Folgende etwas ,,kribbelige" Frage
Meine Tochter hat heute ( in Anwesenheit ihres Freundes ) am Dienstag den 6 November 2012 um 18.30 Uhr im Treppenhaus mündlich dem Vermieter gekündigt .
Als sie sagte, dass sie am 31.Januar ausziehen wolle, entgegnete ihr der Vermieter, dass sie einen Tag zu spät käme , es würde erst Ende Februar als Auszugstermin gelten .
Nun haben wir schnell im Internet nachgelesen , werden aber nicht schlau daraus, denn einerseits liest man , dass bis zum dritten Werktag gekündigt werden kann , das wäre dann ( 1.Nov= Feiertag ) der Freitag , der Samstag , der Montag , aber andererseits liest man, dass es keine Grundsatzentscheidung darüber gibt, ob der Samstag als ein Werktag im Mietrecht gilt .
Ist nun beim 6.November die -Drei-Tage-Werktags-Frist abgelaufen oder nicht ?