauches seinem Nachfolger in der Schicht auf dem Arbeitsgerät einen Hinweis darauf geben damit dieser effektiv mit den restlichen funktionstüchtigen Hydraulikschläuchen weiterarbeiten kann. Was das anschnallen betrifft: Ich  rate davon ab, da man nur so eine Chance hat auf so einem Ding zu überleben und rechtzeitig abzuspringen.Die Reihenfolge der Kontrollen ist einfach: Anmachen, arbeiten, ausschalten. Wenn was nicht funktioniert merkt man es ja eh.

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    Zunächst einmal hat hat der Zeitpunkt der Anmeldung bei der Fahrschule keine große Relevanz, denn wichtiger ist wann die zuständige Prüforganisation (TÜV, DEKRA) sich bei dir meldet. Die Prüforganisation meldet sich erst bei dir wenn sie von der zuständigen Führerscheinstelle einen Prüfauftrag erhält, was einige Wochen dauern kann. Damit die Führerscheinstelle diesen Prüfauftrag erteilt müssen aber alle nötigen Unterlagen von dir eingreicht worden sein.
    Falls du also noch keinerlei Unterlagen bei der Führerscheinstelle eingereicht hast musst du deinen Vertrag mit der Fahrschule nachlesen ob dieser befristet ist oder ob sonstige Klauseln darin stehen. Wenn nicht, dann ist alles ok.
    Falls du jedoch im November 2015 Nachricht von der Prüfstelle erhalten hast , also z.B. eine Zahlungsaufforderung für die Prüfungen - was bedeutet das du auch alle Unterlagen abgegeben hast bei der Führerscheinstelle da sich ja sonst diese nicht bei dir gemeldet hätten, dann läuft eine Frist  die ein Jahr ist bevor dein Fahrerlaubnisantrag seine Gültigkeit verliert. Bedeutet: Wenn diese Frist erlischt musst du erneut einen Antrag stellen auf Fahrerlaubnis. Innerhalb dieses Jahres musst du die theoretische Prüfung absolvieren und wenn du diese geschafft hast innerhalb eines Jahres nach bestehen der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung. Versäumst du es innerhalb eines Jahres nach der theoretischen Prüfung die praktische zu machen geht alles wieder von vorne los: Antrag auf Fahrerlaubnis ....     hoffe gehlofen zu haben
     
     
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Hallo allerseits! Nun, ich würde gerne auch meinen Senf dazu geben da ich neben meiner Eigenschaft als KFZ- Meister auch Fahrlehrer bin und vielleicht ein wenig dazu beitragen könnte diese Frage mit einer Antwort zu beglücken.Grundsätzlich sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten, wobei es z.B. bestimmte Dinge zu beachten gibt wann und auf welchen Straßen diese zu absolvieren sind was Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrten) betrifft oder z.B ob es Doppelstunden sein müssen (Autobahnfahrten). Diese 12 Sonderfahrten sind verpflichtend und ohne diese kann keine praktische Prüfung stattfinden da diese durch Unterschrift vom Fahrschüler und Unterschrift durch den Fahrschulinhaber dem Führerscheinprüfer vor Beginn der Prüfung vorgelegt werden müssen. Die gerne gestellte Frage wenn man sich für den Führerschein anmeldet: "Wieviele Fahrstunden brauche ich?" ist nachvollziehbar denn in der heutigen Zeit rechnet der Mensch grundsätzlich damit das alles berechenbar ist: Leider rechnet der Mensch der sich anmeldet in diesem Falle nicht mit sich selbst denn nur der Fahrschüler selbst und seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten bedingen die Anzahl der Übungsstunden. Die Übungsstunden sind alle Ausbildungsstunden in der Fahrausbildung die nichts mit den Sonderfahrten zu tun haben (Sonderfahrten: 12 x 45 Minuten). Die Sonderfahrten setzen sich aus 5  Überlandfahrten (Landstrasse),  4 Autobahnfahrten, und 3 Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrten oder Fahrt bei schlechter Sicht) zusammen. Selbst wenn jemand vor der ersten Fahrstunde  fleissig auf dem Übungsplatz geübt hat mit Freunden oder Verwandten, so kann kein Verkehrsübungsplatz in diesem Lande einen auf eine Autobahnfahrt, Landstrassenfahrt oder Fahrt bei Nacht vorbereiten - bedeutet alleine die Vorbereitung hierfür benötigt einige Übungsstunden. Da jedes Auto seine Besonderheiten hat, andere Bedienelemete , Unterschiede bezüglich der Kupplungsbedienung und vieles mehr - all dies lässt es als Utopie erscheinen nach 12 Sonderfahrten die Prüfung bestehen zu können da man sich ja zunächst einmal an das Fahrschulfahrzeug gewöhnen muss.

Wieviele Übungsstunden benötigt man nun? Grundsätzlich würde ich sagen das die Zahl der Übungsstunden erreicht ist wenn man sich wohl fühlt und Spaß hat hinter dem Lenkrad. Der Fahrlehrer sollte angeben ob die Prüfungsreife erreicht ist, damit zugleich eine angemessen sichere Fahrweise im Straßenverkehr, und Prüfungssimulationen fahren als Vorbereitung zur Prüfung und aus die Maus.

Wer aber das Gefühl hat, das der Fahrlehrer irgendwie versucht alles hinaus zu zögern, der sollte sich zunächst an den Fahrschulinhaber (Chef) wenden - denn in dem harten Konkurrenzkampf der Fahrschulen heutzutage kann ein Fahrschulinhaber sich einen schlechten Ruf nicht leisten und wird mit dem Fahrlehrer mal ein Wörtchen reden. Eventuell teilt er dem Fahrschüler einen anderen Fahrleher zu - denn wo Menschen zusammenarbeiten muss auch die Chemie in gewisser Weise stimmen.  Hilft dieses auch nicht dann wendet man sich an das Strassenverkehrsamt der Region. Dieses überwacht die Fahrschulen und wird bei Anhäufung von Beschwerden aktiv.

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Deine Frage , mein lieber Freund, scheint zunächst auf erstem Blick für einen geschäfttüchtigen Betrachter eine Marktlücke- auf dem zweiten Blick jedoch verscheibt sich das alles eher in das Segment der Luxusfahrzeuge bzw. höherpreisigen Sportwagen- da der Aufwand für Überführung auf z.B. eigener Achse (also mit Fahrer) mit anschließender Abwicklung des Verwaltungsaufwandes vor Ort (Fzg. muss angemeldet werden bei deinem Straßenverkehrsamt/ Vollmachten müssen erteilt werden etc.) durchaus eine Summe im Bereich von 3 bis 4000 Euronen ergeben können.

Wenn du bereit bist sowas zu bezahlen und du Freunde hast die auch so ausgefallene Wünsche haben gründe ich eine Firma!^^

Leider leider.. kenne ich keine Firma die solch ein allumfassendes Angebot für dich parat hätte- denn solche Abmachungen sind meistens Einzelaufträge deren Konditionen von Fall zu Fall betrachtet und verhandelt werden.

Ich hoffe auf eine Lösung, MfG Michaelion

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Grundsätzlich, egal ob mit oder ohne TÜV: Das eigene verkaufte Fahrzeug sollte UNBEDINGT abgemeldet sein! Das wäre so als wenn du deinem/deiner Partner/in alle Klamotten ausziehst, sie/ihn nackt in Köln zu Karneval auf die Straße schickst und für die entstandenen Kinder (in diesem Falle Unfälle etc) Salamibrote schmieren darfst!

Der Käufer sollte sich schon selbst Gedanken machen können wie er das Objekt seiner Begierde zum Stellplatz seiner Wünsche verschafft :-)

MfG Michaelion

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Vielen lieben Dank für eure zahlreichen Antworten, der linkverweis von einigen von euch zu helberg war hilfreich und ich habe nun dort kontakt aufgenommen! Danke nochmal!

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Hallo TricX!

Soweit ich mich erinnern kann muss der Abstand der Blinker hinten größer oder aber gleich (also genau 240mm) sein. Die niedrigste Höhe zur Fahrbahn ist 350mm. Für diese Angaben gebe ich keine Gewähr, da meine Informationen schon wein wenig älter sind und mein Gehirn in zunehmender Weise Fehler fabriziert ^^

Ob die Blinker in einer Höhe zum Rücklicht montiert sein müssen weis ich leider nicht (mehr).

lg Michaelion

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Es ist durchaus unrichtig das Feuerzeuge für den eigenen Gebrauch in Flugzeugen verboten ist! Allerdings beschränkt sich dies auf 1 Feuerzeug, wer 50 am Körper trägt könnte auffallen. Allerdings machen hier die einzelnen Himmelfahrtkommandos eigene Vorschriften, meine Aussage bezieht sich z.B. auf die Lufthansa. Bei einem "Zippo" Feuerzeug mit Benzinfüllung jedoch machen auch die ein wenig Theater^^

MfG Michaelion

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Bei Flugzeugen ist das ziemlich schwierig! Die Flugzeuge ist Mehrzahl, wohingegen die Flugzeugin Einzahl ist und in der Mehrzahl als die Flugzeuginninen augesprochen werden sollte. Der Flugzeuge hingegen, z.B als Zeuge einer Straftat in einem Luftverkehrsmittel, wird in der Mehrzahl als die Flugzeugen geschrieben- wohingegen das sächliche Objekt, also das Flugzeug, eine vermenschlichung in dieser Form nicht erreicht. Es gibt auch eine auseinander geschriebene Form des Flugzeuges, das sogenannte "Flug zeug´", das sich dem zwischenmenschlichen Akt der aeronautischen Fortpflanzung widmet:".. und so kam es das ich mit ihr das Kind im Flug zeug!"

Mit der Hoffnung, das diese Antwort nicht zu ernst gelesen wird verbleibe ich..

euer Michaelion *g*

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Nun ja, es gibt viele Antworten hier die dem Fragensteller jedoch am Ende doch wenig hilfreich sind da ihm der Wagen ja doch gefällt ;-) Wenn man wirklich niemanden in der Verwandtschaft kennt der sich sehr gut mit KFZ Technik auskennt (damit sind nicht diejenigen gemeint die nasebohrend vorm Motorraum stehen, den Ölpeilstab herausziehen und sagen: Öl ist gut! 1,2,3... ach da...4.. alle Zylinder da!), dann sollte man wirklich in Betracht ziehen einen Fachmann zu Rate zu ziehen der sich das aber auch bezahlen lässt- das kostet zunächst Geld aber kann einen Fehlkauf vermeiden helfen der einem am Ende ein Loch in die Brieftasche frisst und Zwiebelwassersucht entstehen lässt. Die Leute die beim ADAC sind (oder nicht, dann ist es etwas teurer) können dort so einen "Gebrauchten" durchchecken lassen gegen Bargeld - das ist keine 100% Geschichte aber besser als ein Nasenbohrer. Ausserdem gibt es die Möglichkeit einen FREIEN KFZ- Sachverständigen für KFZ Schäden und Bewertung aufzusuchen der einen bei der Besichtigung des Fahrzeuges begleitet - es kann durchaus vorkommen das ein Gebrauchtwagenverkäufer ein Fahrzeug, das beim ersten mal -als man alleine da war- als TipTop bezeichnet wurde, plötzlich vom Kauf abrät und Sie und ihre sachverständige Begleitung entweder hochgradig des Platzes verweist oder aber auf ein Fahrzeug hinweist auf seinem Hof von dem er weiss das alles in Ordnung ist ;-)

Die Hauptuntersuchung alleine ist kein Hinweis dafür das das Fahrzeug in einem technisch tadellosen Zustand ist - grob gesagt sagt es nur aus, dass im Moment der Überprüfung durch den Prüfer (AAP/AAPmT) alle Bedingungen für die Erteilung der Plakette erfüllt worden sind. Ob die Kurbelwelle einen Lagerschaden hat oder der Gangwechsel von 3 zu 4 klappt ist dem Prüfer ziemlich schnuppe. Wer sich darüber beschwert sollte darüber nachdenken, das eine umfangreichere Hauptuntersuchung, die auch solche Mängel erkennt, wahrscheinlich 400 Euronen aufwärts kosten würde *g*

mfg Michaelion

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Es gibt diverse Möglichkeiten den Kilometerstand laut Tachoanzeige auf seine *Glaubwürdigkeit* zu überprüfen. Eine Methode, die die billigste ist, ist es Verschleisserscheinungen im Innenraum (also reinsetzen und schauen ^^) zu betrachten. Wenn z.B. auf dem Tacho steht 115.000 km das Lenkrad aber aussieht als wenn ein tasmanischer Tausendfüßler mit Spikeschuhen einen Marathon darauf absolviert hat - vorsicht! Oder aber die Manschette des Gangwahlhebels (Schaltknüppel, das Leder-/ Kunststoffdingens da drum herum ^^): Sieht es aus wie ein Schuhputztuch von Al Bundy? (Deutet auf viele Schaltvorgänge, also eventuell viele gefahrene Kilometer). Wie sehen die Gummis der Pedale aus? Sind sie völlig verschlissen-oder gar ganz durch und man sieht das blanke Metall? Jemand der ein Fahrzeug sagen wir mal 90.000 km gefahren hat muss da schon Sandpapier unter die Sohlen kleben um das so hinzubekommen. Da gibt es natürlich noch mehr - einfach selbst mal nachdenken: Was wird oft benutzt und entspricht es etwa der Kilometerlaufleistung. Aber vorsicht! Flammneue Pedalgummis oder ein quitschfideler Faltenbalg am Gangwahlhebel mit Neuwagengeruch etc. sollten einen auch stutzig machen! Und wo man schon mal im Innenraum ist schaut man sich das tadellos geführte Serviceheft an: Ist der Stempel des Neuwagenverkäufers drin (Geburtsurkunde ^^ )? Serviceintervalle mit Firmenstempel und KM- Angabe? Manchmal ist es sogar sinnvoll die letzte Firma im Heft einfach mal anzurufen ... manchmal meldet sich da dann jemand der alles mögliche tut- aber keine Inspektionen an Autos. Bei näherer Nachforschung stellen sie fest das es solch eine KFZ Werkstatt noch niemals gegeben hat - hier unbedingt Finger weg, ab zur Polizei, Anzeige stellen bevor jemand den Schrott kauft! Im Motorraum hat man auch manchmal Glück das auf einem uralten Ölwechselzettel der an einem Batteriekabel entlang ein Versteck gefunden hat einen Kilometerstand ablesen kann der irgendwie nicht mit dem übereinstimmt was man auf dem Tacho sah. Ebenso kann ein gut versteckter Aufkleber des letzten Zahnriemenwechels im Bereich der Zahnriemenabdeckung (wenn man vor dem Motor steht links die meist schwarze Plastikabdeckung (bei quer eingebautem Motor)) Auskunft geben über die flaschen Versprechungen des Tachostandes.Wenn man in Erfahrung bringen kann wer der Vorbesitzer des Fahrzeuges war ist ein kurzes Telefonat für manche Gebrauchtwagenverkäufer manchmal peinlich :-)

Wer es aber genau wissen will und sich nicht davor scheut Geld auszugeben (z.B. bei hochwertigen Gebrauchtfahrzeugen die auch schonmal 20.000 Euronen kosten können oder mehr), der hat meines Wissens zwei Möglichkeiten, die sinnvoll sein können: Zum einen gibt es die Möglichkeit dem betreffenden Fahrzeug eine Ölprobe zu entnehmen. Hierzu einfach mal googeln , Ölprobe eingeben. Dort kann man dann ein entsprechendes Testset kaufen und es wird zugeschickt mit entsprechenden Entnahmemitteln. Diese Ölprobe wird analysiert und man bekommt ein Gutachten zugeschickt. Aufgrund bestimmter statistischer Werte, was z.B. den Anteil von metallischen Feststoffen (Abrieb an den Kurbelwellenlagerschalen etc.) betrifft, kann auf die Motorlaufleistung zurückgeschlossen werden (grob gesagt so 10.000 km +/-).

Ausserdem gibt es eine akustische Methode die darauf basiert, dass jeder Motor bei zunehmender Laufleistung ein anderes "Geräuschbild" hat. Durch statistische Werte kann man auch hier relativ genau die Laufleistung des Motors bestimmen und ich weiss, das viele gewissenhafte Gebrauchtwagenhändler vor dem Ankauf eines Gebrauchtwagens zunehmend häufiger auf diese recht schnelle Methode zurückgreifen. Auch hier bitte ich darum nähere Informationen zu "ergoogeln".

Wer aber 100% sicher gehen will das die Kilometerlaufleistung stimmt : Neuwagen! ;-)



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Die Voraussetzungen um Fahrleher werden zu können sind im §2 des Fahrlehrergesetzes (ja, sowas gibts), geregelt. Man sollte mind. 22 Jahre alt sein, geistig körperl. und fachlich geeignet sein (wer z.B. 5 Punkte in Flensburg hat wird schon Probleme bekommen bei Antragsstellung im Straßenverkehrsamt^^), mindestens Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Fachhochschulreife sowie die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE UND gültige CE besitzen. Ausserdem muss nach nachweisen das man in den letzten 5 Jahren mind. 3 Jahre Fahrpraxis mit Fahrzeugen der Klasse BE hatte (oft reicht dem Straßenverkehrsamt eine Rechnung der privaten Fahrzeugversicherung mit der Angabe der Schadenfreiheitsklasse als Nachweis - kommt aber auf den Bearbeiter an). Das ist aber noch nicht alles: Man benötigt ein pol. Führungszeugnis (Belegart 0, anfordern im Einwohnermeldeamt), ein Gesundheitszeugnis aus dem hervorgeht das man für den Fahrlehrerberuf geeignet ist (zu machen bei einem Amtsarzt - norm. Hausärzte können sowas nicht) und dann- ja dann noch eine Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte (also Anmeldung). Die Ausbildung dauert dann dort etwa 5 Monate (ganztägig mit einigen Samstagen, mit Fahrprakt.- und Fachkundeprfg. ), man erhält eine befristete Erlaubnis zum Ausüben der Fahrlehrtätigkeit und damit absolviert man ein Praktikum ( ca 5 Monate glaub ich) bei einer dafür berechtigten Fahrschule - am Ende nochmal zwei Prüfungen (theoretischer+ fahrpraktischer Unterricht Klasse BE) und voila: Man ist Fahrlehrer mit unbefristetem Fahrlehrerschein! Ist doch einfach, oder? ;-)

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