Vermutlich fragen sie in der Leitzentrale nach und machen dann das was sie als Anweisung erhalten.
Im zweiten Fall kann ich mir vorstellen, dass sie stehenbleiben.
Vermutlich fragen sie in der Leitzentrale nach und machen dann das was sie als Anweisung erhalten.
Im zweiten Fall kann ich mir vorstellen, dass sie stehenbleiben.
Hallo!
Ja vermutlich gehts. Musst halt Beweise für die Diskriminierung finden. Allein der Preisunterschied reicht da nicht. Ich persönlich halte es für ziemlich schwer, aber es ist deine Zeit.
Dann kannst du dagegen klagen. Ich hoffe dir ist klar, was die Klage bewirkt. Geld bekommst du da nicht. Das Gericht ordnet dann an das sie dir das Zimmer für 80€ pro Nacht geben müssen.
Obs sich lohnt und ob du überhaupt eine Chance hast wird sich zeigen.
Hallo!
Einfach über die 20 € freuen und sich mit dem Typen nicht mehr rumschlagen.
Soll er doch machen was er für richtig hält. Keine sorge, du bist auch auf der sicheren Seite des Rechts. Alles was du zu tun hattest, war das Paket zu Post zu bringen. Das hast du und ich hoffe du hast den Beleg, wobei der i.d.R. nicht so super hilfreich ist.
Wenn du irgendwas im BGB lesen willst, z.B. § 447 BGB aber ist im Grunde auch unwichtig.
Hallo!
Also anfänglich finde ich es moralisch verwerflich, der Mutter allein mit dem Argument Hartz 4 das Kind entziehen zu wollen.
Das ein Kind die Mutter braucht ist wirklich wichtig und bisher sehe ich gar keine Anzeichen für eine Vernachlässigung. Allenfalls eine Vermutung und die von jemandem der ziemlich voreingenimmen ist.
Das die Eltern des Vaters dann sogar das Sorgerecht beantragen wollen ist mehr als fragwürdig. Denn auch die bekommen das wirklich nicht einfach nur aufgrund von Vermutungen, zum Glück.
Hartz 4 meint im übrigen nicht zwangsläufig eine schlechte Erziehung.
Hallo!
Was genau meinst du? Suizid ist kein Straftatbestand, die Beihilfe benötigt jedoch eine rechtswidrige Haupttat.
Entsprechend ist eine Beihilfe zum Suizid nicht strafbar. Dies zum zweiten Teil deiner Frage bezgl. der »keine Handführung«.
Da ich nicht genau weiß was mit diesem Satz gemeint ist, bräuchte ich deine Erklärung. Es ist also zu fragen ob hier der Suizident wirklich selber handelt. Wenn nun Handführung meint, dass jemand anderes die Hand führt, so ist nicht mehr der Suizident derjenige, welcher sich tötet, sondern eher jener der die Hand führt. Er vollzieht eine fremdtötung, wenn man es untechnisch sagen möchte.
Oh mann selbst wenn jedes Gespräch nur eine Minute gedauert hat dann habt ihr ja wirklich Stunden damit verbracht.
Nur mal so, deine Nummer ist selbstverständlich für den Provider nicht unbekannt. Sollte die Polizei hier eine Anfrage stellen, dann sieht sie die Anrufe. Bei 374 Anrufen, würde ich je nach Zeitraum wirklich einschreiten. Nehmen wir an ihr habt es auf ein Jahr verteilt, dann ist das eine erhebliche Menge.
Als Hotel würde ich folgendes machen, einen Unterlassungsvertrag mit den Eltern aushandeln und dort eine richtig saftige Vertragsstrafe. Danach werden die sich wohl eher über euren Anruf freuen.
Nein.
Selbst wenn man annehmen würde, dass Folter unter Notwehr zu erfassen sei, das Folterverbot wirkt ius cogens und ist in der Normenwertigkeit über dem Notwehrrecht aus § 32 StGB. Das Folterverbot hat also Anwendungsvorrang.
Nein. Einfach aus dem Grund was das JGG als Ziel hat. Personen wieder so in die Gesellschaft zu führen, dass sie in der Gemeinschaft von "Wert" sind.
Würde man das nicht tun, wäre dies ein extremer volkswirtschaftlicher Schaden für Deutschland. Selbst wenn einem Straftäter egal sind, den meisten ist Wirtschaft dann doch nicht so egal, sogar wenn man so konservativ ist wie die AfD.
Also ein Mann ohne Muskeln find ich schon sehr komisch. Dann schlabert der ja einfach rum. Ich habe aber auch noch nie gehört das ein Mensch ohne Muskeln auf die Welt gekommen ist.
Persönlichkeit sollte man auch haben, ohne ist man sicher einsam.
Geld schadet auch nicht. Soziale Absicherung hat immer einen Vorteil. Jeder wäre dämlich sich nicht sozial abzusichern. Aber ich kann auch selber für andere sorgen, dann hat man es eben doppelt.
Hallo,
14 Tage ist vermutlich bei der Anzahl an Mängeln etwas wenig. Wenn nach einer angemessenen Frist, ich würde mal so einen Monat sagen, die Mängel nicht beseitigt sind, dann kannst du deine Rechte geltend machen. Das kommt nun auch auf die Mängel im einzelnen an die Heizung würde natürlich früher "fällig".
Ansonsten würde man hier wohl auf ein fristloses Kündigungsrecht kommen mit dem wichtigen Grund § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Ansonsten kannst du doch auch normal kündigen. Du benötigst doch sicher etwas Zeit um eine neue Wohnung zu finden.
Hallo,
interessanter Fall. Die Abstimmung würde auf mein persönliches Empfinden abziehlen.
Nun stellt sich die Frage ob das auch rechtlich der Fall ist. Dier Mann würde nun vermutlich Rechte aus § 823 Abs. 1 BGB geltend machen wollen. Dazu müsste der Besitzer des Pferdes vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben - bezogen auf den Körper oder Gesundheit.
Vorsatz lässt sich hier ausschließen, fraglich ist ob es fahrlässig war. Dafür sehe ich nun auch erstmal keine Anzeichen.
Nun könnte aber auch § 833 BGB greifen. Danach haftet der halter erstmal grundsätzlich für einen Schaden den sein Tier verursacht. Leider kenne ich die Norm zu wenig und sie wirklich gut auszulegen. Ich müsste mich mehr damit beschäftigen.
Da der Satz 2 eine Möglichkeit für Berufstätige die mit Tieren arbeiten ergibt, diese aber nicht auf die Allgemeinheit bezieht will der Gesetzgeber wohl nicht das diese sich exkulpieren können. Das finde ich tatsächlich in einem solchen Fall ungerecht, aber scheint mir die Ratio des Gesetzes zu sein. Vielleicht könnte man irgendwie mit der Kausalität arbeiten und sagen der Geschädigke setzt die Kausalität in Gang.
Heißt, der Besitzer müsste wohl leider haften.
Müsste ich mir mal angucken. Ist nicht uninteressant.
Hallo,
wenn es dich wirklich interessiert, dann ruf einfach mal bei RTL2 an oder schreib eine Email. Fals es sich dann um Personen handeln, die das als Masche verwenden, kann RTL das auch an die Polizei weitergeben.
Ansonsten, selbst wenn es RTL2 gewesen sein sollte, alles richtig gemacht. Man muss nciht mit jedem sprechen.
Einfach behalten. Du kannst ja durch die Emails deine Rechtsposition beweisen.
Im Grunde haben die nun Pech.... schau dir mal unbestellte Lieferung an. Das BGB ist rigoros.
https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland)?wprov=sfti1
Hallo,
das ist wirklich eine sehr umfassende Frage. Damit die zu beantworten ist muss man sich die AGB für AirBnB ansehen, schauen welches Recht beim Vertragsschluss gilt also bisschen internationales Privatrecht, dann sich ggf. kanadische Vorschriften angucken.
Wenn du mir sagst wohin ich eine Rechnung senden darf, dann würde ich mir das angucken.
Hallo,
selbstverständlich. Hat eine Referendarin durch einige Instanzen begleitet. In Bayern ist sie allerdings gescheitert. Als Anwältin ist das kein Problem.
Ob jemand dagagen als Mandant persönliche Abneigungen hat, kann dir das Gesetz nicht sagen. Aber dann suchst du andere Mandanten.
Hallo,
die Seite des Zolls ist eigentlich sehr verständlich und einfach aufgebaut.
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/beispiele_zollsaetze.html
Es werden also 19% auf den bezahlten Kaufpreis fällig. Eine Garantie oder Gewährleistung wie in Deutschland hast du nicht, da diese natürlich dem deutschen Recht entspricht. Sehrwohl jedoch entsprechendes Equivalent in den USA, samt deren Bestimmungen.
Hallo,
das ist eine ziemlich dumme Idee. Da dir schon diese rechtliche Situation schwirigkeiten bereitet. Frage dich mal wie es dann beim Projekt aussieht. Die Denkmalschutzbehörden helfen viel, aber man sollte trotzdem wissen was man tut.
Es gehen nicht wenige bei dem Versuch pleite. Und wenn du es machen willst, weil du damit Geld sparst, dann wird es vermutlich zu einer solchen kommen.
Es sei denn du bist wirklich vom Fach.
Hallo,
ich vermute ich weiß worauf diese Hypothesen hinaus wollen. Dies soll zeigen, dass von legalisierten Waffen keine Gefahr ausginge, sodass eine Ausweitung unproblematisch erscheine.
Das ist aber ein ungerader logischer Schluss. Denn statistisch ist es z.B. so, dass Reichsbürger weit überproportional bewaffnet sind, viele von ihnen auch legal. Die abstrakte Gefahr die jedoch von ihnen ausgeht bleibt bestehen, sodass regelmäßig Sondereinsatzkommandos gerufen werden, wenn es um diese Personen geht.
Hypothese zwei ist auch schwer zu entziffern. Nimmt man den strafrechtlichen Waffenbegriff, also auch bestimmte Messer etc. dann wird hier relativ gesehen häufig auch eine legale Waffe Tatwerkzeug. Bezieht man nun Opfer auf Tötungsdelikte, so ist es so, dass nur jedes dritte Tötungsdelikt in Deutschland überhaupt erkannt wird. Entsprechend können hier auch einige mit den legal besessenen Waffen vollzogen sein.
Man kann keinen wirklich geraden logischen Schluss ziehen, schon gar nicht, dass jenes Problem allein illegale Waffen sein. Abstrakte Gefahr geht von Waffen allgemein aus, ob illegal oder legal.
Hallo!
Versuch mal zu begründen warum es verboten sein sollte. Es wird relativ schnell auffallen, dass die Begründung dich nicht überzeugt.
Dann hast du deine (erste) juristische Analyse vollzogen.
Hallo!
Einfach angeben. Diese einzelne Sache wird nicht dein Persönlichkeitsprofil in Frage stellen. Wenn da etwas rauskommt was nicht mit dem Beruf der Polizei vereinbar sein sollte, dann läge das an weit mehr Faktoren.
Da die Tat auch keine Rolle mehr im BZR spielt und selbst wenn sie eingetragen wäre keine Rolle spielen würde, kannst du hier beruhigt sein.