Ja, heute erstmal die letzte Folge vor der Staffelpause. Kannst du hier sehen: http://de.wikipedia.org/wiki/ListederDr.-House-Episoden
Hört sich nach einem "Globussymptom" bzw. "Globusgefühl" an. Googel das mal und guck, ob die Symptome bei dir passen. Ansonsten: Ab zum Arzt und nachfragen.
Nein -> ärztliche Schweigepflicht!
Könnte Neurodermitis sein. Google das mal und guck ob die Symptome auf dich zutreffen!
Lost Highway - definitiv!
Mal bei Ebay geschaut?
Klar, die GEZ langt immer zu, egel bei welchem Anbieter du bist. Du musst eigentlich sogar zahlen, wenn du nur einen Internetanschluss hast -> Webradio etc.
Nö, bei Win-Doof geht das meines Wissens leider nicht.
Und denk daran, dass sie dir dafür auch wieder Geld abknöpfen! Aber auf Dauer wirds natürlich günstiger als Steuern zahlen. Und zu der Streitfrage austreten oder nicht: muss jeder selbst entscheiden! Und nur weil bald Weihnachten ist drin zu bleiben ist wirklich Unsinn. Das hat doch damit nix zu tun. Entweder man ist gläubig oder nicht!
Oliver!
Du bist einen Kaufvertrag eingegangen, kannst die Bestellung also nicht rückgängig machen. Wenn es aber ein Händler ist, hast du zumindest ein Rückgaberecht.
Zusatzversichern (gehe jetzt mal von privater KV aus) geht aber immer - egal welches Gehalt du hast. Nur Vollversicherung ist erst bei einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze möglich.
Bei Problemen/Streitigkeiten mit der PKV kannst du dich an den Ombudsmann (pkv-ombudsmann.de) oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (bafin.de) wenden. Aber eine Prüfung musst du deiner Versicherung zugestehen. Nur künstlich in die Länge ziehen sollte sich das natürlich nicht. Hast du schon mal bei deinem Sachbearbeiter angerufen? Der sollte dir doch erklären können, was genau geprüft wird und weshalb das so lange dauert. Vielleicht ist ja auch dein Zahnarzt schuld, weil er der Anfrage der Versicherung nicht nachkommt?
Botox soll auch helfen, aber das wird die Kasse wohl nicht erstatten. Google mal unter Hyperhidrosis - das ist die wissenschaftliche Bezeichnung für übermäßiges schwitzen.
Wenn du von deiner Beihilfestelle Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung erhältst, sieht das folgendermaßen aus: Du bekommst vom Arzt eine Rechnung als Privatpatient. Diese musst du der Beihilfe einreichen und bekommst sie vergütet. Meist bekommst du aber von der Beihilfe nur einen gewissen Prozentsatz, je nach Familienstand usw. Dann sollte der andere Prozentsatz über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Dort das gleiche Prinzip: Rechnungen einreichen, prozentuale Kosten erstattet bekommen.
Die Masca Schlucht! Wunderschön!!! Da gibst auch ein kleines Künstlerdorf über der Schlucht, kommt man auch gut mit dem Auto hin (wenn man die Serpentinen-Wege nicht scheut... ;-)
Hab mal gehört, das soll amerikanisches Geschenkband sein...